Stand 21.04.2023

Empfehlungen zum Tragen von Masken im Gesundheitswesen

Das Tragen einer Maske ist neben anderen Maßnahmen (Impfung, Belüftung, Handhygiene ...) wirksam, um die Übertragung von Atemwegserkrankungen einzudämmen sowie eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden. Daher gibt es nun Empfehlung zum Tragen von Masken im Pflegebereich auf Grundlage von drei Stufen. Die Empfehlungen regulieren den Umgang mit Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung. Sie werden regelmäßig neu bewertet. Es wird dabei nicht nur das Coronavirus berücksichtigt, sondern auch andere Atemwegserreger (Grippe, RSV …), die möglicherweise zirkulieren.

Momentan befinden wir uns in Stufe 1.

Stufe 1: epidemiologische Situation unter Kontrolle

Auf Stufe 1 wird das Tragen eines Mundschutzes nicht empfohlen, außer bei Patienten mit Symptomen einer Atemwegsinfektion und bei immunsupprimierten Patienten.

  • Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion wird empfohlen, bei Husten, Niesen, Halsschmerzen und Kurzatmigkeit eine Maske zu tragen.
  • Auch Pflegepersonal, Patienten und Besuchern mit Atemwegssymptomen wird empfohlen, eine Maske zu tragen.
  • Patienten mit Symptomen (Husten, Niesen) in einem Wartezimmer wird ebenfalls ein Mundschutz empfohlen.

Stufe 2: zunehmende Viruszirkulation mit beginnendem Druck auf das Gesundheitssystem

Auf Stufe 2 (gezielter Einsatz) werden Masken bei der Interaktion zwischen Gesundheitsdienstleister und Patient sowie zwischen Patient und Gesundheitsdienstleister dringend empfohlen. Es handelt sich um eine gezielte Verwendung von Masken, um eine Übertragung auf Patienten und Gesundheitsdienstleister zu verhindern und eine weitere Belastung des Gesundheitsversorgungssystems zu vermeiden.

  • Patienten im Wartezimmer wird dringend empfohlen, einen Mundschutz zu tragen.
  • Auch in der häuslichen Pflege und in der häuslichen Krankenpflege wird das Tragen einer Maske empfohlen, wenn ein enger Kontakt stattfindet.
  • In einer Apotheke wird ein Mundschutz während Tätigkeiten empfohlen, bei denen zwischen Apothekenpersonal und Patienten ein enger Kontakt notwendig ist, zum Beispiel bei Impfungen, Tests, Blutdruckmessung sowie beim Anpassen von Kompressionsstrümpfen. Außerhalb von Tätigkeiten mit engem Kontakt müssen Klienten und Personal durch Hygienemaßnahmen wie eine gute Belüftung, eine Scheibe aus Plexiglas und genügend Abstand zwischen den Besuchern geschützt werden.
  • Der Gesundheitsdienstleister (Kinderarzt, Psychiater, Physiotherapeut ...) kann dem Patienten erlauben, seine Maske im Behandlungszimmer abzulegen. Ebenso kann die Pflegekraft die Erlaubnis erteilen, die Maske abzunehmen, wenn die Kommunikation mit dem Patienten (Demenzkranke, Schwerhörige ...) durch die Maske stark beeinträchtigt wird.
  • Die Gesundheitsfachkräfte empfahlen mehrheitlich nachdrücklich das Tragen von Masken für Besucher von Patienten im Krankenhaus oder Personen, die sich in einer Pflegeeinrichtung befinden.

Stufe 3: erhöhte Viruszirkulation mit hohem Risiko eines potenziellen Drucks auf das Gesundheitssystem

Auf Stufe 3 (universeller Einsatz) werden Masken für alle Personen im Pflegebereich und in der gesamten Pflegeeinrichtung (einschließlich der Verwaltungs- und Logistikbereiche) empfohlen. Diese universelle Verwendung von Masken soll die Ausbreitung von Krankheiten beim Pflegepersonal und allen anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen verhindern und die Kontinuität der Pflegetätigkeiten schützen.

  • Eine Ausnahme gilt für Patienten in der Palliativphase, die nur eine unterstützende Pflege erhalten.
  • In Apotheken wird eine Maske für jeden Besucher und für den Apotheker dringend empfohlen.

Der Koordinationsarzt kann sich in Einzelfällen auf eine von der Einrichtung vorgenommene Risikobewertung stützen und eine Ausnahmegenehmigung erteilen, um das Tragen einer Maske bei bestimmten Pflegeempfängern zu unterlassen.

Basis der drei Risikostufen

Die Risk Management Group (RMG) hat empfohlen, das Aufkommen von Atemwegserkrankungen und das Gesundheitsrisiko für gefährdete Gruppen (wie zum Beispiel ältere Menschen oder Menschen mit geschwächter Immunität) sowie das Risiko für eine Überlastung des Gesundheitssystems anhand von epidemiologischen Schwellenwerten in drei Risikostufen aufzuteilen. Die Schwellenwerte werden wöchentlich durch eine Expertengruppe (RAG) veröffentlicht und validiert.

Die Risikobewertung basiert auf:

  • dem Aufkommen und der Zirkulation von Krankheitserregern
  • dem Auftreten von Symptomen einer Atemwegserkrankung bei jedem Einzelnen
  • dem individuellen Risiko (Immunstatus) jedes Einzelnen

Für jede der drei Risikostufen, die durch die interministerielle Konferenz für öffentliche Gesundheit validiert wurden, bestehen Empfehlungen hinsichtlich des Tragens von Masken.

Diese Empfehlungen basieren auf Grundlage von Stellungnahmen mehrerer Expertengruppen, darunter die Risk Assessment Group (RAG), das Scientific Strategic Committee (unter der Leitung von Professor E. Vlieghe), der Hohe Gesundheitsrat und die Risk Management Group (RMG). Die verschiedenen Gesundheitsdienstleister wurden konsultiert und ihre Beiträge wurden in die endgültigen Empfehlungen miteinbezogen. Es handelt sich hierbei nicht um eine spezifische Richtlinie im Zusammenhang mit SARS-CoV-2, sondern eine um generische Richtlinie zur Prävention der wichtigsten Atemwegsinfektionen.

Managementinstrument

Dieses Managementinstrument berücksichtigt nicht nur SARS-CoV-2, sondern auch andere Atemwegserreger (Grippe, RSV ...), die möglicherweise zirkulieren. Es handelt sich um ein nachhaltiges integriertes Instrument, das genügend Flexibilität bietet, um einen langfristigen Rahmen zu schaffen.

Auf Grundlage einer Risikoanalyse durch die zuständigen Stellen (z. B. HOST-Team ...) kann die Anwendung der Empfehlungen in spezifischen Situationen präzisiert werden, wobei stets die genannten Grundprinzipien und Ziele zu beachten sind.

Die Empfehlungen sind weniger relevant für die Präventivmedizin (Schulmedizin, Vorsorgeuntersuchungen), wo die Beziehung zwischen der Fachkraft und dem „Kunden“ einen anderen Charakter hat. Die Ärzteschaft/Pflegekraft arbeitet eher nicht mit kranken Personen, beziehungsweise die Institution hat prinzipiell keinen pflegerischen Charakter. Außer natürlich, falls die Gesundheitsfachkraft oder der Klient Atemwegssymptome aufweist.