Förderung für soziale Projekte
Jeder Mensch hat ein Recht darauf, ein menschenwürdiges Leben zu führen. Deshalb fördert die Regierung Projekte, die Armut und Ausgrenzung in Ostbelgien bekämpfen. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf Initiativen für Risikogruppen, sprich Frauen, Familien mit mindestens drei Kindern, Ein-Eltern-Haushalte, Personen mit Migrationshintergrund oder geringem Bildungsniveau.
Der Zuschuss liegt bei maximal 10.000 Euro pro Projektjahr. Die Projektlaufzeit darf maximal zwei Jahre betragen.
Welche Kriterien müssen die Projekte erfüllen?
- besonders: Das Projekt reagiert schnell auf die Bedürfnisse der Betroffenen und ist von besonderem Interesse für die Zielgruppe.
- innovativ: Das Projekt bildet etwas Neuartiges bzw. einen Mehrwert zu bereits laufenden Projekten und wird nicht bereits strukturell bezuschusst.
- lokal: Das Projekt ist für Menschen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft und findet möglichst im nahen Lebensumfeld der Betroffenen statt.
- partizipativ: Die Zielgruppe arbeitet das Projekt mit aus oder setzt es mit um.
- organisationsübergreifend: Vorzugsweise stehen mindestens zwei Organisationen hinter dem Projekt.
Weitere Bedingungen sind:
- Der Antrag muss vollständig sein.
- Der Träger muss fähig sein, das Projekt umzusetzen.
- Die Ziele müssen klar, messbar, realistisch sein.
- Der Zugang muss niederschwellig sein, sprich nicht an besondere Zugangskriterien gebunden sein.
- Das Verhältnis zwischen Kosten und Projektumfang muss realistisch sein.
Wer darf einen Antrag stellen?
- öffentliche Einrichtungen
- Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsichten
- andere Gesellschaftsformen mit sozialer Zielsetzung
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Rundschreiben. Dieses finden Sie zusammen mit dem Antragsformular im Downloadbereich. Die Projekte können Sie über das Antragsformular beim Ministerium einreichen - gerne auch per E-Mail.