Beschwerde einreichen

Das Gesetzbuch über die Räumliche Entwicklung (GRE) sieht vor, dass Sie als Antragsstellerin oder Antragssteller eine Beschwerde bei der Regierung einreichen können. Sie sind mit einer Entscheidung nicht einverstanden und möchten Beschwerde einreichen? Hier finden Sie alle nötigen Formulare dazu.

Bei einer Globalgenehmigung müssen Sie Ihre Beschwerde, in diesem Fall „Einspruch“ genannt, beim sogenannten gemischten Berufungsausschuss einreichen. Vertreten sind in diesem Ausschuss die Wallonische Region und die Deutschsprachige Gemeinschaft.