Bei der sogenannten „energetischen Verbesserung“ fördert das Ministerium einzelne Baumaßnahmen - maximal zwei Maßnahmen. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.
Zwischen zwei Anträgen müssen mindestens 12 Monate liegen.
Die Arbeiten müssen innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat.
Bei Bedarf kann die „Energieberatung Ostbelgien“ beraten. Was genau sie anbietet, lesen Sie im weiterführenden Link.
Es gibt keine verpflichtende Reihenfolge, in der die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Diese Förderung ist für alle Wohngebäude anwendbar:
Neubauten, Neubau nach Abriss, Aufstockung oder auch Anbauten werden nicht bezuschusst.
Das Ministerium fördert Dämmmaßnahmen der Rohrleitungen sowie den Austausch des Warmwasserspeichers.
Nein, das Ministerium bezuschusst keine Photovoltaikanlagen.
Ja, das Ministerium bezuschusst ausgetauschte Dachfenster.
Die Außenmaße der Fenster werden berechnet, um die Höhe der Prämie zu ermitteln.
Nein, diese beiden Energieträger bezuschusst das Ministerium nicht.
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt. Hierzu finden Sie alle Details im weiterführenden Link.