Was fördert das Ministerium, wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen?

Vor dem Modell eines Hauses stehen unterschiedlich hohe Münzstapel, aus denen ein Pflänzchen wächst.

Die Förderung erfolgt durch einen sogenannten Investitionszuschuss, sprich Prämien. Diesen überweist das Ministerium auf Ihr Konto als Antragsteller, wenn die Bauarbeiten enden. Die Beträge pro Maßnahme entnehmen Sie der Tabelle:

  • Der berücksichtigte Rechnungsbetrag beläuft sich auf max. 3.000 Euro für alle ausgeführten Arbeiten.
  • Der R-Wert muss mit einem Etikett der verwendeten Materialien belegt werden. Dem Antrag muss ein Fotobericht vor, während und nach den Arbeiten beigelegt werden.
  • Bei Vermietung oder BIM-EKE Bescheinigung der Krankenkasse erhalten Sie max. 80 % des eingereichten Rechnungsbetrags.
  • Vorsicht, wir akzeptieren keine Kassenzettel, sondern nur auf Sie personalisierte Rechnungen.

Anforderungen an den R-Wert, den Widerstandswert der Dämmstoffe und Auflistung der technischen Rahmenbedingungen:

Sanierungsmaßnahme

Mindestanforderungen

Prämienbetrag

Wärmedämmung von

Dachflächen

R = ≥ 6 m²K/W

70% des Rechnungsbetrags

Wärmedämmung von Speicherböden

R = ≥ 5 m²K/W

70% des Rechnungsbetrags

Begrünung von Dachflächen

Mindestanforderung einhalten

70% des Rechnungsbetrags

Begrünung von Fassaden Mindestanforderung einhalten 70 % des Rechnungsbetrags
Heizkreisrohrleitungen dämmen Technische Anforderungen einhalten

70 % des Rechnungsbetrags,

max. 50 m

Einbau von digitalen oder smarten Thermostatköpfen Technische Anforderungen einhalten

70 % des Rechnungsbetrags,

max. 10 Stück 

 

Wie sehen die Kriterien aus, wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen?

Einige Arbeiten können Sie selbst durchführen, dazu müssen Sie einen Antrag auf Energieprämien in Eigenleistung stellen, auch dieser muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.

Wer einen Antrag stellen kann und welche Art von Wohngebäude in Frage kommt, darauf finden Sie hier Antwort:

Wer kann die Energieprämien beantragen?

  • Als Antragsteller müssen Sie volljährig (18 Jahre) sein.
  • Als Antragsteller müssen Sie im National- oder Fremdenregister eingetragen sein.
  • Als Antragsteller müssen Sie ganz oder teilweise Eigentümer des betroffenen Gebäudes sein.
  • Das global steuerpflichtige Haushaltseinkommen darf 81.700 Euro nicht übersteigen, zuzüglich 5000 Euro pro unterhaltberechtigte Person. Als Grundlage dient das Einkommen von vor 2 Jahren.

Welche Gebäude kommen für Energieprämien in Frage?

  • Das Gebäude muss in einer der neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft gelegen sein.
  • Die Ursprüngliche Städtebaugenehmigung muss vor mindestens 15 Jahre erteilt worden sein.
  • Das Gebäude muss als Hauptwohnort genutzt werden. Das bedeutet, dass eine dieser vier Bedingungen, nach Auszahlung der Prämie, auf Ihr Gebäude zutrifft:
    • Sie bewohnen das Gebäude persönlich während mindestens 5 Jahren, oder
    • Sie vermieten das Gebäude während mindestens 5 Jahren unter Berücksichtigung der indikativen Mietpreistabelle,
      oder
    • Sie stellen es einem Verwandten ersten oder zweiten Grad als Hauptwohnsitz für ein Jahr kostenlos zur Verfügung,
      oder
    • Sie stellen es während mindestens 5 Jahren einer sozialen Immobilienagentur zur Verfügung.

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