Grenzgebiet

Wer zahlt das Pflegegeld bei Grenzgängern? Gibt es Fälle, in denen Senioren ein Pflegegeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beziehen können, obwohl sie nicht dort wohnen?

Es gibt tatsächlich Fälle, in denen Senioren, die im Ausland oder in einem anderen belgischen Teilstaat wohnen, Anrecht auf das Pflegegeld der Deutschsprachigen Gemeinschaft haben könnten. Dies kann auf Sie zutreffen, wenn

  • Sie in Belgien hauptsozialversichert sind.
  • Ihr aktueller oder letzter Arbeitgeber seinen Betriebssitz im deutschen Sprachgebiet hat oder Sie als Selbstständiger in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet haben.

Wenn Sie in der Wallonie, Brüssel oder Flandern wohnen, so erhalten Sie in den meisten Fällen die dortige Beihilfe. Aber nicht zwingend: Das Recht auf Arbeitsnehmerfreizügigkeit oder Niederlassungsfreiheit kann auch innerbelgisch in Anspruch genommen werden. Dies könnte dazu führen, dass Sie als Senior, der in einem anderen Teilgebiet wohnt, aber in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gearbeitet hat, Anrecht auf das Pflegegeld haben.

Wichtig ist, dass Sie nicht schon eine vergleichbare Leistung in einem anderen Teilgebiet beziehen.

Ich bin wohnhaft in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, aber nicht in Belgien sozialversichert. Was gilt für mich?

Um Anrecht auf Pflegegeld zu haben, müssen Sie in Belgien hauptsozialversichert sein. Wenn Sie also im Ausland hauptsozialversichert sind, haben Sie Anrecht auf das Pflegegeld durch Ihre ausländische Versicherung (in Deutschland beispielsweise die Pflegeversicherung).

Laut der EU-Verordnung können Sie nicht die gleiche Leistung in zwei verschiedenen Staaten beziehen. Für ein Pflegegeld/Pflegeversicherung ist immer der Erstversicherungsstaat zuständig, sprich der Staat, in dem Sie die meiste Zeit gearbeitet haben.

Ich bin in der Deutschsprachigen Gemeinschaft gemeldet, aber lebe in einem Wohn- und Pflegezentrum (WPZS) in der Wallonie. Was gilt für mich?

Wenn Ihr offizieller Wohnsitz in der Deutschsprachigen Gemeinschaft ist, erhalten Sie das Pflegegeld der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Voraussetzung ist, dass Sie die anderen Kriterien erfüllen.

Ich bin in einem anderen Teilstaat gemeldet, aber lebe in einem Wohn- und Pflegezentrum (WPZS) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Was gilt für mich?

Wenn Sie offiziell in einem anderen Teilgebiet wie beispielsweise der Wallonie wohnen, erhalten Sie in der Regel NICHT das Pflegegeld der Deutschsprachigen Gemeinschaft. In den meisten Fällen beziehen Sie das Pflegegeld von dem Teilstaat, in dem Sie leben.

Um das Pflegegeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft beantragen zu können, müssten Sie sich also im WPZS in der Deutschsprachigen Gemeinschaft, in dem Sie leben, offiziell melden lassen.

Ich wohne im Ausland. Wer ist dafür zuständig, mein Pflegegeld auszuzahlen?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie im Ausland gearbeitet haben, zahlt das Land, in dem Sie gearbeitet haben und somit hauptsozialversichert waren.

Um zu erfahren, welche Bestimmungen auf Sie zutreffen, fragen Sie am besten beim Pflegegelddienst im Ministerium nach.