Reformprozess Raumordnung
Die Raumordnung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird derzeit durch einen umfassenden Reformprozess modernisiert, der in drei verknüpfte Phasen unterteilt ist. Lesen Sie mehr über den Fortschritt der Reform.
Phase 3: Gesetzesreform
Ziel der Gesetzesreform ist, die gesetzlichen Rahmenbedingungen an die spezifischen Bedürfnisse und Strukturen der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen und eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.
Regierung erarbeitet aktuell Gesetzgebung
Die Regierung befasst sich aktuell mit der Erarbeitung einer eigenen reformierten Gesetzgebung.
Bis zur Aufstellung der neuen Gesetzgebung werden möglicherweise weitere Anpassungen des bestehenden Gesetzes erfolgen. Solche Anpassungen haben einen unmittelbaren Mehrwert für die Bevölkerung und/oder die Behörden und dienen der Verwaltungsvereinfachung.
Raumordnerisches Leitbild als Grundlage
Im Fokus von Phase 3 steht neben der Entwicklung einer neuen Gesetzgebung auch die Sicherung des raumordnerischen Leitbildes KOMMpaktLAND. Das Leitbild wurde in Phase 2 gemeinsam mit externen Fachleuten erarbeitet und beinhaltet umfassende Vorarbeiten für die neue Gesetzgebung.
Phase 2: Fachgutachten Raumstrategie und raumordnerisches Leitbild
Das Fachgutachten zur Raumstrategie der Deutschsprachigen Gemeinschaft liefert die inhaltlichen Grundlagen für
- eine verbindliche Rahmenplanung zur Raumordnung und Flächennutzung
- die Ausarbeitung einer neuen Gesetzgebung
Bestandsanalyse
Zunächst beinhaltet das Fachgutachten eine Bestandsanalyse mit einer
- umfassenden Regional- und Raumanalyse,
- Betrachtung von globalen und lokalen Trends und Treibern einer zukünftigen Raumentwicklung,
- Skizzierung der Dimensionen, die mit einer Neufassung der Raumordnungsgesetzgebung verbunden sind.
Raumordnerisches Leitbild und Werkzeugkasten
Ausgehend von der Bestandsanalyse entstand das raumordnerische Leitbild „KOMMpaktLAND“ mit acht Zielen der Raumordnung. Der daraus folgende „Werkzeugkasten der Raumstrategie“ enthält Vorschläge für
- Verfahren
- Methoden
- Maßnahmen
- mögliche neue Verwaltungsstrukturen
- neue Planungsinstrumente
Die vielfältigen Werkzeuge lassen sich dabei in zwei Kategorien einteilen:
- umfassende Grundlagen für eine neue Raumordnungsgesetzgebung
- kleinere Maßnahmen, die auch für eine kurzfristigere Umsetzung, unabhängig von den gesetzlichen Vorgaben und in Einzelteilen, geeignet sind.
Die Werkzeuge sind miteinander kombinierbar und können für unterschiedliche Ziele der Raumordnung eingesetzt werden. Ein Teil der Werkzeuge ist relativ einfach umzusetzen, während andere zunächst der neuen gesetzlichen Grundlage bedürfen. Die vorgeschlagenen Werkzeuge stellen keine definitive Liste dar, sondern es können im Umsetzungsprozess weitere hinzukommen.
Das raumordnerische Leitbild wurde gemeinsam mit den Fachleuten von HJPplan+ aus Aachen und Compass aus Köln erarbeitet.
Handlungsempfehlungen
Neben dem „Werkzeugkasten der Raumstrategie“ beinhaltet das Fachgutachten auch Handlungsempfehlungen. Sie sollen dazu dienen:
- die Instrumente und Werkzeuge zu bewerten
- die Notwendigkeit neuer Planwerke zu prüfen
- passende Verwaltungsstrukturen zu diskutieren
Dabei fokussieren sich die Empfehlungen auf drei Schwerpunkte:
- Sensibilisierung der Raumordnungs-Akteure für die Ziele der Raumordnung
- Anwendung und Erprobung der Raumstrategie
- Prüfung und Erprobung weiterer Werkzeuge
Das vollständige Fachgutachten mit allen Handlungsempfehlungen und dem raumordnerischen Leitbild „KOMMpaktLAND“ finden Sie im Downloadbereich weiter unten.
Ziel: neues Raumordnungsgesetz
Durch die gesammelten Erkenntnisse kann die Raumstrategie fortgeschrieben und ein neues Raumordnungsgesetz formuliert werden, das sich an den Bedürfnissen in Ostbelgien orientiert. So verfolgt die Deutschsprachige Gemeinschaft ihr langfristiges Ziel, eine einfache und transparente Gesetzgebung für eine zukunftsfähige Entwicklung der Region zu schaffen.
Phase 1: erste dekretale Weichenstellung
In Phase 2 wurde der dekretale Teil des Gesetzes angepasst. Die Anpassungen sind seit Februar 2023 rechtswirksam und schaffen einen Mehrwert im bestehenden gesetzlichen Rahmen. Sie erfolgten losgelöst und im Vorfeld des Prozesses „Ostbelgien leben 2040“ bzw. der „Raumstrategie Ostbelgien“.
In Vorbereitung auf diese anstehende Gesetzesreform in Phase 3 wurden auch diverse Akteure angehört, darunter:
- Wirtschafts- und Sozialrat (WSR)
- Gemeinden
- mehrere Umweltverbände
- Architektinnen und Architekten
- Notarinnen und Notare
- Vermesserinnen und Vermesser
Durch den Austausch mit den Akteuren erhielt man wichtige Impulse, die in die Abänderung des Gesetzestextes mit einfließen können.
Phase 0: Übernahme und Anpassungen
In einer ersten Phase wurde der bestehende gesetzliche Rahmen nahezu unverändert übernommen. Es wurden lediglich Anpassungen vorgenommen, um die Abläufe und Befugnisse, die das Regelwerk vorsieht, an die Strukturen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft anzupassen.
Im September 2021 traten darüber hinaus bereits erste inhaltliche, auf die Deutschsprachige Gemeinschaft zugeschnittene, Änderungen im verordnungsrechtlichen Teil des Gesetzbuches in Kraft.
Hintergrund
2020 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft die Zuständigkeit für die Raumordnung von der Wallonischen Region übernommen. Seitdem arbeitet sie an einer Reform der Gesetzgebung.
2021 beschloss die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Prozesse zur Erarbeitung einer räumlichen Vision und eines neuen Regionalen Entwicklungskonzeptes (REK) für Ostbelgien in einem gemeinsamen Prozess zusammenzuführen: Ostbelgien leben 2040. Mehr Infos zur Vision Ostbelgien leben 2040 erhalten Sie über den weiterführenden Link.