Personalzuschüsse
Die Deutschsprachige Gemeinschaft übernimmt die Personalkosten für Jugendarbeiterinnen und -arbeiter, die von ihr genehmigt sind. In den Bereichen Jugendinformation sowie offene und mobile Jugendarbeit werden Personalkosten bezahlt.
Die sieben Jugendorganisationen können abhängig von ihrer Größe auch eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator beschäftigen, greifen aber überwiegend auf freiwilliges Engagement zurück.
Welche Funktionen können gefördert werden?
Das Dekret sieht insgesamt drei förderfähige Funktionen vor, um als Jugendarbeiter in einer Jugendeinrichtung arbeiten zu können:
- Jugendarbeiter-Assistenten
- Jugendsozialarbeiter
- Führungskräfte
| Bezeichnung |
Barema |
Beschreibung |
| Jugendarbeiter-Assistenten |
Barema 7 |
Sind nicht im Besitz eines Bachelor-Diploms im sozialpädagogischen Bereich und müssen die verpflichtenden 300 Stunden Weiterbildung noch absolvieren. |
| Jugendarbeiter-Assistenten |
Barema 8 |
Sind nicht im Besitz eines Bachelor-Diploms im sozialpädagogischen Bereich und haben die verpflichtenden 300 Stunden Weiterbildung erfolgreich absolviert. |
| Jugendsozialarbeiter |
Barema 13 |
Sind im Besitz eines Bachelor-Diploms im sozialpädagogischen Bereich. |
| Führungskräfte (Jugendinfo und Jugendbüro) |
Barema 14 |
Sind mindestens im Besitz eines Bachelor-Diploms und verfügen über eine Erfahrung von mindestens zwei Jahren oder über eine Qualifikation in Personalführung. |
Details zur Bezuschussung der Personalkosten finden Sie im Anhang I der Regierungserlasses. Das vollständige Dekret zur Förderung der Jugendarbeit und den Ausführungserlass der Regierung finden Sie in den juristischen Dokumenten.
Antrag stellen
Im Download finden Sie das Formular zur Einstellung eines Jugendarbeiters. Das jeweils gültige Formular zur Erstattung von Personalkosten erhalten Sie vom Referat Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft.