Bezuschussung von Ausrüstung
Erläuterung zur Förderung von Ausrüstungsgegenständen
Die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützt Amateurkunstvereinigungen, Kulturträger und andere Kulturschaffende in ihrer Arbeit. Dafür gibt es Zuschüsse für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen.
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ausrüstungsgegenstände, die unmittelbar zur Ausübung kultureller Tätigkeiten genutzt werden. Ausrüstungszuschüsse können zum Beispiel für den Ankauf von Instrumenten für Amateurkunstvereinen beantragt werden. Nicht dazu gehören Gegenstände, die zur Infrastruktur zählen, wie beispielsweise Mobiliar. Diese können über spezielle Ausstattungszuschüsse beantragt werden. Die Beantragung von Zuschüssen im Bereich der Ausstattungsgegenstände unterliegt den Bestimmungen des Infrastrukturdekrets. Die Formulare für Ausrüstungs- sowie Ausstattungsgegenstände finden Sie in den Downloads unter „Mehr zum Thema“.
Welche Reglungen gelten?
Überschreitet der Ankaufspreis 5.500,00 Euro ohne Mehrwertsteuer, müssen drei Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt und dem Antrag beigefügt werden. Andernfalls genügt ein einzelnes Preisangebot für die Antragstellung.
Wer kann einen Antrag stellen?
Folgende Vereinigungen und Träger können einen Antrag zur Bezuschussung von Ausrüstungsgegenständen stellen:
- geförderte professionelle Kulturträger
- kulturelle Vereinigungen (VoGs und faktische Vereinigungen)
- anerkannte Amateurkunstvereinigungen
- der Dachverband für Musik in der Deutschsprachigen Gemeinschaft
- die kreativen Ateliers und Fachateliers
- die Gemeinden als Träger von Kultureinrichtungen
Welche weiteren Kriterien müssen erfüllt werden?
Der Ankauf der Ausrüstungsgegenstände darf erst getätigt werden, nachdem das Einverständnis der Regierung vorliegt. Antragstellende erklären sich schriftlich dazu bereit:
- bezuschusste Gegenstände während 5 Jahren nicht zu verkaufen oder kostenlos an andere Vereine abzutreten
- der Regierung eine Überprüfung der Angaben und Einsicht in die Unterlagen zu gewähren
- die Regierung zu informieren, falls der Verein sich auflösen sollte
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Anträge zur Förderung von Ausrüstungsgegenständen können zum 31. März eines Jahres eingereicht werden. Das Antragsformular je nach Vereinigung oder Träger finden Sie als Download unter „Mehr zum Thema“ auf dieser Seite. Dort finden Sie ebenfalls die verbindlichen Erklärungen, mit der die Antragsteller bestätigen, dass sie die von der Regierung zugesagten Ausrüstungs- bzw. Ausstattungsgegenstände erworben und erhalten haben.