Was fördert das Ministerium, wenn ein Unternehmen die Arbeiten durchführt?
Die Förderung erfolgt durch einen sogenannten Investitionszuschuss, sprich Prämien.
Diesen überweist das Ministerium auf Ihr Konto als Antragsteller, wenn die Bauarbeiten enden. Die Beträge pro Maßnahme entnehmen Sie der Tabelle:
- Die Prämie ist auf max. 70 % des eingereichten Rechnungsbetrags pro förderfähiger Arbeit begrenzt.
- Bei Vermietung erhalten Sie max. 80% des eingereichten Rechnungsbetrags.
- Der Betrag der Prämie kann um 25 % erhöht werden, wenn Sie natürliche Materialien verwenden.
- Der Betrag der Prämie kann um 40 % erhöht werden, wenn Sie ein „geringes“ Einkommen (BIM/EKE-Bescheinigung der Krankenkasse) nachweisen können. In diesem Fall kann die Prämie max. 80 % des eingereichten Rechnungsbetrags entsprechen.
- Das Ministerium wählt die Rechnungsposten aus, die als relevant oder notwendig für die ordnungsgemäße Umsetzung der Baumaßnahmen bzw. Installationsarbeiten erachtet werden.
Anforderungen an die Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Werte) der jeweiligen Bauteile und Auflistung der technischen Randbedingungen:
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Sanierungsmaßnahme
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Maximaler U-Wert
[W/m²K]
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Prämienbetrag
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Wärmedämmung von Außenwänden
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U ≤ 0,24 W/m²K
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60 €/m²
max.250 m²
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Wärmedämmung von Dachflächen
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U ≤ 0,20 W/m²K
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45 €/m²
max.200 m²
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Wärmedämmung von Speicherböden
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U ≤ 0,24 W/m²K
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30 €/m²
max.200 m²
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Wärmedämmung von Geschossdecken zum Keller/ Kriechkeller
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U ≤ 0,24 W/m²K
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30 €/m²
max.200 m²
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Erneuerung von Fenstern, Fenstertüren und Außentüren
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Uw ≤ 1,5 W/m²K
+ Ug ≤ 1,1 W/m²K
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90 €/m²
max.50 m²
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Austausch/Einbau einer Heizungsanlage durch eine Wärmepumpe (außer Luft/Luft)
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Siehe Liste der förderfähigen Wärmepumpen
(EEG/PEB Zertifikat min.:C)
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4.000 €
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| Austausch/Einbau einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung |
Siehe Liste der förderfähigen Warmwasser-Wärmepumpen |
500 € |
| Austausch/Einbau einer Heizungsanlage durch eine Biomasse-Heizung |
Siehe Liste der förderfähigen Holzheizungen |
2.500 € |
| Austausch oder Einbau eines lokalen Biomasseofens |
Siehe Liste der förderfähigen Holzöfen |
500 € |
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Austausch/Einbau eines Biomassekessels oder Ofens in Kombination mit Solarpaneelen zur Warmwasserproduktion
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Technische Anforderungen einhalten
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4.500 €
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Installation von Solarpaneelen zur Warmwasserproduktion
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Technische Anforderungen einhalten
(Achtung : zertifiziertes Unternehmen)
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1.500 €
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Optimierung der Heizungsanlage,
Dämmung Heizkreisrohre
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Technische Anforderungen einhalten
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5 €/m
max. 50 m
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Optimierung der Heizungsanlage
durch digitale oder smarte Thermostatköpfe
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Technische Anforderungen einhalten
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25 €/Stück
max.10 Stück
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Optimierung Heizungsanlage,
Einbau eines digitalen, smarten, intelligenten Raumthermostat |
Technische Anforderungen einhalten
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100 €/Stück max.2 Stück |
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Optimierung Heizungsanlage,
Einbau von hocheffizienten Heizkreispumpen
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Technische Anforderungen einhalten |
100 €/Stück max.2 Stück |
Optimierung Heizungsanlage
Einbau Witterungsgeführte Steuerung
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Technische Anforderungen einhalten |
100 €/ Stück max.1 Stück |
| Begrünung Dachflächen |
Mindestanforderung einhalten |
2.100 € |
| Begrünung Fassaden |
Mindestanforderung einhalten |
2.100 € |
Wie sehen die Kriterien aus, wenn ein Unternehmen die Arbeiten durchführt?
Wer kann einen Antrag stellen? Welche Art von Wohngebäude kommt in Frage? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier!
Formale Anforderungen an das Wohngebäude
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Das Wohngebäude muss oder die Gebäude müssen als Wohnraum dienen.
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Der Bauantrag für das Wohngebäude oder die Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein.
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Die Gebäude müssen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegen.
Ausgeschlossen sind
Ist das Wohngebäude renoviert, verpflichten Sie sich als Antragsteller zusätzlich, dass Sie
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die Wohnung/das Gebäude für fünf Jahre nach Auszahlung der Prämie selbst als Hauptwohnsitz bewohnen oder
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die Wohnung/das Gebäude bei einer sozialen Immobilienagentur (Wohnraum für Alle oder Trilandum) für mindestens fünf Jahre nach Auszahlung der Prämie zur Verfügung stellen oder
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die Wohnung/das Gebäude für mindestens ein Jahr einem Verwandten oder Verschwägerten bis zweiten Grad kostenlos und als Hauptwohnsitz zur Verfügung stellen oder
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die Wohnung/das Gebäude für fünf Jahre nach Auszahlung der Prämie vermieten unter Berücksichtigung der Mietpreistabelle
Formale Anforderungen an den Antragsteller
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Als Antragsteller müssen Sie volljährig (18 Jahre) sein.
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Als Antragsteller müssen Sie ganz oder teilweise Eigentümer des betroffenen Gebäudes sein.
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Als Antragsteller müssen Sie im National- oder Fremdenregister eingetragen sein.
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Das global steuerpflichtige Haushaltseinkommen darf 81.700 Euro nicht übersteigen, zuzüglich 5000 Euro pro unterhaltberechtigte Person. Als Grundlage dient das Einkommen von vor 2 Jahren.
Technische Anforderungen an die geplanten Arbeiten
Für die Renovierung bzw. Sanierung gelten technische Mindestanforderungen, genauer gesagt U-Werte, die nachgewiesen werden müssen. Die genauen Anforderungen finden Sie im Ministeriellen Erlass unter "Kapitel 2 - Förderfähige Arbeiten und technische Bedingungen" pro Fördermaßnahme. Den entsprechenden Download können Sie sich herunterladen.
Die verwendeten Materialkennwerte müssen entweder eine ATG-, ETG-Zertifizierung oder eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Fehlt diese Zertifizierung oder Kennzeichnung, dann dienen für die Berechnung vorgegebene Pauschalkennwerte (siehe PEB-Berechnungsgrundlagen).
Es ist Aufgabe der „Energieberatung Ostbelgien“, diese technischen Mindestanforderungen fallbezogen zu erläutern und nach Abschluss der Arbeiten zu überprüfen, ggf. auch vor Ort.
Anforderungen an das Bauunternehmen und Techniker
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Alle Arbeiten müssen in ihrer Gesamtheit durch ein in Belgien in der zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragenen Unternehmer durchgeführt werden.
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Zusätzlich muss die technische Anlage von einem Techniker installiert werden, der ein „Qualiwall-Zertifikat“ vorweisen kann. Hier wird eine Übergangszeit eingeplant, da zurzeit die Ausbildungszentren diese Zertifizierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch nicht alle anbieten.
Antrag stellen
Mit Unternehmen
In Eigenleistung