Sozialwirtschaft
Die Sozialwirtschaft verbindet wirtschaftliches Handeln mit sozialer Verantwortung. In Ostbelgien verfolgen einige Betriebe neben ökonomischen auch soziale, umweltbezogene und ethische Ziele. Sie bieten vielfältige Produkte und Dienstleistungen an und leisten damit einen aktiven Beitrag zum Gemeinwohl.
Diese Tätigkeiten werden von Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) oder von Gesellschaften in Ostbelgien ausgeführt.
Grundprinzipien der Sozialwirtschaft
Sozialwirtschaftliche Betriebe
- verfolgen und realisieren soziale Ziele oder Aktivitäten
- investieren erwirtschaftete Gewinne in soziale Zielsetzung
- verwalten sich autonom
- treffen partizipative Entscheidungen
- arbeiten nach Grundsätzen der umweltfreundlichen, lokalen und nachhaltigen Entwicklung
Anerkennung und Förderung von Sozialbetrieben
Betriebe können als Sozialbetrieb, sozialer Eingliederungsbetrieb (SEB) oder Vorschalt- und Integrationszentrum (VIZ) anerkannt werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, innovative Projekte zu fördern sowie Betreuungspersonal finanziell zu unterstützen.
Voraussetzung für die Anerkennung
Sozialbetrieb
Ein Betrieb kann als Sozialbetrieb anerkannt werden, wenn er die Grundprinzipien der Sozialwirtschaft erfüllt und zu einer der folgenden Organisationen gehört:
- Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG)
- Sozialunternehmen (Genossenschaften, die vom FÖD Wirtschaft anerkannt sind)
- Projektinitiativen mit sozialem Zweck, organisiert von VoG oder lokalen Behörden
Sozialer Eingliederungsbetrieb (SEB)
Für die Anerkennung als SEB müssen zusätzlich zu den Kriterien eines Sozialbetriebs folgende Bedingungen erfüllt sein:
- der Gesellschaftszweck bzw. Projektinhalt dient hauptsächlich der sozialberuflichen Eingliederung
- mindestens die Hälfte des Personals gehört zu benachteiligten Personen
- Der Betrieb bietet sozialpädagogische Betreuung an
- Für je zehn benachteiligte Personen steht mindestens ein Betreuer zur Verfügung
Vorschalt- und Integrationszentrum (VIZ)
VIZ erfüllen alle Kriterien eines sozialen Eingliederungsbetriebs und zusätzlich:
- Sie bieten Vorschalt- oder Integrationsmaßnahme an wie beispielsweise:
- Individuelle Unterstützung zur psychosozialen Stabilisierung
- Förderung sozialer und sozialberuflicher Kompetenzen
- theoretische und praktische Ausbildungen
- Teilqualifikationen
- Sie verfügen über einen Betreuer für jeweils 6 Teilnehmende
In der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist die Anzahl der Vorschalt- und Integrationszentren auf zwei begrenzt. Aktuell sind zwei VIZ anerkannt.
Vorteile der Anerkennung
Es wird zwischen direkten und indirekten Vorteilen unterschieden:
- Sozialbetriebe: profitieren vom direkten Vorteil der Förderung innovativer Projekte
- SEB und VIZ: können sowohl indirekte als auch direkte Vorteile nutzen
Indirekte Vorteile
Anerkannte SEB und VIZ können:
- Arbeitnehmer gemäß Art. 60 §7 mit erhöhter Subvention durch ein ÖSHZ einsetzen
- unter bestimmten Voraussetzungen einen reduzierten Mehrwertsteuer-Satz von 6 Prozent auf ihre Produkte und/oder Dienstleistungen anwenden
- an öffentlichen Ausschreibungen mit Sozialklauseln teilnehmen
- von der Steuerbefreiung auf Gewinne profitieren
Direkte Vorteile
Anerkannte SEB und VIZ können:
- eine Betreuerbezuschussung gemäß Dekret vom 29.01.2024 erhalten
- innovative Projekte fördern lassen
Wie stelle ich einen Antrag?
Über das Online-Formular können Sie folgende Anträge stellen:
- Antrag auf Anerkennung als Betrieb im Bereich der Sozialwirtschaft, als
- Sozialbetrieb und /oder
- sozialer Eingliederungsbetrieb und/oder
- Vorschalt- und Integrationszentrum
- Antrag auf Betreuerbezuschussung
- Antrag auf Förderung eines innovativen Projektes
Anträge können bequem online über Mon Espace gestellt werden, auch mehrere Anträge gleichzeitig.
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Anerkannte Sozialbetriebe