Um in Belgien als Krankenpfleger für allgemeine Pflege tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 45, §1 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe über Folgendes verfügen:
- ein Bachelordiplom in der Krankenpflege, ein Diplom eines graduierten Krankenpflegers oder ein Brevet in der Krankenpflege
- eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit
Nach dem Erhalt der Grundausbildung können Sie zusätzlich Fachtitel oder besondere Berufsqualifikationen (BBQ) erwerben.
Zu den Fachtiteln zählen krankenpflegerische Weiterbildungen in der Geriatrie, in der mentalen Gesundheit und Psychiatrie, in der Intensiv- und Notfallpflege, in der Onkologie, in der Pädiatrie und Neonatologie und in der perioperativen Pflege. Die Mindestanforderung zur Erlangung eines Fachtitels ist ein Graduat oder ein Bachelor in der Krankenpflege.
Zu den BBQ zählen krankenpflegerische Weiterbildungen in der Diabetologie, in der mentalen Gesundheit und Psychiatrie, in der Geriatrie und in der Palliativpflege. Die Mindestanforderung zur Erlangung einer BBQ ist ein Brevet in der Krankenpflege.
Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten
Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Krankenpfleger, benötigen Sie keine besondere Zulassung durch die Gemeinschaften. Sie bekommen automatisch eine Berufszulassung (Visanummer), sofern Sie das Diplom erhalten haben. Diesbezüglich müssen Sie nichts unternehmen.
Nehmen Sie an einer Weiterbildung im Bereich Krankenpflege zum Erhalt eines Fachtitels oder einer BBQ teil, müssen Sie anschließend einen Antrag auf Zulassung des Fachtitels oder der BBQ bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie die Weiterbildung absolviert haben, stellen.
Für den Beruf des Krankenpflegers haben Sie die Möglichkeit den Europäischen Berufsausweis zu beantragen, der ein elektronisches Verfahren darstellt, um den Weg der Anerkennung von Gesundheitspflegediplomen zu beschleunigen.
Die Kontaktangaben der Gemeinschaften finden Sie über die weiterführenden Links.
Auch wenn die Zulassung zu einem Fachtitel oder einer BBQ auf unbestimmte Zeit erfolgt, müssen Sie die Bestimmungen zur Aufrechterhaltung befolgen. Ansonsten kann ein Antrag auf Entzug des Fachtitels oder der BBQ gestellt werden.
Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Krankenpfleger oder eine Zusatzqualifikation gemäß den in Belgien angebotenen Fachtiteln und BBQ, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms als Krankenpfleger und Ihrer Zusatzqualifikation in einer der drei Gemeinschaften einreichen.
Sollte es zu einer Anerkennung Ihres Diploms als Krankenpfleger kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.
Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.