Gesundheitsberufe

Apotheker und Krankenhausapotheker

Um in Belgien als Apotheker tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 6, § 1 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe

  1. über ein gesetzliches Diplom eines Apothekers verfügen
  2. über eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit verfügen
  3. in die entsprechende Apothekerkammer eingetragen sein

Anschließend kann diese Grundausbildung ergänzt werden durch einen Fachtitel zum Krankenhausapotheker. Hiermit dürfen Sie in einer Krankenhausapotheke für die Lieferung und Zubereitung von Medikamenten, Implantaten und medizinischen Hilfsmitteln während der Behandlung im Krankenhaus tätig sein.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom eines Apothekers, benötigen Sie keine Zulassung durch die Gemeinschaften. Sie bekommen automatisch eine Berufszulassung (Visanummer), sofern Sie das Diplom erhalten haben.

Für Informationen zum Erhalt der Zulassung und Verlängerung der Zulassung als Krankenhausapotheker wenden Sie sich bitte an die Behörde der Gemeinschaft, in der Sie den Studiengang zum Krankenhausapotheker absolvieren, bzw. absolviert haben.

Die Kontaktangaben der anderen Gemeinschaften finden Sie über die weiterführenden Links.

Für den Beruf des Apothekers haben Sie die Möglichkeit, den Europäischen Berufsausweis zu beantragen, der ein elektronisches Verfahren darstellt, um den Weg der Anerkennung von Gesundheitspflegediplomen zu beschleunigen.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Apotheker oder Krankenhausapotheker, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Ärzte und Fachärzte

Um in Belgien als Arzt tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 3, § 1 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe

  1. über ein gesetzliches Diplom eines Doktors der Medizin verfügen
  2. über eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit verfügen
  3. in die entsprechende Ärztekammer eingetragen sein

Dies sind die drei Grundvoraussetzungen für die Ausübung der Heilkunde in Belgien. Damit dürfen Sie beispielsweise als Assistenzarzt oder Unternehmensarzt tätig sein.

Anschließend kann diese Grundausbildung ergänzt werden durch die Fachausbildung zum Hausarzt sowie durch weitere Fachtitel, die aktuell in Belgien anerkannt sind. Dazu zählen unter anderem die Fachärzte für Anästhesiologie, Dermatologie, Gastroenterologie, Pädiatrie, Innere Medizin, Neurologie, Onkologie, Psychiatrie, Radiologie und viele mehr.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom der Grundausbildung zum Arzt, benötigen Sie keine besondere Zulassung durch die Gemeinschaften. Sie bekommen automatisch eine Berufszulassung (Visanummer) durch den FÖD Volksgesundheit, sofern Sie das Diplom erhalten haben. Sie brauchen diesbezüglich nichts zu unternehmen.

Wenn Sie eine Fachausbildung in Belgien machen möchten, dann melden Sie sich bei der Behörde der Gemeinschaft, der Universität oder Hochschule, wo Sie Ihre Fachausbildung absolvieren möchten.

Die Kontaktangaben der Gemeinschaften finden Sie über die weiterführenden Links.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Arzt oder Facharzt, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Abrechnungsmodalitäten

Ein Arzt mit einer Grundausbildung darf keine Leistungen über die Krankenkassen abrechnen.

Damit Sie Ihre Tätigkeit als Facharzt im Rahmen des nationalen Sozialversicherungssystems ausüben und somit Ihre Leistungen über die Krankenkassen abrechnen können, müssen Sie im Nachgang Ihrer Zulassung oder Anerkennung die Anpassung Ihrer LIKIV-Nummer beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung beantragen.

Hebamme

Um in Belgien als Hebamme tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 63 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe über Folgendes verfügen:

  1. ein Hochschuldiplom einer Hebamme, das von einer von der zuständigen Behörde anerkannten Lehranstalt ausgestellt wurde
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Hebamme, erhalten Sie automatisch die Zulassung.  Diese Zulassung müssen Sie nicht beantragen und Sie erhalten auch kein spezielles Dokument. Ihr Diplom gilt als Zulassung.

Anschließend benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um als Hebamme tätig sein zu dürfen. Absolventen einiger schulischer Einrichtungen erhalten automatisch eine Berufszulassung; bei anderen schulischen Einrichtungen gilt das wiederum nicht. Bitte informieren Sie sich auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Zusätzlich müssen Sie einen Antrag auf Zulassung zur selbstständigen Verschreibung von Medikamenten beim FÖD Volksgesundheit stellen. Hierzu finden Sie auch Informationen über die weiterführenden Links.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Hebamme, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Zusätzlich müssen Sie wie oben angegeben einen Antrag auf Zulassung zur selbstständigen Verschreibung von Medikamenten beim FÖD Volksgesundheit stellen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Abrechnungsmodalitäten

Damit die Patienten auf Grundlage der Zulassung zur selbstständigen Verschreibung von Medikamenten, die vom Apotheker an den Patienten überliefert werden, eine Kostenrückerstattung seitens der Krankenkasse erhalten, müssen Sie im Nachgang Ihrer Zulassung und/oder Anerkennung Ihre LIKIV-Nummer beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung beantragen.

