Einen Gesundheitsberuf in Belgien zulassen, registrieren oder anerkennen lassen

Einen Gesundheitspflegeberuf zulassen

Sie haben eine Spezialisierung im Bereich Krankenpflege in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder eine Ausbildung zum Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patientenbeförderung in Belgien absolviert?

Um die Zulassung einer Spezialisierung im Bereich Krankenpflege zu beantragen, müssen Sie über eine Berufszulassung in Belgien als Krankenpfleger verfügen.

Dazu füllen Sie bitte den Antrag im Downloadbereich aus und reichen diesen mit Dokumenten beim Ministerium ein. Es ist auch möglich, dies digital zu erledigen (siehe weiterführender Link):

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  3. Kopie des Abschlusses der Aus- und Weiterbildung inklusive der Angabe der Weiterbildungsstunden (bei Antrag auf BBQ oder Fachtitel ist das die Kopie der Grundausbildung sowie die Kopie der abgeschlossenen Weiterbildung)
  4. Arbeitszeugnisse bei Beantragung und Verlängerung von BBQ oder Fachtitel

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben und der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Monate betragen. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 3 im Antrag.

Beschwerde

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Ministerin eine Entscheidung getroffen hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.

Nichtigkeitsklage

Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Staatsrates.

Anträge auf Zulassung, Registrierung und Anerkennung sollen in deutscher Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.

Einen Gesundheitspflegeberuf registrieren

Sie haben Ihre Ausbildung zum Pflegehelfer in der Deutschsprachigen Gemeinschaft absolviert? Dann stellen Sie einen Antrag, um Ihr Diplom zu registrieren.

Dazu füllen Sie bitte den Antrag im Downloadbereich aus und reichen diesen mit Dokumenten beim Ministerium ein. Es ist auch möglich, dies digital zu erledigen (siehe weiterführender Link):

  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie der erfolgreich absolvierten Ausbildung zum Pflegehelfer
  • Nachweis(e) über insgesamt 150 Stunden Praktikum an der Seite des Patienten, hauptsächlich in der Pflege von Senioren

Hinweis: Nur für Antragsteller mit einem Diplom aus der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist das Ministerium in Ostbelgien die richtige Anlaufstelle.

Wenn Sie ein Diplom aus einer der beiden anderen Gemeinschaften Belgiens haben, melden Sie sich bitte bei der Behörde der Gemeinschaft, in der Sie das Diplom erhalten haben. Falls Sie über ein Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat außerhalb von Belgien verfügen, dann reichen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung ein.

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben und der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Monate betragen. Weitere Informationen zu den Anträgen und der Bearbeitung finden Sie auf Seite 3 im Antrag.

Beschwerde

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Ministerin entschieden hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.

Nichtigkeitsklage

Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen.

Anträge auf Zulassung, Registrierung und Anerkennung sollen in deutscher Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.

Einen Gesundheitspflegeberuf anerkennen

Sie haben Ihr Gesundheitspflegediplom in einem EU-Mitgliedsstaat außerhalb von Belgien erworben und möchten in Ostbelgien arbeiten? Dann stellen Sie einen Antrag, um Ihr Diplom anerkennen zu lassen.

Dazu füllen Sie bitte den Antrag im Downloadbereich aus und reichen diesen mit Dokumenten beim Ministerium ein. Es ist auch möglich, dies digital zu erledigen (siehe weiterführender Link):

  • eine tabellarische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten (z.B. tabellarischer Lebenslauf)
  • Kopie des Identitätsnachweises (Vorder- und Rückseite)
  • Kopie des im Ausland erworbenen Ausbildungsnachweises
  • Konformitätsbescheinigung der ausländischen Ausbildung (Original) mit der Europäischen Richtlinie (2005/36/EG), einzuholen beim für Ihr Diplom zuständigen Gesundheitsamt
  • Sollte bei der ersten Durchsicht Ihres Antrags festgestellt werden, dass Ihr Diplom nicht der automatischen Anerkennung der Europäischen Richtlinie 2005/36/EG unterliegt, darf der Fachbereich weitere Unterlagen wie Modulhandbücher, die Auflistung von Stundenplänen der Ausbildung, Arbeitszeugnisse, Praktikumszeugnisse (z.B. Logbuch, Praktikumstagebuch) oder die Zusammenfassung einer Abschlussarbeit anfragen.

Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben und somit der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Monate betragen. Weitere Informationen zu den Anträgen und der Bearbeitung finden Sie auf Seite 3 im Antrag.

Beschwerde

Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Ministerin eine Entscheidung getroffen hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.

Nichtigkeitsklage

Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb einer Frist von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen. Weitere Informationen finden auf der Internetseite des Staatsrates.

Anträge auf Zulassung, Registrierung und Anerkennung sollen in deutscher Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.

Ihren Europäischen Berufsausweis beantragen

Sie sind EU-Bürger und möchten als Apotheker, Krankenpfleger oder Kinesiotherapeut in einem anderen EU-Mitgliedsstaat arbeiten? Dazu brauchen Sie den entsprechenden elektronischen Europäischen Berufsausweis (EBA).

