Arbeits- und Beschäftigungserlaubnisse

Ab dem 31. Mai 2021 müssen Arbeitgeber, die eine Kombinierte Erlaubnis für eine Beschäftigung von mehr als 90 Tagen beantragen möchten, einen Antrag über die Online-Plattform „Working in Belgium“ einreichen.

Im Laufe der kommenden Monate wird auch das Einreichen der Arbeits- und Beschäftigungserlaubnis „B“ für eine kurzfristige Beschäftigung von weniger als 90 Tagen und die unbefristete Arbeitserlaubnis möglich sein. In der Zwischenzeit können diese Anträge weiterhin auf die bestehende Weise eingereicht werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung finden Sie in den jeweiligen Artikeln.