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Kinesiotherapeut

Um in Belgien als Kinesiotherapeut tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 43, des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom der Kinesiotherapie, das an einer Universität oder nicht-universitären Hochschule im Rahmen einer Vollzeitausbildung von mindestens vier Jahren erworben wurde
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zudem können Sie nach dem Erhalt der Grundausbildung sieben besondere Berufsqualifikationen (kurz: BBQ) erwerben. Zu den BBQ zählen Weiterbildungen in der pädiatrischen Kinesiotherapie, in der Beckenbodenrückbildenden und perinatalen Kinesiotherapie, in der manuellen Therapie, in der neurologischen Kinesiotherapie, in der kardiovaskulären Kinesiotherapie, in der respiratorischen Kinesiotherapie und in der Sportkinesiotherapie.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Kinesiotherapeut, benötigen Sie eine Zulassung durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie Ihr Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Nach der Zulassung Ihres Diploms erhalten Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Nehmen Sie an einer kinesiotherapeutischen Weiterbildung zum Erhalt einer BBQ teil, müssen sie anschließend einen Antrag auf Zulassung der BBQ bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie die Weiterbildung absolviert haben, stellen.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Kinesiotherapeut, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Abrechnungsmodalitäten:

Damit Sie Ihre Tätigkeit als Kinesiotherapeut im Rahmen des nationalen Sozialversicherungssystems ausüben und somit Ihre Leistungen über die Krankenkassen abrechnen können, müssen Sie im Nachgang Ihrer Zulassung oder Anerkennung Ihre LIKIV-Nummer beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung beantragen.

Für den Beruf des Kinesiotherapeuten haben Sie die Möglichkeit, den Europäischen Berufsausweis zu beantragen, der ein elektronisches Verfahren darstellt, um den Weg der Anerkennung von Gesundheitspflegediplomen zu beschleunigen.

Krankenpflegeassistent

Der Krankenpflegeassistent ist eine Fachkraft für Krankenpflege, die in weniger komplexen Situationen selbstständig handeln kann.

In komplexeren Situationen arbeitet der Krankenpflegeassistent in einem strukturieren Pflegeteam und in enger Zusammenarbeit mit dem zuständigen Krankenpfleger für allgemeine Pflege oder mit dem Arzt, wenn der Krankenpfleger für allgemeine Pflege nicht Teil des Pflegeteams ist.

Die Tätigkeiten, die der Krankenpflegeassistent ausüben darf, sind im Königlichen Erlass vom 20. September 2023 festgehalten.

Um in Belgien als Krankenpflegeassistent tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 45, §1/2 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom als Krankenpflegeassistent, mit dem eine Ausbildung von mindestens drei Jahren im Umfang von mindestens 3800 Stunden theoretischer und klinischer Unterricht abgeschlossen wurde, wobei die Dauer des theoretischen Unterrichts mindestens ein Drittel und die Dauer des klinischen Unterrichts mindestens die Hälfte der Mindestdauer der Ausbildung ausmacht
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Krankenpflegeassistent, benötigen Sie keine besondere Zulassung durch die Gemeinschaften. Sie bekommen automatisch eine Berufszulassung (Visanummer), sofern Sie das Diplom erhalten haben. Diesbezüglich müssen Sie nichts unternehmen.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Krankenpflegeassistent, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Krankenpfleger für allgemeine Pflege

Um in Belgien als Krankenpfleger für allgemeine Pflege tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 45, §1 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe über Folgendes verfügen:

  1. ein Bachelordiplom in der Krankenpflege, ein Diplom eines graduierten Krankenpflegers oder ein Brevet in der Krankenpflege
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Nach dem Erhalt der Grundausbildung können Sie zusätzlich Fachtitel oder besondere Berufsqualifikationen (BBQ) erwerben.

Zu den Fachtiteln zählen krankenpflegerische Weiterbildungen in der Geriatrie, in der mentalen Gesundheit und Psychiatrie, in der Intensiv- und Notfallpflege, in der Onkologie, in der Pädiatrie und Neonatologie und in der perioperativen Pflege. Die Mindestanforderung zur Erlangung eines Fachtitels ist ein Graduat oder ein Bachelor in der Krankenpflege.

Zu den BBQ zählen krankenpflegerische Weiterbildungen in der Diabetologie, in der mentalen Gesundheit und Psychiatrie, in der Geriatrie und in der Palliativpflege. Die Mindestanforderung zur Erlangung einer BBQ ist ein Brevet in der Krankenpflege.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Krankenpfleger, benötigen Sie keine besondere Zulassung durch die Gemeinschaften. Sie bekommen automatisch eine Berufszulassung (Visanummer), sofern Sie das Diplom erhalten haben. Diesbezüglich müssen Sie nichts unternehmen.

Nehmen Sie an einer Weiterbildung im Bereich Krankenpflege zum Erhalt eines Fachtitels oder einer BBQ teil, müssen Sie anschließend einen Antrag auf Zulassung des Fachtitels oder der BBQ bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie die Weiterbildung absolviert haben, stellen.

Für den Beruf des Krankenpflegers haben Sie die Möglichkeit den Europäischen Berufsausweis zu beantragen, der ein elektronisches Verfahren darstellt, um den Weg der Anerkennung von Gesundheitspflegediplomen zu beschleunigen.

Die Kontaktangaben der Gemeinschaften finden Sie über die weiterführenden Links.

