Einspruch einlegen
Ihr Antrag wurde abgelehnt
Wenn das Ministerium Ihren Antrag ablehnt und Sie mit diesem negativen Beschluss nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben. Diese Möglichkeit besteht während 30 Kalendertagen, nachdem der Beschluss notifiziert wurde.
Das Einspruchsformular finden Sie in den Downloads unter „Mehr zum Thema“.
Das Formular kann beim Ministerium vor Ort oder per E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktangaben finden Sie unter „Ansprechpartner“.
Sobald Ihr Einspruch eingeht, entscheidet der zuständige Minister anschließend innerhalb von 45 Werktagen über diesen.
Sollten Sie dann immer noch gegen die Entscheidung sein, steht es Ihnen frei, eine Beschwerde beim Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder eine Klage bei Gericht einzureichen.
Sie sind mit der Einstufung nicht einverstanden
Wenn Sie mit der Einstufung durch die DSL nicht einverstanden sind, können Sie beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft Einspruch erheben. Das Ministerium leitet Ihren Einspruch an die DSL weiter. Die DSL bewertet den Antrag und entscheidet, ob eine neue Einschätzung erfolgt.
Das Einspruchsformular finden Sie in den Downloads unter „Mehr zum Thema“.
Das Formular kann beim Ministerium vor Ort oder per E-Mail eingereicht werden. Die Kontaktangaben finden Sie unter „Ansprechpartner“.
Im Fall einer Neueinstufung beauftragt die DSL einen anderen Mitarbeiter als denjenigen, der die ursprüngliche Einstufung durchgeführt hat. Dieser organisiert innerhalb von 30 Werktagen, nachdem Sie den Einspruch eingereicht haben, ein neues Screening.
Danach entscheidet der zuständige Minister über Ihren Einspruch.
Sollten Sie dann immer noch gegen die Entscheidung sein, steht es Ihnen frei, eine Beschwerde beim Ombudsdienst oder eine Klage bei Gericht einzureichen.