Beschwerde einreichen
Das Gesetzbuch über die Räumliche Entwicklung (GRE) sieht vor, dass Sie als Antragsstellerin oder Antragssteller eine Beschwerde bei der Regierung einreichen können. Sie sind mit einer Entscheidung nicht einverstanden und möchten Beschwerde einreichen? Hier finden Sie alle nötigen Formulare dazu.
Bitte beachten Sie, dass Sie zum Einreichen einer Beschwerde eine Gebühr von 250 Euro zahlen müssen. Bitte reichen Sie eine entsprechende Kopie der Zahlungsbestätigung oder der Abbuchungsanzeige mit Ihren Beschwerdeunterlagen ein.
Bei einer Globalgenehmigung müssen Sie Ihre Beschwerde, in diesem Fall „Einspruch“ genannt, beim sogenannten gemischten Berufungsausschuss einreichen. Vertreten sind in diesem Ausschuss die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft.