Unterstützungsangebote für Senioren

Seit der zweiten großen Staatsreform von 1980-1983 hat die Deutschsprachige Gemeinschaft Dekretbefugnisse in kulturellen- und personenbezogenen Angelegenheiten erhalten. Für Senioren bedeutet dies, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft seitdem eigenständig die Normen für die Anerkennung und die Finanzierung von Wohn- und Begleitstrukturen sowie von Diensten der häuslichen Hilfe festlegen kann.

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es insgesamt acht Wohn- und Pflegezentren für Senioren sowie das betreute Wohnen, die Tagespflege, die Tagesbetreuung und die Kurzzeitpflege, die in der Regel an Wohn- und Pflegezentren für Senioren angebunden sind. 

Weitere Hilfen für Senioren, die die Deutschsprachige Gemeinschaft bezuschusst: 

  • die Finanzierung von Hausnotrufanlagen; 
  • Angebote der häuslichen Hilfe, wie Familien-und Seniorenhilfe;
  • die Förderung des Ehrenamtes durch die finanzielle Unterstützung der Organisationen, die parallel zu den professionellen Diensten der häuslichen Hilfe ein wichtiges ergänzendes Betreuungsnetz für ältere Menschen gewährleisten.

Die Zukunft des Alterns

Laut Bevölkerungsprognose wird der Anteil der über 80-Jährigen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft bis 2030 auf 6,5 Prozent steigen. Diese Entwicklung verlangt nach verschiedenen Alternativen zum Altenwohnheimaufenthalt und nach einer großen Palette von Hilfs-, Begleit- und Wohnangeboten für Senioren.

Die Deutschsprachige Gemeinschaft fördert daher Projekte, die häusliche Hilfe mit den traditionellen Wohnstrukturen, den Wohn- und Pflegezentren vernetzen. Ein wichtiges Thema in diesem Zusammenhang, ist die steigende Demenzanfälligkeit. In der Deutschsprachigen Gemeinschaft wird aktuell mit etwa 1.000 Demenzbetroffenen gerechnet. Bis zum Jahre 2025 könnte sich diese Zahl nahezu verdoppeln. Da in diese Problematik vor allem die Angehörigen aktiv mit eingebunden sein müssen, wird eine neue Kultur der Begleitung notwendig.

Zwei Schwerpunkte künftiger Bemühungen bilden daher

  • die Entlastung der pflegenden Angehörigen;
  • die Regelung der Begleit- und Betreuungsstrukturen der häuslichen Hilfe.

Zu diesem Zweck wurden bereits zwei Familienhilfsdienste, der Dienst SOS-Hilfe, der Familien- und Seniorenhilfsdienst Verviers (SAFPA, seit November 2007 in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zugelassen) sowie die „Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben“ gegründet.