Administratives und Datenschutz

Ich habe eine neue Kontonummer, was ist zu tun?

Teilen Sie dem Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft bitte Ihre neue Kontonummer per Mail oder per Brief mit. Wichtig ist, dass Sie einen entsprechenden Nachweis mitschicken.

Ich bin umgezogen, was muss ich tun und wo muss ich meine neue Adresse melden?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, erhält das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft über das Nationalregister diese Auskunft. Beim offiziellen Wohnsitz handelt es sich um die Adresse, die Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung angegeben haben und die im Nationalregister aufgeführt ist.

Da es einige Wochen dauern kann, bevor Ihre neue Adresse im Nationalregister erscheint, sollten Sie das Ministerium über Ihren Wohnsitzwechsel informieren. Folgende Dokumente können Sie hierzu einreichen:

  • die Erklärung einer Adressenänderung (Dokument, das Sie bei der Ummeldung von Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten)
  • oder ein Protokoll der Polizei
  • oder einen Gerichtsbeschluss (Urteil oder Erlass), der Ihnen zum Beispiel einen bestimmten Wohnort zuweist

Nehmen Sie so schnell wie möglich mit dem Ministerium Kontakt auf, wenn

  • Sie aus dem Nationalregister gestrichen werden
  • Sie aus Belgien auswandern
  • Sie keinen gesetzlichen Wohnsitz mehr in Belgien haben

Wie wird sichergestellt, dass die Datenschutzrichtlinie beachtet wird?

Zum Thema Datenschutz liegen alle notwendigen Gutachten zu den Rechtstexten vor, die prüfen, dass die Deutschsprachige Gemeinschaft nicht unverhältnismäßig Daten abfragt. Zudem fragen die Behörden Ihre Daten ausschließlich über sogenannte authentische Quellen ab beispielsweise über das Nationalregister. Somit werden also nur Daten abgefragt und verarbeitet, die notwendig sind, um Ihr Anrecht auf Pflegegeld zu prüfen.

Warum ist es wichtig, dass ich eine Patienteneinwilligung abgebe?

Die Patienteneinwilligung ist notwendig, damit Gesundheitsdaten zwischen den verschiedenen Gesundheitsdienstleistern ausgetauscht werden können. Mit der Einwilligung gestatten Sie dem Ministerium, über Datenflüsse auf den von der Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben ermittelten BelRAi-Wert zuzugreifen.

Das Ministerium kann in diesem Zusammenhang keine anderen Gesundheitsdaten als den BelRAI einsehen.

Mehr Information erhalten Sie bei

  • dem Patienten Rat und Treff
  • Ihrer Krankenkasse
  • Ihrem Hausarzt
  • den Krankenhäusern
  • der VoG Eiche
  • den Apothekern