Sie haben eine Spezialisierung im Bereich Krankenpflege in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder eine Ausbildung zum Krankenwagenfahrer für nicht dringende Patientenbeförderung in Belgien absolviert?
Um die Zulassung einer Spezialisierung im Bereich Krankenpflege zu beantragen, müssen Sie über eine Berufszulassung in Belgien als Krankenpfleger verfügen.
Dazu füllen Sie bitte den Antrag im Downloadbereich aus und reichen diesen mit Dokumenten beim Ministerium ein. Es ist auch möglich, dies digital zu erledigen (siehe weiterführender Link):
- Tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
- Kopie des Abschlusses der Aus- und Weiterbildung inklusive der Angabe der Weiterbildungsstunden (bei Antrag auf BBQ oder Fachtitel ist das die Kopie der Grundausbildung sowie die Kopie der abgeschlossenen Weiterbildung)
- Arbeitszeugnisse bei Beantragung und Verlängerung von BBQ oder Fachtitel
Wenn Sie alle Unterlagen eingereicht haben und der Antrag vollständig ist, wird die Akte bearbeitet. Die Bearbeitungsdauer kann bis zu vier Monate betragen. Weitere Informationen finden Sie auf Seite 3 im Antrag.
Beschwerde
Wenn das Verfahren abgeschlossen ist und die Ministerin eine Entscheidung getroffen hat, haben Sie die Möglichkeit, Beschwerde bei der Ombudsfrau einzulegen. Die Beschwerde ist ohne Formvorgabe zu übermitteln und hat aussetzende Wirkung auf die Klagefrist (60 Tage) vor dem Staatsrat.
Nichtigkeitsklage
Zudem können Sie gegen Rechtshandlungen der Verwaltungsbehörde eine Nichtigkeitsklage beim Staatsrat einreichen. Die unterschriebene Klage hat innerhalb von 60 Tagen nach Mitteilung der Entscheidung per Einschreibebrief oder online bei der Kanzlei des Staatsrates einzugehen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Staatsrates.
Anträge auf Zulassung, Registrierung und Anerkennung sollen in deutscher Sprache formuliert werden. Ausnahmen stellen französischsprachige Antragsteller, die in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnhaft sind, dar.