Auch wenn die Zulassung zu einem Fachtitel oder einer BBQ auf unbestimmte Zeit erfolgt, müssen Sie die Bestimmungen zur Aufrechterhaltung befolgen. Ansonsten kann ein Antrag auf Entzug des Fachtitels oder der BBQ gestellt werden.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Krankenpfleger oder eine Zusatzqualifikation gemäß den in Belgien angebotenen Fachtiteln und BBQ, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms als Krankenpfleger und Ihrer Zusatzqualifikation in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung Ihres Diploms als Krankenpfleger kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Nicht-konventionelle Praktiken

Die nicht-konventionellen Praktiken werden definiert als das Verrichten von Handlungen, die zum Ziel haben, den Gesundheitszustand eines Patienten zu fördern und/oder zu bewahren. Dazu zählen die nicht-konventionellen Praktiken der Homöopathie, der Osteopathie, der Akupunktur und der Chiropraktik.

Homöopathie

Um in Belgien homöopathische Handlungen ausüben zu dürfen, müssen Sie in Belgien über eine Berufszulassung als Facharzt, Fachzahnarzt oder Hebamme verfügen und ein entsprechendes universitäres oder nicht-universitäres Hochschuldiplom in der Homöopathie nachweisen können. Anschließend müssen Sie sich beim FÖD Volksgesundheit registrieren lassen, um homöopathische Handlungen ausüben zu dürfen. 

Osteopathie, Akupunktur und Chiropraktik

Für diese drei Berufsgruppen besteht aktuell noch keine Zulassungs- oder Registrierungspflicht und somit benötigen Sie für diese Berufe derzeit keine Berufszulassung (Visanummer). Da diese drei Berufsgruppen in den Bereich der nicht-konventionellen Praktiken einzuordnen sind, bleiben diese Berufsgruppen in der Zuständigkeit des FÖD Volksgesundheit.

Pflegeexperte

Mit der Veröffentlichung des Königlichen Erlasses (KE) vom 14. April 2024 wurde der neue Titel für Krankenpfleger „Pflegeexperte“ geschaffen.

Der Pflegeexperte kann in einem Versorgungskontext oder Spezialisierungsbereich, in dem er tätig ist, klinische oder medizinische Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung eines Patienten durchführen. Diese Tätigkeiten sind an eine klare und formalisierte Vereinbarung über die interprofessionelle Zusammenarbeit zwischen dem Pflegeexperten und dem Arzt gebunden.

Die Tätigkeiten des Pflegeexperten sowie die Modalitäten bezüglich der Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen dem Pflegeexperten und dem Arzt sind im KE vom 14. April 2024 beschrieben.

Um in Belgien den Titel Pflegeexperte tragen zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom als Krankenpfleger oder Krankenpfleger für allgemeine Pflege
  2. ein Masterdiplom in Krankenpflegewissenschaften, mit dem eine Ausbildung abgeschlossen wird, die auf die Funktion des Pflegeexperten vorbereitet
  3. einen Nachweis über mindestens 3000 effektive Arbeitsstunden als Krankenpfleger für allgemeine Pflege in der Krankenpflege und in einem bestimmten Versorgungskontext oder Spezialisierungsbereich. Diese Arbeitsstunden müssen in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Zulassungsantrags als Pflegeexperte geleistet worden sein.

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Für eine Zulassung als Pflegeexperte mit einem belgischen Diplom wenden Sie sich an die Gemeinschaft, in welcher Sie Ihr Diplom erhalten haben.

Die Zulassung als Pflegeexperte wird zwar auf unbestimmte Dauer erteilt, aber ihre Aufrechterhaltung ist an Bedingungen gebunden, welche im KE vom 14. April 2024 festgehalten sind.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Pflegeexperte, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms einreichen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Weitere Infos

Zum Erhalt der Zulassung als Pflegeexperte gibt es Übergangsbestimmungen. Diese sind im KE vom 14. April 2024 festgehalten.

Diese Übergangsbestimmungen und weitere Informationen zum Beruf des Pflegeexperten finden Sie über die weiterführenden Links.

Pflegehelfer

Um in Belgien als Pflegehelfer tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 56 des Gesetzes vom 10. Mai 2015 zur Ausübung der Gesundheitspflegeberufe bei einer Gemeinschaft als Pflegehelfer registriert sein und über eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit verfügen.

Anschließend dürfen Sie innerhalb eines strukturierten Teams unter der Kontrolle eines Krankenpflegers pflegerische Tätigkeiten ausüben. Die Liste der Tätigkeiten können Sie über die Webseite des FÖD Volksgesundheit in den weiterführenden Links einsehen.

Die Liste der krankenpflegerischen Tätigkeiten, die Pflegehelfer unter der Kontrolle eines Krankenpflegers verrichten dürfen wurde am 1. September 2019 um fünf Tätigkeiten erweitert. Diese fünf Tätigkeiten fließen seit dem 1. September 2019 in die jeweiligen Ausbildungen der Deutschsprachigen Gemeinschaft ein. Alle Pflegehelfer, die vor dem 1. September 2019 registriert wurden bzw. ihre Ausbildung abgeschlossen haben, müssen eine mindestens 150-stündige Weiterbildung (maximal 75 Std. Praktikum) in den erweiterten Tätigkeiten nachweisen können, um die entsprechenden Tätigkeiten ausüben zu dürfen. Die Liste der fünf erweiterten Tätigkeiten können Sie ebenfalls über die Webseite des FÖD Volksgesundheit einsehen.

