Was genau steckt dahinter?

An einer weißen Wand lehnen Schilder mit den Energieklassen A bis G

Bei der sogenannten „energetischen Sanierung“ fördert das Ministerium größere Sanierungsmaßnahmen – mindestens drei Maßnahmen bis hin zur Kernsanierung. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.

  • Voraussetzung ist ein gültiger Energiepass, das PEB‐Zertifikat. Dieses ist kostenpflichtig (rund 300 Euro) und nicht Teil des Prämiensystems. 

  • Die Arbeiten müssen innerhalb von 36 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat.

  • Bei Bedarf kann die „Energieberatung Ostbelgien“ beraten. 

  • Es gibt keine verpflichtende Reihenfolge, in der die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen.

Welche Gebäude fördert das Ministerium?

Diese Förderung ist für folgende Wohngebäude anwendbar: 

  • Einfamilienhäuser

  • Appartements

  • Gebäude, die zu Wohnraum umgebaut werden

Mehrfamilienhäuser fallen durch das Raster, da für eine energetische Sanierung ein Energiepass (PEB-Zertifikat) erforderlich ist. Dieser kann für mehrere Wohneinheiten, die ein Gebäude bilden, nicht erstellt werden. Denn ein Energiepass wird pro Wohneinheit ausgestellt und nicht pro Wohngebäude. Gemeinschaftliche Flächen bezuschusst das ostbelgische Prämiensystem also nicht.

Welche Einzelmaßnahmen fördert das Ministerium?

  • Begrünung des Daches und der Fassade
  • Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke

  • Austausch der Fenster, der Fensterpaneelen und Außentüren

  • Dämmung der Außenfassade

  • Dämmung der Kellerdecke / untersten Geschossdecke

  • Erneuerung / Einbau einer Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, lokaler Biomasseofen)

  • Erneuerung/Einbau einer Warmwasserproduktionsanlage (Wärmepumpe)

  • Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion

  • Installation eines Biomassekessels oder Biomasseofens in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion

  • Optimierung der bestehenden Heizungsanlage

  • Optimierung der bestehenden Warmwasserproduktionsanlage

Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt. Hierzu finden Sie alle Details im weiterführenden Link.