Eine Verwaltungsratshaftpflichtversicherung deckt Verwaltungsfehler ab. Sie ist daher eine Versicherung für VoG-Verwaltungsräte. Faktische Vereinigungen können Sie nicht abschließen.
Eine VoG, d. h. eine juristische Person, kann Verbindlichkeiten eingehen (Versicherungen abschließen, Ankäufe tätigen, Mietverträge eingehen, Verantwortung für Mitarbeiter und Ehrenamtliche tragen, Immobilien und Gegenstände besitzen etc.) und auch, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, haftbar gemacht werden. Dadurch schützt die Form der juristischen Person die Verwalter im Rahmen ihres Mandats. Im Gegenzug sind die Verwalter verpflichtet, ihre Aufgaben mit der Sorgfalt einer ordentlichen und gewissenhaften Person innerhalb der Grenzen des Gesetzes und ihrer Satzung zu erfüllen und dabei das Wohl des Vereins im Auge zu behalten. Anders ausgedrückt: Sie müssen sich gut um die VoG kümmern.
Wenn dies nicht der Fall ist und die Verwaltungsratsmitglieder fahrlässig handeln, können sie für ihre Handlungen persönlich haftbar gemacht werden (somit wäre ihr persönliches Vermögen betroffen). Dies betrifft folgende Fälle:
- bei einem Fehler im Rahmen ihres Mandats/Vertrags (Vertrag = Wahl durch die Generalversammlung und Annahme des Mandats)
- bei außervertraglichen Fehlern gegenüber Dritten
- bei leichten Fehlern mit Wiederholungscharakter
- bei betrügerischer Absicht
- bei Fehlern im Rahmen der Steuer (oder der Sozialversicherung)
In den ersten beiden genannten Fällen, bei einem Fehler im Rahmen ihres Mandats/Vertrags und bei außervertraglichen Fehlern gegenüber Dritten, kann eine VoG ihre Verwalter davor schützen, die Rechtskosten und die Entschädigung an Drittpersonen selbst zahlen zu müssen (= zivil- oder strafrechtliche Verteidigung), indem sie eine Verwaltungsratshaftpflichtversicherung abschließt.
Diese bildet natürlich keine Garantie, denn im Schadensfall wird die Versicherung die Sachlage genau prüfen (bzw. im Zweifelsfall ein Richter). Aber bis auf einige Ausnahmen bietet die Versicherung eine gute zusätzliche Absicherung für Verwalter und schützt sehr weitgehend das persönliche Vermögen der Verwalter.
Die Höhe der zivilrechtlichen Haftung der Verwalter ist gedeckelt und beträgt bei Super-Kleinst-VoGs, worunter die meisten der ostbelgischen, ehrenamtlich geführten VoGs fallen, maximal 125.000 Euro pro Schadensfall. Diese Summe könnten VoGs unter bestimmten Bedingungen mit einer Verwaltungsratshaftpflichtversicherung abdecken.
Die Verwaltungsratshaftpflichtversicherung
Es handelt sich um eine Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung, die Verwaltungsfehler absichert. Passiert einem Verwalter ein Fehler und dieser zieht einen Schaden nach sich, so ist die VoG dafür verantwortlich, ihn wiedergutzumachen. Die VoG kann jedoch gegenüber dem Verwalter Regressansprüche stellen und auch Dritte könne sich direkt gegen den Verwalter wenden. Die Versicherung greift sowohl, wenn die VoG sich gegen den Verwalter stellt, als auch, wenn sich ein Geschädigter direkt gegen den Verwalter wendet.
Um eine kostengünstige Versicherung für alle VoGs in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzubieten, die einen gewissen finanziellen Umfang nicht überschreitet (siehe Zugangsbedingungen), hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Sammel-Police bei Ethias abgeschlossen, der die VoGs auf Wunsch beitreten können.