Registrierungs- und Anerkennungsformalitäten

Registrierung: Zur Registrierung als Pflegehelfer durch die Deutschsprachige Gemeinschaft muss der Anwärter gemäß dem Königlichen Erlass (KE) vom 12. Januar 2006 zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung als Pflegehelfer über Folgendes verfügen:

  1. einen Nachweis, dass er die Ausbildung zum Familien- und Seniorenhelfer und Pflegehelfer der Deutschsprachigen Krankenpflegevereinigung in Belgien (KPVBD) absolviert hat oder
  2. über einen Befähigungsnachweis des Sekundarunterrichts in der Studienrichtung "Pflegehelfer" oder
  3. über einen Nachweis, dass er das erste Jahr der Bachelor- oder Brevet-Ausbildung zum Krankenpfleger für allgemeine Pflege bestanden hat, und dass er mindestens 150 Stunden Praktikum in der Umgebung eines Patienten, einschließlich im Bereich der Altenpflege, absolviert hat.

Sollten Sie einer Ausbildung in den beiden anderen Gemeinschaften gefolgt sein, wenden Sie sich zur Registrierung bitte an die Behörde der jeweiligen Gemeinschaft.

Nach der Registrierung als Pflegehelfer erhalten Sie automatisch eine Berufszulassung (Visa-Nummer). Sobald diese verfügbar ist, können Sie sie über das Visa-Portal des FÖD Volksgesundheit herunterladen. Um sich auf dem Portal anzumelden, benötigen Sie Ihren belgischen Identitätsnachweis oder die App „Itsme“. Zum Visa-Portal gelangen Sie über die weiterführenden Links.

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 8 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Pflegehelfer, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Weitere Infos

Im KE vom 12. Januar 2006 sind Übergangsbestimmungen zum Erhalt der Registrierung als Pflegehelfer vorgesehen.

Diese Übergangsbestimmungen und weitere Informationen zum Beruf des Pflegehelfers finden Sie über die weiterführenden Links.  

Sanitäter-Krankenwagenfahrer im dringenden Krankentransport

Der Sanitäter-Krankenwagenfahrer im dringenden Krankentransport (DKT) ist innerhalb eines akkreditierten Rettungsdienstes im Rahmen der medizinischen Notfallversorgung, auch als Notfallzentrale 112 bekannt, tätig. Der Sanitäter-Krankenwagenfahrer im DKT bringt einen Krankenwagen zum Einsatzort für den Patienten und kann dort die erste Notfallversorgung des in Not geratenen Patienten durchführen.

Das Team besteht aus mindestens zwei Sanitäter-Krankenwagenfahrern. Wenn der Zustand des Patienten ernst ist, kann das Team auf ein SMUR-Team zurückgreifen. Dies ist ein Notfallteam bestehend aus einem Notarzt und Notfallkrankenpflegern, die zeitgleich zur Durchführung der Notfallversorgung vor Ort sind. Sobald der Zustand des Patienten unter Kontrolle ist, wird er mit einem Krankenwagen zur nächsten Notaufnahme transportiert.

Um in Belgien als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im DKT tätig sein zu dürfen, müssen Sie

  1. über den Nachweis einer mindestens 160-stündigen Ausbildung im DKT verfügen, die die theoretischen und praktischen Bestimmungen gemäß des Königlichen Erlasses vom 13. Februar 1998 erfüllt
  2. über einen Identifikationsnachweis (Badge) des FÖD Volksgesundheit verfügen 

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im DKT, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms einreichen.

Für die Erteilung des Identifikationsnachweis (Badge) als Sanitäter-Krankenwagenfahrer im DKT wenden Sie sich bitte an den FÖD Volkgesundheit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des FÖD Volkgesundheit.

Zahnärzte und Fachzahnärzte

Um in Belgien als Zahnarzt tätig sein zu dürfen, müssen Sie gemäß Artikel 4 des Gesetzes vom 10.Mai 2015 zur Ausübung der Gesundheitspflegeberufe über Folgendes verfügen:

  1. ein gesetzliches Diplom in der Zahnmedizin
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Dies sind die beiden Grundvoraussetzungen für die Ausübung der Zahnheilkunde in Belgien. Damit dürfen Sie beispielsweise als Assistenzzahnarzt oder Unternehmenszahnarzt tätig sein.

Anschließend kann diese Grundausbildung ergänzt werden durch die fachärztliche Weiterbildung zum Allgemeinzahnarzt sowie durch zwei weitere Fachtitel, die aktuell in Belgien anerkannt sind. Dazu zählen der Fachzahnarzt für Orthodontie und Parodontologie. Eine Auflistung der Fachärzte sowie die Ausbildungsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit. 

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom der Grundausbildung zum Zahnarzt, benötigen Sie keine besondere Zulassung durch die Gemeinschaften. Sie bekommen automatisch eine Berufszulassung (Visanummer), sofern Sie das Diplom erhalten haben. Sie brauchen diesbezüglich nichts zu unternehmen.

Wenn Sie eine fachzahnärztliche Weiterbildung in Belgien machen möchten, dann melden Sie sich bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie Ihre fachzahnärztliche Weiterbildung absolvieren möchten.

Die Kontaktangaben der Gemeinschaften finden Sie über die weiterführenden Links.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Zahnarzt oder Fachzahnarzt, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Abrechnungsmodalitäten

Ein Zahnarzt mit einer Grundausbildung darf keine Leistungen über die Krankenkassen abrechnen.

Damit Sie Ihre Tätigkeit als Fachzahnarzt im Rahmen des nationalen Sozialversicherungssystems ausüben und somit Ihre Leistungen über die Krankenkassen abrechnen können, müssen Sie im Nachgang Ihrer Zulassung oder Anerkennung eine Anpassung Ihrer LIKIV-Nummer beim Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung beantragen.