Der EBA ist ein elektronisches Verfahren. Sein Ziel? Den Weg vereinfachen, um europäische Gesundheitsdiplome zwischen den jeweiligen EU-Mitgliedstaaten anzuerkennen.

Wie sieht der Weg zum EBA aus?

  • Schritt 1: Sie laden alle relevanten und notwendigen Dokumente über Ihre Berufsqualifikation online hoch. Wo? Auf der Internetseite "Your Europe" der Europäischen Kommission.
  • Schritt 2: Zunächst prüft die zuständige Behörde Ihres Herkunftsstaates die Unterlagen auf Vollständigkeit, Echtheit und Gültigkeit. Sind die drei erwähnten Kriterien erfüllt, geht der Antrag elektronisch an den Staat, in dem Sie sich in der Zukunft niederlassen möchten.
  • Schritt 3: Die zuständige Behörde im Aufnahmeland greift über die elektronische Datenbank auf Ihre Dokumente zu. Sie überprüft, ob Ihr(e) Diplom(e) und Ihre Qualifikationen im Aufnahmeland anerkannt werden können. Wenn alles in Ordnung ist, gibt die Behörde grünes Licht und stellt eine Anerkennung aus. Anschließend können Sie über Ihr EU-Konto Ihr EBA-Zertifikat erstellen.

Sobald Sie im Aufnahmestaat eventuelle weitere Voraussetzungen wie etwa die Eintragung in die dortige Berufskammer erfüllen, stellt Ihnen der Aufnahmestaat auf Antrag die Berufserlaubnis aus.

Sie möchten keinen Europäischen Berufsausweis beantragen?

Dann informieren Sie sich bitte über die Internetseite der Anerkennung der Gesundheits- und Pflegeberufe, wie Sie einen schriftlichen Antrag einreichen können.

Quick Guide, um einen Europäischen Berufsausweis zu beantragen:

  1. Konto/Profil erstellen auf der Internetseite "Your Europe" der Europäischen Kommission und die notwendigen Dokumente hochladen
  2. Der Herkunftstaat prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, Echtheit und Gültigkeit.
  3. Der Aufnahmestaat prüft die Qualifikation des Diploms und stellt im positiven Fall eine Anerkennung und in der Folge eine Berufserlaubnis aus.

Ein Gesundheitspflegediplom gleichstellen

Sie verfügen über ein Gesundheitspflegediplom aus einem Nicht-EU-Mitgliedsstaat?

EU-Bürger oder Drittstaatsangehörige ohne Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat

  • Anerkennung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und drei Jahre Berufserfahrung in diesem EU-Mitgliedsstaat

Dann können Sie einen Antrag einreichen, um Ihr Gesundheitspflegediplom anerkennen zu lassen.

  • Keine Anerkennung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat und keine drei Jahre Berufserfahrung in einem anderen EU-Mitgliedsstaat nach Anerkennung

Dann beantragen Sie zuerst eine Gleichstellung Ihres Gesundheitspflegediploms. Nachdem Sie Ihre Diplomgleichstellung erhalten haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung (Kinesiotherapeut oder paramedizinische Berufe) oder Registrierung (Pflegehelfer) Ihres Gesundheitspflegediploms einreichen.

Drittstaatsangehörige mit Diplom aus einem EU-Mitgliedsstaat

Dann können Sie einen Antrag einreichen, um Ihr Gesundheitspflegediplom anerkennen zu lassen.

Antrag einreichen

  • Antragsformular: Sie können Ihren Antrag auf Zulassung oder Registrierung per Formular stellen. Die jeweiligen Formulare finden Sie im Downloadbereich. 
  • Online-Antrag: Sie können Ihren Antrag aber auch online stellen (siehe weiterführende Links).

Voraussetzung für beide Antragsformen ist, dass Sie bereits Ihre Diplomgleichstellung erhalten haben. 

Für alle Berufe, die kein Gesundheitspflegeberuf sind (z.B. Lehrer oder Kinderpfleger), wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ausbildungs- und Unterrichtsorganisation zur Gleichstellung von Studiennachweisen beziehungsweise Diplomen.

Ihre Berufszulassung (Visanummer) beantragen

Um in Belgien einen Gesundheitspflegeberuf ausüben zu dürfen, benötigen Sie neben einem anerkannten Diplom eine Berufszulassung (Visanummer). Der Föderale Öffentliche Dienst Volksgesundheit ist dafür zuständig, Ihre Berufszulassung (Visanummer) auszustellen. Dazu müssen Sie dort folgende Dokumente einreichen:

  • einen Nachweis über ausreichende Kenntnisse in einer der drei belgischen Landessprachen
  • ein Führungszeugnis
  • eine Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sobald Ihre Berufszulassung (Visa-Nummer) verfügbar ist, können Sie sie über das Visa-Portal des FÖD Volksgesundheit herunterladen. Um sich auf dem Portal anzumelden, benötigen Sie Ihren belgischen Identitätsnachweis oder die App „Itsme“. Zum Visa-Portal gelangen Sie über die weiterführenden Links.

Weitere Informationen zur Berufszulassung erhalten Sie ebenfalls über die weiterführenden Links auf der Internetseite des FÖD Volksgesundheit.