Konflikte und Gewalt

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es mehrere Beratungsstellen bei Konflikten oder Gewalt. Von allgemeinen und juristischen Beratungsstellen bis hin zu intensiver Begleitung und Schutzangeboten bei Gewalterfahrungen.

Sie sind akut Gewalt ausgesetzt oder werden bedroht? Wenn Sie können,

  • rufen Sie den Polizei-Notruf 101.
  • flüchten Sie an einen sicheren Ort, z.B. Polizei, Krankenhaus-Notaufnahme, Nachbarn, Freundinnen.
  • kontaktieren Sie andere Menschen, die Ihnen helfen können.

Telefonhilfe 108

Die Telefonhilfe bietet kostenlose anonyme Beratung per Telefon, Mail oder Chat an. Sie steht Ihnen jeden Tag rum um die Uhr zur Verfügung, auch an Wochenenden und Feiertagen. 

Wie kann ich die Telefonhilfe erreichen?

Sie können die Telefonhilfe jeden Tag rund um die Uhr anrufen, ihr eine E-Mail schreiben oder den Chat auf der Webseite nutzen. Alle Angaben dazu finden Sie unter „Ansprechpartner“ auf dieser Seite.

Wie hilft mir die Telefonhilfe?

Die Mitarbeitenden stehen Ihnen zur Seite, hören zu, bestärken, klären und bieten weitere Perspektiven an. Bei Bedarf informieren sie Sie über weitere Beratungs- und Hilfsangebote. 

Alle Mitarbeitenden bei der Telefonhilfe sind speziell geschult und unterliegen der Schweigepflicht.

Justizhaus

Das Justizhaus ist Teil des Ministeriums und Ihre Anlaufstelle für

  • Beratung
  • Sorgerecht
  • Opferbetreuung
  • Strafen und Maßnahmen
  • Gefängnisaufenthalt

Für Konflikte stehen Ihnen hier insbesondere die Erstberatung und juristische Beratung zur Seite. Wann Sie welches Angebot in Anspruch nehmen können, erfahren Sie auf der Webseite des Justizhauses. Den Link dazu finden Sie weiter unten.

Einvernehmliche Jugendhilfe

Die Jugendhilfe unterstützt und berät Kinder, junge Erwachsene und deren Familien in schwierigen Lebenssituationen. Dazu zählen familiäre Konflikt, Trennung der Eltern aber auch Vernachlässigung und Gewalt.

Traue deinem Bauchgefühl! Wenn sich für dich etwas nicht richtig anfühlt, melde dich bei der Jugendhilfe.

Opferbetreuung des Justizhauses

Die Opferbetreuung ist ein spezielles Angebot des Justizhauses für Opfer von Straftaten und deren Angehörigen. Die Kernaufgabe des Dienstes ist, Sie mit dem Erlebten nicht allein zu lassen und Sie bei all ihren Schritten zu unterstützen und zu begleiten. Auf der Webseite finden Sie außerdem zahlreiche Informationen vom Anzeige-Erstatten bis zum Gerichtsverfahren.

Prisma - Zentrum für Beratung, Opferschutz und sexuelle Gesundheit

Prisma ist Ihre Beratungsstelle bei Erfahrungen mit geschlechtsspezifischer Gewalt und Diskriminierung. Alle Menschen ungeachtet ihrer Geschlechtsidentität, Herkunft oder Religion können sich an Prisma wenden. Dabei setzt sich das Zentrum insbesondere gegen Gewalt an Frauen ein mit dem Frauenfluchthaus als spezifisches Schutzangebot für Betroffene. Alle Angebote von Prisma zielen darauf ab, dass Sie als Ratsuchende ein selbstbestimmtes, gewaltfreies und eigenverantwortliches Leben führen können.

Angebote

  1. Häusliche und sexuelle Gewalt
  • Schutz und Unterkunft für Frauen und Kinder im Frauenfluchthaus
  • Traumatherapie
  • Psychosoziale, juristische und administrative Begleitung
  1. Trennung und Scheidung: Psychosoziale, juristische und administrative Begleitung
  2. geschlechtsspezifische Diskriminierung
  • Erstberatung
  • Unterstützung beim Einreichen von Beschwerden
  • Weiterleitung ans Institut für Gleichstellung zwischen Frauen und Männern
  1. Sexualität und Geschlechtsidentität
  • Beratung bei ungewollter Schwangerschaft und Durchführung von Abbrüchen
  • sexualmedizinische Beratung
  • Sexualberatung
  • Psychosoziale Beratung
  • Offener Treffpunkt für Trans- und intergeschlechtliche Personen

Wie läuft die Beratung ab?

Sie können sich telefonisch, per E-Mail oder persönlich an Prisma wenden, um einen Termin zu vereinbaren. Im Gespräch werden die individuellen Anliegen besprochen. Dabei entwickelt das Team mit Ihnen gemeinsam passende Lösungswege und vermittelt bei Bedarf an weiterführende Hilfsangebote.

Die Beratung bei Prisma verläuft streng vertraulich. Alle Mitarbeitenden unterliegen der Schweigepflicht. Für alle Angebote wird ein einkommensabhängiger Kostenbeitrag erhoben. Für Opfer von aktenkundig gemachten Straftaten gelten andere Modalitäten für die Kostenbeteiligung.