Wie hoch ist das Pflegegeld?
Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus:
- dem Basispflegegeld
- dem Sozialzuschlag für einkommensschwache Senioren
Diese Beträge fangen bei Kategorie 1 an und steigern sich bis Kategorie 4. Die Kategorien spiegeln wider, wie stark Sie auf Unterstützung angewiesen sind.
| Pflegegeldkategorie |
Kategorie 1 |
Kategorie 2 |
Kategorie 3 |
Kategorie 4 |
| Basispflegegeld (2024) |
45,00 EUR |
152,00 EUR |
190,00 EUR |
268,00 EUR |
| Sozialzuschlag (2024) |
30,00 EUR |
102,00 EUR |
127,00 EUR |
179,00 EUR |
| Total (2024) |
75,00 EUR |
254,00 EUR |
317,00 EUR |
447,00 EUR |
Bitte beachten Sie, wenn Sie bereits Beihilfen auf Grund einer anerkannten Berufserkrankung, eines Arbeitsunfalls oder einer Invalidität (FEDRIS und MEDEX Hilfen) erhalten, werden diese bei der Berechnung abgezogen.
Sozialzuschlag
Obwohl sich das neue Pflegegeldsystem in erster Linie am Unterstützungsbedarf orientiert, greift es einkommensschwachen Senioren unter die Arme. Diese erhalten zusätzlich zum Basisbetrag einen Sozialzuschlag. Um Anrecht darauf zu haben, müssen Betroffene dem EKE-Statut unterliegen, also der erhöhten Kostenrückerstattung seitens der Krankenkasse.
Was verbirgt sich hinter dem Begriff „EKE“, der erhöhten Kostenrückerstattung?
Damit zahlt man weniger für Gesundheitsleistungen wie etwa für Arzttermine oder Medikamente. Gewisse Personen haben automatisch durch ihre Situation Anrecht darauf. Bei anderen hängt es von den Haushaltseinkünften ab.
Um zu prüfen, ob Sie Anrecht auf den EKE-Status haben, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.
Steuerfrei
Das Pflegegeld ist steuerfrei.
Auszahlung
Das Ministerium zahlt das Pflegegeld spätestens am 20. eines Monats aus, je nachdem, ob der 20. ein Werktag ist oder nicht. Es überweist den Betrag auf ein Bankkonto, das auf den Namen des Empfängers läuft.