Es gibt tatsächlich Fälle, in denen Senioren, die im Ausland oder in einem anderen belgischen Teilstaat wohnen, Anrecht auf das Pflegegeld der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben könnten. Dies kann auf Sie zutreffen, wenn
- Sie in Belgien hauptsozialversichert sind.
- Ihr aktueller oder letzter Arbeitgeber seinen Betriebssitz im deutschen Sprachgebiet hat oder Sie als Selbstständiger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet haben.
Wenn Sie in der Wallonie, Brüssel oder Flandern wohnen, so erhalten Sie in den meisten Fällen die dortige Beihilfe. Aber nicht zwingend: Das Recht auf Arbeitsnehmerfreizügigkeit oder Niederlassungsfreiheit kann auch innerbelgisch in Anspruch genommen werden. Dies könnte dazu führen, dass Sie als Senior, der in einem anderen Teilgebiet wohnt, aber in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet hat, Anrecht auf das Pflegegeld haben.
Wichtig ist, dass Sie nicht schon eine vergleichbare Leistung in einem anderen Teilgebiet beziehen.