Jugendlager

Du bist ehrenamtlich in einer Jugendgruppe aktiv, die jährlich ein Sommerlager organisiert? Jugendlager geförderter Jugendorganisationen erhalten aus dem Fonds für „besondere und innovative Projekte“ einen Pauschalbetrag pro Teilnehmer und pro Tag.

Wie erhalte ich einen Zuschuss für mein Lager?

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Um einen Zuschuss zu erhalten, müssen alle Jugendlager beim Fachbereich Kultur und Jugend des Ministeriums der Deutschsprachigen Gemeinschaft angemeldet werden.

Das Referat Jugend informiert die Jugendorganisationen jährlich im April über die Freischaltung der entsprechenden Formulare.

Die Jugendgruppen werden anschließend gebeten, die digitale Eintragung bis zum 1. Juni vorzunehmen.

Welche Informationen muss ich übermitteln?

Neben der genauen Anzahl sowie dem Alter der Leiter und Kinder, die am Jugendlager teilnehmen werden, müssen folgende Informationen eingereicht werden:

  • einen Tagesablauf (einschließlich einer kurzen Beschreibung und Ortsangabe der verschiedenen Aktivitäten),
  • einen Lagerkodex,
  • den Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses des Jugendleiters, der für die medizinische Betreuung zuständig ist,
  • für Zeltlager: einen Zufahrtsplan.

Für die pädagogische Betreuung muss eine bestimmte Anzahl Leiter einen Anerkennungsnachweis zum Jugendleiter der Deutschsprachigen Gemeinschaft besitzen.

Anzahl Teilnehmer am Jugendlager Mindestanzahl Leiter mit Nachweis „ehrenamtlicher Jugendleiter“ Mindestanzahl Jugendleiter, die den 1. Zyklus der Leiterausbildung abgeschlossen haben Gesamtanzahl der ausgebildeten Jugendleiter
1-12 1 0 1
13-23 1 1 2
24-35 2 1 3
36-47 2 2 4
48-59 3 2 5
60-71 3 3 6

Wenn alle Förderkriterien erfüllt sind, erhält die Jugendorganisation einen Zuschuss von 1,50 Euro pro Tag pro Teilnehmer bis 30 Jahre.

Wenn das Lager zu Ende ist, muss bis zum 30. September beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein Lagerbericht eingereicht werden.

Weitere Informationen findest du in der Jugendlagerbroschüre in den Downloads.