Jubiläumsfeierlichkeiten von Amateurkunst- und Folklorevereinigungen
Ihr Verein hat ein Jubiläum und das möchten Sie feiern? Dann beantragen Sie eine Förderung beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft.
Welche Jubiläen unterstützt die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft?
Für Amateurkunst- und Folklorevereinigungen können folgende Jubiläen mit der entsprechenden Summe unterstützt werden:
- 25 Jahre 250 Euro
- 50 Jahre 500 Euro
- 75 Jahre 750 Euro
- 100 Jahre 1.000 Euro
- 125 Jahre 1.250 Euro
- 150 Jahre 1.500 Euro
- 175 Jahre 1.750 Euro
- 200 Jahre 2.000 Euro
- 225 Jahre: 2.250 Euro
- 250 Jahre: 2.500 Euro
- 275 Jahre: 2.750 Euro
- 300 Jahre: 3.000 Euro
Für Karnevalsvereinigungen können nachstehende Jubiläen mit der entsprechenden Summe unterstützt werden:
- 3 x 11 Jahre 333 Euro
- 5 x 11 Jahre 555 Euro
- 7 x 11 Jahre 777 Euro
- 9 x 11 Jahre 999 Euro
- 11 x 11 Jahre 1.210 Euro
- 13 x 11 Jahre 1.430 Euro
- 15 x 11 Jahre 1.650 Euro
- 17 x 11 Jahre 1.870 Euro
Einen Antrag können alle Vereine stellen, die in den Genuss der Basisförderung seitens einer der Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft kommen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Stellen Sie einen Antrag, indem Sie Ihr Vorhaben beschreiben. Geben Sie Auskunft über:
- den Inhalt Ihrer Feierlichkeiten
- die Dauer
- das Zielpublikum
- die diesbezügliche Werbung
Fügen Sie dem Antrag einen Nachweis bei, der die Dauer des Bestehens des Vereins belegt. Dies kann ein Zeitungsartikel, das Protokoll einer Gründungsversammlung oder Ähnliches sein.
Spätestens einen Monat, bevor die Feierlichkeiten stattfinden, müssen Sie diesen Antrag im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, Gospertstraße 1, 4700 Eupen einreichen.
Was muss ich nach den Jubiläumsfeierlichkeiten tun?
Damit der Ihnen gewährte Zuschuss ausgezahlt werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen innerhalb von drei Monaten nach Ende der Feierlichkeiten im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft einreichen:
- einen Abschlussbericht
- eine Aufstellung der Ausgaben und die dazugehörigen Belege
- eine Aufstellung sonstiger Zuschüsse, die Sie für Ihre Feierlichkeiten erhalten haben