Förderung von Armutsbekämpfung und Integration
Die Förderung von Projekten in den Bereiche Armut und Integration soll Dienste und Einrichtungen in Ostbelgien unterstützen, die durch besondere, zeitlich begrenzte, lokale Projekte
- die Armut in Ostbelgien bekämpfen und
- die gleichberechtigte Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am gesellschaftlichen Leben fördern.
Auswahlkriterien
- Besonders: Das Projekt reagiert schnell auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ist von besonderem Interesse für die Zielgruppe.
- Innovativ: Das Ergebnis des Projektes ist etwas Neuartiges. Es darf nicht bereits strukturell bezuschusst werden oder Bestandteil eines Vertrages mit einer anderen öffentlichen Einrichtung oder Behörde sein.
- Lokal: Das Projekt ist lokal verankert und findet möglichst im nahen Lebensumfeld der Betroffenen statt.
- Partizipativ: Die direkte und indirekte Beteiligung der Zielgruppe (Bedürfnisse und Wünsche) an der Ausarbeitung oder der Umsetzung des Projektes muss gewährleistet sein.
- Organisationsübergreifend: An der Ausarbeitung und Durchführung des Projektes sollten vorzugsweise mindestens zwei Organisationen (VoGs) und/oder öffentliche Einrichtungen beteiligt sein.
Projektdauer und Zuschusshöhe
Die Projektdauer darf maximal zwei Jahre (24 Monate) betragen. Der Zuschuss beträgt maximal 10.000 Euro pro Projektjahr (12 Monate). Als annehmbare Projektkosten gelten alle Personal- und Funktionskosten, die die unmittelbare Konzeption und Umsetzung des Projektes betreffen.
Jetzt Antrag stellen!
Sie können Ihren Antrag per Post oder E-Mail stellen. Die Kontaktangaben dazu finden Sie auf dieser Seite. Bitte nutzen Sie für Ihren Antrag das vorgegebene Antragsformular, das Sie ebenfalls auf dieser Seite als Download finden. Neben dem ausgefüllten Formular benötigen Sie für Ihren Antrag eine Projektbeschreibung. Bitte achten Sie darauf, dass diese Beschreibung so verfasst ist, dass sie für Drittpersonen verständlich und nachvollziehbar ist.