Mobilitätshilfen: Unterstützung, damit Sie mobil bleiben

Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ist seit dem 1. Juli 2017 Ihr Ansprechpartner für die Versorgung von Mobilitätshilfen. Konkret gemeint sind:

  • Rollstühle
  • Gehhilfen
  • Antidekubituskissen.

Wenn Sie eine Mobilitätshilfe für länger als ein Jahr brauchen und Ihren Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben, dann wenden Sie sich bitte direkt an die Dienststelle.

Für alle kurzfristigen Versorgungen wenden Sie Sich bitte - wie bisher - an den Ansprechpartner Ihrer Wahl (beispielsweise Krankenkasse, Bandagist, Rotes Kreuz, Apotheke).

Ich wohne zu Hause

Wenn Sie langfristig auf eine Mobilitätshilfe angewiesen sind, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Dazu benötigen Sie eine Verschreibung Ihres Hausarztes oder eines Facharztes.

Ein Mitarbeiter der Dienststelle wird sich bei Ihnen melden, um einen Hausbesuch zu organisieren. Danach wird Ihre Anfrage überprüft und Sie können eine Bezuschussung für die Mobilitätshilfe erhalten.

Falls Sie eine Gehhilfe benötigen, muss nicht zwingend ein Hausbesuch eines Mitarbeiters der Dienststelle stattfinden. Sie können Ihre Gehhilfe sofort, nachdem Sie Ihre ärztliche Verschreibung erhalten haben, bei einem konventionierten Bandagisten abholen.

Ich wohne in einem Alten- oder Pflegewohnheim

Wenn Sie eine Mobilitätshilfe benötigen, dann richten Sie bitte Ihre Anfrage an das Alten- oder Pflegewohnheim, falls es sich um eine Standardversorgung (Gehhilfe, manueller Rollstuhl und Antidekubituskissen) handelt. Für alle anderen Anfragen im Bereich der Mobilitätsversorgung richten Sie Ihre Anfrage bitte an die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben. Ihr Alten- und Pflegewohnheim unterstützt Sie gerne bei dieser Anfrage.

Wer versorgt mich mit meiner Mobilitätshilfe?

Nachdem der Hausbesuch durch den Mitarbeiter stattgefunden hat, nehmen Sie Kontakt mit einem Bandagisten auf. Dieser wird mit Ihnen die Mobilitätshilfe in Ihrem gewohnten Umfeld testen. Für eine Standardversorgung (Gehhilfe, manueller Rollstuhl und Antidekubituskissen) müssen Sie mit einem konventionierten Bandagisten arbeiten. Die Liste dieser Bandagisten wird Ihnen beim Hausbesuch ausgehändigt und ist jederzeit auf Anfrage bei der Dienststelle erhältlich.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich dringend (schnell und kurzfristig) eine Mobilitätshilfe benötige?

Diese Versorgung wird weiterhin durch einen Ansprechpartner Ihrer Wahl gewährleistet (beispielsweise Krankenkasse, Bandagist, Rotes Kreuz, Apotheke).