Nein, es entsteht kein prägnanter Unterschied. Das Pflegegeld setzt sich aus zwei Komponenten – dem Basispflegegeld und dem Sozialzuschlag – zusammen. Durch den Sozialzuschlag erfahren einkommensschwächere Senioren eine weitere spürbare Unterstützung.
Andere Leistungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wie etwa die häusliche Hilfe - haben einkommensabhängige Beträge. So erhalten Personen mit niedrigem Einkommen weiterhin von mehreren Seiten Hilfe. Senioren, die dem EKE-Statut unterliegen, haben weitere Vorteile beispielsweise ermäßigte Arztbesuche oder Medikamenteneinkäufe, einen Sozialtarif für Strom und Gas, usw.