Versicherung

Pflichtversicherungen für VoGs

Versicherungen sind ein wichtiger Aspekt für Ehrenamtliche, Vereine und Ehrenamtsinitiativen.

Es gibt Versicherungen, die der Gesetzgeber vorschreibt. Dazu gehören:

  • die Arbeitsunfallversicherung, wenn Personal unter Arbeitsvertrag beschäftigt wird
  • die gesetzliche Krankenversicherung
  • die KFZ-Versicherung, wenn Fahrzeuge auf den Namen der VoG angemeldet sind
  • die Objektive- oder Gefährdungshaftung bei Feuer und Explosion, wenn die VoG öffentlich zugängliche Einrichtungen betreibt. Diese Versicherung ist seit 1979 Pflicht für alle öffentlich zugänglichen Gebäude in Belgien. Zum Beispiel fallen darunter Sportanlagen, Umkleidekabinen und sogenannte Buffets von Sportvereinen, Räumlichkeiten für Animation und Bildung. Die objektive Haftung ist nicht gleichzusetzen mit der Feuerversicherung.
  • die Versicherung von ehrenamtlichen Tätigkeiten im Rahmen des Gesetzes über die Rechte der Freiwilligen, die für alle VoGs obligatorisch ist
  • die Arbeitsunfallversicherung im Rahmen des Artikel 17 (ehemals „bezahlte Vereinsarbeit“) (nur wenn die VoG über dieses Gesetz Personal beschäftigt)

Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen gibt es eine Reihe von freiwilligen Versicherungen, die sinnvoll sein können. Überversicherung macht jedoch keinen Sinn und belastet außerdem unnötig die Vereinskasse.

Es ist auch sinnvoll zu prüfen, welche Risiken bereits durch einen Dachverband versichert sind. Eine Kopie der vom Verband abgeschlossenen Verträge können angefordert und mit den Bedürfnissen und den Ansprüchen des jeweiligen Vereins abgeglichen werden.

Darüber hinaus haben die meisten Verbände bereits spezifische Kollektivversicherungen abgeschlossen. Daher können sie den angegliederten Vereinen gewisse Versicherungen zu günstigen Bedingungen anbieten.

Weitere Informationen zu Vereinsversicherungen finden Sie in den Downloads.

Zusatzversicherung für Ehrenamtliche

Laut Gesetz über die Rechte der Freiwilligen muss jede VoG eine Versicherung abschließen, die zumindest die zivilrechtliche Haftung der VoG absichert.

Zusätzlich zu dieser Pflichtversicherung für VoGs bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Versicherung für Ehrenamtliche an, die folgende Bereiche abdeckt:

  • Haftpflicht
  • zivil- und strafrechtliche Verteidigung
  • Körperschäden
  • Rechtsschutz

Für die Zusatzversicherung hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Sammelversicherung abgeschlossen. Damit bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft für kleine VoGs und faktische Vereinigungen mit wenigen Aktivitäten eine einfache und kostenlose Möglichkeit an, sich zu versichern.

Über diese Versicherung der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden die Ehrenamtlichen versichert, die bei einer Veranstaltung ehrenamtlich aktiv sind. Mitglieder einer VoG oder Teilnehmer an einer Veranstaltung sind darüber nicht versichert.

Informationen zum Verfahren und zur Anmeldeprozedur finden Sie im Download.

Versicherung von Verwaltungsfehlern

Seit der Reform des Wirtschaftsgesetzbuches und des Gesetzbuches der Gesellschaften und Vereinigungen gelten für Verwalter einer VoG die gleichen Haftungen wie für die Unternehmensverwalter. Sollten sie haftbar gemacht werden, müssen sie die Kosten ihrer Verteidigung vor Gericht und die Verfahrenskosten tragen, die Geschädigten entschädigen usw. Da der Verwaltungsrat kollektiv handelt, können Verwalter auch für das Verschulden anderer Verwalter haftbar gemacht werden.

Haftungsrisiken bei „Verwaltungsfehlern“ sind jedoch versicherbar. Es ist daher möglich, wenn auch nicht verpflichtend, nicht nur die Haftung der ehrenamtlichen Helfer der VoG zu versichern, sondern ebenfalls die zivilrechtliche Haftung ihrer Verwalter. Eine solche Versicherung deckt die finanziellen Risiken aller Verwalter und Personen, die mit der Verwaltung der VoG betraut sind, sobald sie zivilrechtlich haftbar gemacht werden (nicht bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden). Einige Dachverbände bieten diesbezügliche Gruppenversicherungen für ihre angeschlossenen Vereine an.

„Ich habe da mal eine Frage…“ - Webinarinhalte online

  • Muss ich Mieteinnahmen versteuern?
  • Was ist die vereinfachte Buchhaltung?
  • Darf ich als VoG Spenden annehmen?
  • Welche Pflichtversicherungen müssen VoGs abschließen?
  • Wie sieht es mit der Haftung der Verwalter aus?
  • Welche Möglichkeiten bietet der Artikel 17 zur bezahlten Vereinsarbeit?
  • Was ändert sich mit der neuen Gesetzgebung der Gesellschaften und Vereinigungen für VoGs?

Bei der Veranstaltung „Ich habe da mal eine Frage“ gehen Fachreferenten zwei Mal im Jahr ausführlich auf die folgenden Themen ein:

  • Finanzen, Steuern und Buchhaltung
  • Versicherungen und Haftung der Verwalter
  • Die neue VoG-Gesetzgebung

Die Präsentationen der Referenten finden Sie im Downloadbereich.

Die Themen Finanzen, Steuer, Buchhaltung und das neue Gesellschaftsrecht sind zudem in diesem Video-Tutorial zu finden:

In dem nachfolgenden Tutorial erfahren Sie alles zum Thema „Versicherungen“. Schauen Sie es sich an!

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