Unterstützungsbedarf und Einstufung

Wie wird mein Unterstützungsbedarf korrekt evaluiert? Was ist der BelRAI-Screener?

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) stuft Ihren Hilfe- und Pflegebedarf mit dem sogenannten BelRAI-Screener ein. Ein Mitarbeiter der DSL kommt zu Ihnen nach Hause und schätzt Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten in Ihrem vertrauten Umfeld ein.

Der DSL-Orientierer nimmt verpflichtend an einer Schulung teil, um Ihren Unterstützungsbedarf korrekt und zuverlässig auszuwerten. Eine Person Ihres Vertrauens kann gerne vor Ort dabei sein.

Die digitale Anwendung BelRAI analysiert Ihre Fähigkeiten und Schwächen, aber auch Ihre Vorlieben im Alltag. Dabei nimmt die Anwendung Ihre körperlichen Fähigkeiten beispielsweise das Gehen und alltägliche Aktivitäten wie die Körperwäsche oder Einkäufe unter die Lupe.

Der BelRAI-Screener besteht aus 5 Modulen. Sie können pro Modul zwischen 0 und 6 Punkten erzielen. Er bietet eine einheitliche wissenschaftliche Sprache auf nationaler Ebene. In Ostbelgien ist die Anwendung seit 2019 im Einsatz, um das Profil der einziehenden Bewohner in den Wohn- und Pflegezentren für Senioren (WPZS) festzustellen und Ihnen eine Unterstützungskategorie zuzuordnen.

Wer schätzt mein Anrecht ein?

Das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft prüft, ob Sie die Kriterien erfüllen oder nicht. Dazu basiert es sich auf

  • die Angaben aus dem Antragsformular
  • den BelRAI-Screener-Wert, festgestellt durch die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben

Wie läuft die Einschätzung durch die Dienstelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL), wenn ich im Ausland versichert bin oder lebe? Kann ich mich in meinem Land einschätzen lassen?

  • Wenn Sie im Ausland versichert sind, führt die DSL keine Einschätzung durch. Sie haben kein Anrecht auf das Pflegegeld der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
  • Wenn Sie im Ausland leben und Anrecht auf das Pflegegeld haben könnten (weil Sie in Belgien hauptsozialversichert sind), muss die DSL die Einstufung durchführen. Dies ist eine Bedingung, um das Pflegegeld zu erhalten.

Ich bin mit der Einstufung durch die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben nicht einverstanden. Was kann ich tun?

Wenn Sie mit der Einstufung durch die DSL nicht einverstanden sind, können Sie beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Einspruch erheben. Dieses leitet Ihren Einspruch an die Dienststelle weiter.

Die DSL beauftragt einen anderen Mitarbeiter als denjenigen, der die ursprüngliche Einstufung durchgeführt hat. Dieser organisiert innerhalb von 30 Werktagen, nachdem Sie den Einspruch eingereicht haben, ein neues Screening.

Danach entscheidet der zuständige Minister über Ihren Einspruch. Sollten Sie dann immer noch gegen die Entscheidung sein, steht es Ihnen frei, eine Beschwerde beim Ombudsdienst oder eine Klage bei Gericht einzureichen.