Paramedizinische Berufe

Audiologe/Gehörprothesenhersteller

Ein Audiologe ist spezialisiert auf das Hören und den Gleichgewichtssinn des menschlichen Körpers, um den Hals-Nasen-Ohren-Arzt bei der Diagnosestellung zu unterstützen. Der Audiologe kann aber auch autonom bestimmte Behandlungen anbieten, wie z.B. Hörtraining, Rehabilitation für Hörgeschädigte oder gehörlose Patienten oder die Betreuung von Menschen mit Tinnitus. Diese Untersuchungen und Behandlungen, die zum Bereich des Gesundheitswesens gehören, führt der Audiologe im Auftrag eines Arztes durch.

Ein Gehörprothesenhersteller ist auf die Anpassung von Hörgeräten/Gehörschutzsystemen und den äußeren Teil von Hörimplantaten spezialisiert. Er agiert im Auftrag eines Hals-Nasen-Ohr-Arztes. Für manche Leistungen ist ein ärztliches Rezept erforderlich, für andere Leistungen wiederum nicht.

Um in Belgien als Audiologe oder Gehörprothesenhersteller tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens, bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass 4. Juli 2004 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit   

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Audiologe oder Gehörprothesenhersteller, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Audiologe oder Gehörprothesenhersteller, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Diätassistent

Der Diätassistent bietet Ernährungs- und Diätberatung zur Erhaltung oder Verbesserung der Gesundheit des Patienten an. Diese Maßnahmen werden sowohl im Rahmen der präventiven und kurativen Gesundheitsversorgung als auch im Lebensmittelsektor durchgeführt.

So überträgt der Diätassistent die Diätvorstellungen des Arztes in Lebensmittel und berät den Patienten in Ernährungsfragen.

Der Diätassistent berichtet dem verschreibenden Arzt während der verschiedenen Phasen der Behandlung. Der Diätassistent kann auch bestimmte Verfahren auf Anweisung und unter der Verantwortung eines Arztes durchführen, wie z.B. die Messung der Körperzusammensetzung und des Energieverbrauchs des Patienten, die Beurteilung des Nährstoffbedarfs oder der Wechselwirkung zwischen Lebensmitteln und Medikamenten.

Um in Belgien als Diätassistent tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens, bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 19. Februar 1997 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Diätassistent, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Diätassistent, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Ergotherapeut

Ein Ergotherapeut behandelt, begleitet und berät Menschen, die durch eine körperliche Verletzung oder Krankheit, psychosoziale Probleme, kognitive Probleme, Entwicklungs- oder Lernstörungen oder Alterungsprozesse eingeschränkt sind. Die vom Ergotherapeuten erbrachten Leistungen bedürfen einer detaillierten ärztlichen Verordnung. Sie sind Teil eines Gesamtrehabilitationsplans für Patienten, der in einem multidisziplinären Team unter Aufsicht eines Arztes oder in Absprache und Zusammenarbeit mit anderem medizinischen Fachpersonal erstellt wird.

Um in Belgien als Ergotherapeut tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens, bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 8. Juli 1996 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit    

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Ergotherapeut, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Ergotherapeut, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patientenbeförderung

Der Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patientenbeförderung transportiert und überwacht Patienten, deren Zustand zu Beginn des Transports stabil ist. Dabei darf er bestimmte Handlungen ausüben, wie z.B. die Versorgung mit Sauerstoff, das Anheben und korrekte Positionieren oder die Ruhigstellung des Patienten, um die Sicherheit während des Transports zu gewährleisten. Wenn sich der Zustand verschlechtert oder der Patient eine Notfallversorgung benötigt, benachrichtigt er die Notfallzentrale 112 und leistet in der Wartezeit Erste-Hilfe.

Um in Belgien als Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patientenbeförderung tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. den Nachweis einer 160-stündigen Ausbildung in der nicht dringenden Patientenbeförderung (inklusive eines Praktikums von 40 Stunden), die von einem von den Gemeinschaften anerkannten Ausbildungsträger angeboten wird, bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlasses vom 14. Mai 2019 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patientenbeförderung, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie Ihre Ausbildung absolviert haben.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 8 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patientenbeförderung, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Logopäde

Der Logopäde untersucht und behandelt Störungen in den Bereichen Stimme, Sprache, Hören, Lesen, Schreiben, Rechnen und Schlucken. Auf diese Weise trägt der Logopäde zur (Wieder-)Integration des Patienten in die Gesellschaft bei.

Neben der Erforschung und Behandlung von Störungen ist der Logopäde auch in den Bereichen Information, Prävention, Coaching und praxisorientierte Forschung tätig.

Grundsätzlich arbeitet der Logopäde auf Überweisung des Arztes und führt eine Reihe von technischen Leistungen und Aufgaben durch, die ihm auf Anweisung eines Arztes anvertraut werden. In den verschiedenen Phasen der Behandlung berichtet der Logopäde an den verschreibenden Arzt.

Um in Belgien als Logopäde tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens, bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 20. Oktober 1994 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit  

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten:

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Logopäde benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Logopäde, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

 

Medizinischer Labortechnologe

Medizinischer Labortechnologe ist ein paramedizinischer Beruf. Der medizinische Labortechnologe führt Laboruntersuchungen von Proben menschlichen Ursprungs (z.B. Blut oder Urin) durch. Auf diese Weise trägt er zu einer detaillierten Diagnosestellung bei. Der Technologe darf dabei auch bestimmte Funktionstests und Dienstleistungen direkt am Patienten durchführen, wie z.B. die Verabreichung von radioaktiven Produkten und die Platzierung eines peripheren Venenkatheters zur Probenahme. Allerdings werden diese Tätigkeiten immer im Auftrag eines Arztes oder Apothekers mit Schwerpunkt in der klinischen Biologie durchgeführt.

