Die Kostenrückerstattung im Bereich Ehrenamt
Eine Organisation kann eine Entschädigung für Kosten vorsehen, die den Ehrenamtlichen bei der Ausübung der freiwilligen Tätigkeit entstanden sind. Dies ist als Kostenrückerstattung bzw. als Entschädigung zu betrachten und nicht als eine Vergütung von geleisteter Arbeit.