Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, erhält das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft über das Nationalregister diese Auskunft. Beim offiziellen Wohnsitz handelt es sich um die Adresse, die Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung angegeben haben und die im Nationalregister aufgeführt ist.
Da es einige Wochen dauern kann, bevor Ihre neue Adresse im Nationalregister erscheint, sollten Sie das Ministerium über Ihren Wohnsitzwechsel informieren. Folgende Dokumente können Sie hierzu einreichen:
- die Erklärung einer Adressenänderung (Dokument, das Sie bei der Ummeldung von Ihrer Gemeindeverwaltung erhalten)
- oder ein Protokoll der Polizei
- oder einen Gerichtsbeschluss (Urteil oder Erlass), der Ihnen zum Beispiel einen bestimmten Wohnort zuweist
Nehmen Sie so schnell wie möglich mit dem Ministerium Kontakt auf, wenn
- Sie aus dem Nationalregister gestrichen werden
- Sie aus Belgien auswandern
- Sie keinen gesetzlichen Wohnsitz mehr in Belgien haben