Der medizinische Labortechnologe arbeitet in der Regel in einem Labor, in verschiedenen Bereichen wie der klinischen Chemie, der Hämatologie, der Immunologie, der Mikrobiologie, der Anatomie, der Genetik, der Molekularbiologie und der Erforschung des menschlichen Körpermaterials.

Um in Belgien als medizinischer Labortechnologe arbeiten zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens (180 Credits), bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 17. Januar 2019 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als medizinischer Labortechnologe, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als medizinischer Labortechnologe, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Orthopädietechniker

Orthopädietechnikerinnen und -techniker sind paramedizinische Fachkräfte, die medizinische Geräte zur Verfügung stellen, um die tägliche Autonomie und Mobilität von Menschen mit körperlichen Behinderungen zu verbessern. Dazu gehören zum Beispiel Kompressionsstrümpfe, Korsetts oder Beinprothesen.

Sie helfen bei der Maßanfertigung und Anpassung dieser Geräte und geben Ratschläge zur Verwendung. Diese Maßnahmen und Dienstleistungen im Bereich des Gesundheitswesens werden selbstständig oder im Auftrag eines Arztes durchgeführt.

Berufsbezeichnungen in der Orthopädietechnik

Mit dem Königlichen Erlasses vom 7. April 2023 wurden in der Orthopädietechnik vier Berufsbezeichnungen eingeführt:

  • Orthopädietechniker für Bandagentechnik und Orthetik
  • Orthopädietechniker für Prothetik
  • Orthopädietechniker für Mobilitätshilfsmittel
  • Orthopädietechniker für Schuhtechnik

Bedingungen für Orthopädietechniker

Um in Belgien als Orthopädietechniker tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens (180 Credits), bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlasses vom 7. April 2023 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Orthopädietechniker, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Orthopädietechniker, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Übergangsregelung

Personen, die am 1. Juli 2023 über eine Zulassung des LIKIV für eine oder mehrere Berufsbezeichnungen des Bandagisten, Orthopädisten und Prothesenherstellers verfügten und die alle Handlungen und Leistungen einer oder mehrerer Berufsbezeichnungen des Orthopädietechnikers ausführen dürfen, erhalten automatisch eine Zulassung für eine oder mehrere Berufsbezeichnungen des Orthopädietechnikers.

Folgende Personen können bis spätestens 30. Juni 2027 eine Zulassung beantragen:

  • Personen, die während der zehn Jahre vor dem 1. Juli 2023 mindestens drei Jahre lang ununterbrochen bestimmte Leistungen gemäß den Artikeln 9, 11, 13 15 erbracht oder bestimmte Handlungen gemäß den Artikeln 10, 12, 14 und 16 vorgenommen haben.
  • Personen, die zum 1. Juli 2023 eine Zulassung des LIKIV für einen oder mehrere Berufsbezeichnungen des Bandagisten, Orthopädisten und Prothesenherstellers haben, und die nicht alle, sondern nur eine oder mehrere Handlungen und Leistungen einer oder mehrerer Berufsbezeichnungen des Orthopädietechnikers ausführen dürfen.

Weitere Übergangsbestimmungen und Informationen finden Sie über die weiterführenden Links.

Orthoptist und Optometrist

Orthoptist ist ein paramedizinischer Beruf in der Augenheilkunde. Der Orthoptist untersucht und behandelt die Störungen des Auges und des visuellen Systems.

Der Staatsrat hat den Königlichen Erlass vom 7. Oktober 2022 für nichtig erklärt, welcher die Zugangs- und Ausübungsbedingungen für die Berufe des Orthoptisten und des Optometristen festlegte.

Obwohl der Optometrist als paramedizinischer Beruf anerkannt bleibt und die erteilten Berufszulassungen (Visanummern) und Anerkennungen rechtlich gültig bleiben, hat die Aufhebung des Königlichen Erlasses vom 7. Oktober 2022 zur Folge, dass den Optometristen keine technischen Leistungen oder anvertrauten Handlungen rechtlich zugewiesen werden, was die Ausübung des Berufs im Rahmen der Gesundheitspflege nicht ermöglicht.

Für den Beruf des Orthoptisten ist der Königliche Erlass vom 7. Juli 2017 wieder von Anwendung. 

Um in Belgien als Orthoptist tätig sein zu dürfen, müssen Sie müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens (180 Credits), bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 7. Juli 2017 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit  

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Orthoptist, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Orthoptist, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Pharmazeutisch-technischer Assistent

Der pharmazeutisch-technische Assistent mit Schwerpunkt öffentliche Apotheken und der pharmazeutisch-technische Assistent mit Schwerpunkt Krankenhausapotheken arbeiten unter der Verantwortung und Aufsicht eines Apothekers bzw. Krankenhausapothekers und können mit verschiedenen Tätigkeiten betraut werden.

