Projektzuschüsse
Spezielle oder innovative Projekte
Zugelassene Jugendeinrichtungen können für einmalige Projekte einen Zusatzzuschuss erhalten. Beantragen Sie eine Förderung für Ihr Projekt in der Jugendarbeit!
Schreiben Sie uns einfach und unkompliziert eine E-Mail. Alle Angaben finden Sie unter Kontakt.
Darüber hinaus gibt es noch weitere Fördermöglichkeiten für Jugendeinrichtungen. Unter "Downloads" finden Sie eine Übersicht.
Jugendstrategieplan
Ebenso werden mit dem Jugendstrategieplan jugendbezogene Projekte in der Deutschsprachigen Gemeinschaft finanziert. Weitere Informationen zur Projektförderung im Rahmen des Jugendstrategieplans finden Sie in den Links.
Jugendlager
Geförderte Jugendorganisationen erhalten für ihr Jugendlager aus dem Fonds für „besondere und innovative Projekte“ einen Pauschalbetrag pro Teilnehmer und pro Tag.
Jubiläumszuschüsse
Die Regierung kann die Jubiläumsfeierlichkeiten von geförderten Jugendeinrichtungen sowie dem Jugendrat mit einem Zuschuss fördern.
Die Zuschüsse staffeln sich wie folgt:
| 25 Jahre: |
250 Euro |
| 50 Jahre: |
500 Euro |
| 75 Jahre: |
750 Euro |
| 100 Jahre: |
1.000 Euro |
| 125 Jahre: |
1.250 Euro |
| 150 Jahre: |
1.500 Euro |
| 175 Jahre: |
1.750 Euro |
| 200 Jahre: |
2.000 Euro |
Schreiben Sie uns einfach und unkompliziert eine E-Mail. Alle Angaben finden Sie unter Kontakt. Fügen Sie der E-Mail einen Beleg darüber bei, wie lange die Jugendeinrichtung besteht und beschreiben Sie das Projekt zu den Jubiläumsfeierlichkeiten (Inhalt, Dauer, Zielpublikum und Werbung).
Alle Mittel für Jugendarbeit in der Deutschsprachigen Gemeinschaft werden durch das Dekret vom 6. Dezember 2011 zur Förderung der Jugendarbeit geregelt. Die juristischen Dokumente finden Sie in den weiterführenden Links.