Um in Belgien als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt öffentliche Apotheken oder als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt Krankenhausapotheken tätig sein zu dürfen, müssen Sie müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom, das den Abschluss einer Ausbildung als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt öffentliche Apotheken oder als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt Krankenhausapotheken bescheinigt, bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass (KE) vom 29. Januar 2024 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visa) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt öffentliche Apotheken oder als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt Krankenhausapotheken, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie Ihr Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt öffentliche Apotheken oder als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt Krankenhausapotheken, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Weitere Infos

Im KE vom 29. Januar 2024 sind Übergangsbestimmungen zum Erhalt der Zulassung als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt öffentliche Apotheken oder als pharmazeutisch-technischer Assistent mit Schwerpunkt Krankenhausapotheken vorgesehen. Diese Übergangsbestimmungen und weitere Informationen zu den Berufen des pharmazeutisch-technischen Assistenten finden Sie über die weiterführenden Links.

Podologe

Podologe ist ein paramedizinischer Beruf. Der Podologe untersucht und behandelt gegebenenfalls Patienten mit Fußerkrankungen. Die Symptome des Patienten können sowohl auf der Ebene der Haut und Nägel des Fußes, aber auch höher liegen, wie z.B. Knie-, Hüft- und Rückenschmerzen, die durch den Fuß verursacht werden. Eine wichtige Rolle spielt der Podologe auch bei der Behandlung der Füße von Patienten mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes und Rheuma.

Podologische Behandlungsmethoden sind z.B. die Korrekturen von Anomalien der Nagelplatte, die Pflege einer Fußwunde oder die Herstellung von podologischen Sohlen. Darüber hinaus kann der Podologe bei chirurgischen Eingriffen am Fuß helfen und instrumentieren.

Je nach Art der Behandlung kann der Podologe autonome Untersuchungen oder Behandlungen durchführen. Oftmals ist jedoch eine Verschreibung und Überwachung durch einen Arzt erforderlich.

Um in Belgien als Podologe tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens (180 Credits), bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 7. März 2016 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Podologe, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Podologe, dürfen Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Praxisassistent

Der Praxisassistent ist ein paramedizinischer Beruf. Der Praxisassistent assistiert Ärzten und andere Gesundheitsdienstleistern, indem er technische und unterstützende medizinische Aufgaben übernimmt.

Die Handlungen, die dem Praxisassistenten anvertraut werden können, sind im Königlichen Erlass vom 26. November 2023 beschrieben.

Um in Belgien als Praxisassistent tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom als Praxisassistent, mit dem eine Ausbildung im Umfang von mindestens 90 ECTS oder 970 Kontaktstunden abgeschlossen wurde, bei der das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 26. November 2023 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Für belgische Diplome als Praxisassistent muss eine Zulassung durch die Gemeinschaft erteilt werden.

Aktuell wird diese Ausbildung nicht in Belgien angeboten und demnach auch keine Zulassung für belgische Diplome erteilt.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Praxisassistent, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Technologe im bildgebenden Diagnoseverfahren

Der Technologe im bildgebenden Diagnoseverfahren erstellt Diagnosebilder aus den Bereichen Radiologie, Nuklearmedizin, Strahlentherapie und Hadronentherapie. Des Weiteren kann der Technologe den Arzt bei medizinischen Eingriffen und Behandlungen mit bildgebenden Verfahren unterstützen und instrumentieren (z.B. auch bei Erstellung eines EKG). Er überwacht dabei die Qualität der Bilder und sorgt für die Sicherheit des Patienten (z.B. Strahlenschutz).

Zudem arbeitet der Technologe eng mit dem Gesundheits- und Krankenpfleger zusammen und führt den Patienten durch den gesamten Untersuchungsprozess. Er informiert und positioniert den Patienten und führt die notwendigen Pflegemaßnahmen wie das Einsetzen einer Infusion, die Verabreichung von Medikamenten oder das Anlegen eines Druckverbandes durch.

Um in Belgien als medizinischer Labortechnologe arbeiten zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens (180 Credits), bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 22. Dezember 2017 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Technologe im bildgebenden Diagnoseverfahren, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Technologe im bildgebenden Diagnoseverfahren, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Zahnhygieniker

Zahnhygieniker ist ein paramedizinischer Beruf.  Dieser Beruf wurde eingeführt mit dem Ziel, den Zugang zu präventiver, qualitativ hochwertiger Mund- und Zahnpflege zu verbessern.

Ein Zahnhygieniker führt vorbeugende Maßnahmen im Mund des Patienten durch, um Krankheiten zu verhindern sowie die Mundgesundheit zu erhalten oder zu optimieren. Der Zahnhygieniker arbeitet eng mit und unter Delegation von (Fach-)Zahnärzten und Fachärzten für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie zusammen.

Um in Belgien als Zahnhygieniker tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Diplom mit einer mindestens dreijährigen Vollzeitausbildung des Hochschulwesens (180 Credits), bei dem das Ausbildungsprogramm die theoretischen und praktischen Bestimmungen erfüllt, die im Königlichen Erlass vom 28. März 2018 festgehalten sind
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom als Zahnhygieniker, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben. Je nach Gemeinschaft kann es sein, dass Sie automatisch eine Zulassung erhalten.

Anschließend bekommen Sie automatisch eine Berufszulassung (Visanummer).

Ihre beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten müssen Sie durch eine permanente Weiterbildung von mindestens 15 Stunden jährlich aufrechterhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als Zahnhygieniker, können Sie einen Antrag auf Anerkennung Ihres Diploms in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Psychische Gesundheitsberufe

Klinischer Orthopädagoge

Unter Ausübung der klinischen Orthopädagogie wird gemäß Artikel 68/2, §1 bis §3 des Gesetzes vom 10.05.2015 die gewohnheitsmäßige Verrichtung von Handlungen innerhalb eines wissenschaftlich fundierten Bezugsrahmens der klinischen Heilpädagogik verstanden, die auf die Vorbeugung, Untersuchung und Erkennung von Problemen mit Bezug auf die Erziehung, das Verhalten, die Entwicklung oder die Schulung bei Personen ausgerichtet sind und auf die Betreuung oder die Begleitung dieser Personen zielen.

Um in Belgien als klinischer Orthopädagoge tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Universitätsdiplom im Bereich klinische Orthopädagogie, mit dem eine Ausbildung im Rahmen des Vollzeitunterrichts von mindestens fünf Studienjahren (300 ECTS) abgeschlossen wurde.
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom in der klinischen Orthopädagogie, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben.

Die Berufszulassung (Visanummer) erteilt der FÖD Volksgesundheit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als klinischer Orthopädagoge, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Personen, die ein Universitätsdiplom im Bereich Erziehungswissenschaften oder Orthopädagogie haben, das vor dem 1. September 2016 ausgestellt worden ist und mit dem eine Ausbildung im Rahmen des Vollzeitunterrichts von mindestens vier Studienjahren oder 240 ECTS abgeschlossen wurde, und die eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren im Bereich der klinischen Orthopädagogie nachweisen können, sind den Inhabern eines Universitätsdiploms in der klinischen Orthopädagogie gleichgestellt.

Klinischer Psychologe

Unter Ausübung der klinischen Psychologie wird gemäß Artikel 68/1, §1 bis §3 des Gesetzes vom 10.05.2015 die gewohnheitsmäßige Verrichtung von Handlungen innerhalb eines wissenschaftlich fundierten Bezugsrahmens der klinischen Psychologie verstanden, die auf die Vorbeugung, Untersuchung, Erkennung oder psychologische Diagnostik psychischer oder psychosomatischer Qualen - real oder eingebildet - bei Personen ausgerichtet sind oder so dargestellt werden, als seien sie darauf ausgerichtet, und auf die Betreuung oder die Unterstützung dieser Personen zielen.

Um in Belgien als klinischer Psychologe tätig sein zu dürfen, müssen Sie über Folgendes verfügen:

  1. ein Universitätsdiplom im Bereich klinische Psychologie, mit dem eine Ausbildung im Rahmen des Vollzeitunterrichts von mindestens fünf Studienjahren (300 ECTS) abgeschlossen wurde.
  2. eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit

Zulassungs- und Anerkennungsformalitäten

Zulassung: Verfügen Sie über ein belgisches Diplom der klinischen Psychologie, benötigen Sie eine Zulassung Ihres Diploms durch die Gemeinschaften. Melden Sie sich hierzu bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erlangt haben.

Die Berufszulassung (Visanummer) erteilt der FÖD Volksgesundheit.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des FÖD Volksgesundheit.

Anerkennung: Verfügen Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat als klinischer Psychologe, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in einer der drei Gemeinschaften einreichen.

Sollte es zu einer Anerkennung kommen, benötigen Sie eine Berufszulassung (Visanummer) des FÖD Volksgesundheit, um Ihren Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen.

Informationen dazu finden Sie über die weiterführenden Links.

Personen, die ein Universitätsdiplom im Bereich der Psychologie haben, das vor dem 1. September 2016 ausgestellt worden ist und mit dem eine Ausbildung im Rahmen des Vollzeitunterrichts von mindestens vier Studienjahren oder 240 ECTS abgeschlossen wurde, und die eine Berufserfahrung von mindestens drei Jahren im Bereich der klinischen Psychologie nachweisen können, sind den Inhabern eines Universitätsdiploms in der klinischen Psychologie gleichgestellt.

Psychotherapeut

Die Psychotherapie wird beschrieben als eine Behandlungsform der psychischen Gesundheitsversorgung und nicht als ein eigenständiger Gesundheitsberuf.

Seit dem akademischen Schuljahr 2017-2018 dürfen ausschließlich Ärzte, klinische Psychologen oder klinische Orthopädagogen, die eine Zulassung und Berufszulassung (Visanummer) erhalten haben, Psychotherapie ausüben, wenn sie:

  1. einer zusätzlichen spezifischen Ausbildung in der Psychotherapie von mindestens 70 ECTS an einer Universität oder nicht-universitären Hochschule gefolgt sind
  2. ein berufliches Praktikum im Bereich der Psychotherapie von mindestens zwei Jahren absolviert haben (Teilzeitäquivalenz ist möglich)

Weitere Infos

Im koordinierten Gesetz vom 10. Mai 2015 über die Ausübung der Gesundheitspflegeberufe sind verschiedene Übergangsbestimmungen zur Ausübung der Psychotherapie definiert.

Diese Übergangsbestimmungen und weitere Informationen zur Ausübung der Psychotherapie in Belgien finden Sie auf der Seite des FÖD Volksgesundheit.

Für Fragen zur Ausübung der Psychotherapie in Belgien wenden Sie sich bitte an den FÖD Volksgesundheit.

Mit dem Urteil vom 16. März 2017 hat das Verfassungsgericht entschieden, dass Personen, die bereits vor dem 1. September 2016 als Psychotherapeut praktiziert haben, aber wegen Nichterfüllung der Voraussetzungen keinen Anspruch auf ein erworbenes Recht haben, die Psychotherapie ohne zusätzliche Bedingungen fortsetzen können.