Notarzt- und Rettungsdienste

Alle Rettungs- und Notarztdienste (also dringende Krankentransportdienste) im Gebiet deutscher Sprache sind der Notrufzentrale der Provinz Lüttich angeschlossen. Diese ist die Anlaufstelle für alle Anrufe von Bürgen und Diensten, die eine dringende Notfallhilfe benötigen.

Diese Zentrale hat die Funktion einer Leitstelle und kontaktiert je nach Sachlage das jeweils zuständige, meist geographisch nächstgelegene und verfügbare Einsatzfahrzeug. Dabei wird unterschieden zwischen der Funktion der Rettungsdienste und der Notarztdienste:

Rettungshubschrauber
  • Im Prinzip rückt allein der Rettungsdienst aus.
  • Der Notarztdienst wird nur dann angefordert, wenn eine lebensbedrohliche Situation vorliegt - oder zur Sicherheit, wenn Lebensgefahr nicht ausgeschlossen werden kann.

Die Entscheidung darüber, welche Dienste angefordert werden, liegt bei der Lütticher Notrufzentrale (112), die die Anfrage unmittelbar an die entsprechenden Krankentransportdienste weiterleitet.

Dringender Rettungsdienst

Die Rettungsdienste der Hilfeleistungszone der Deutschsprachigen Gemeinschaft sind bereit, um:

  • bei medizinischen Notfällen schnell und effektiv in der ganzen Deutschsprachigen Gemeinschaft sowie in den Nachbargemeinden reagieren zu können und
  • eine bestmögliche medizinische Versorgung sicherzustellen.

Rund um die Uhr stehen vier Rettungswagen aufgeteilt auf die Wachen Kelmis, Eupen und St. Vith bereit. Die Rettungsdienste sind ständig mit einem Sanitäter besetzt, der den Einsatzbefehl entgegennimmt und für seine Ausführung sorgt.

Notarztdienste

In Eupen befindet sich ein Notarztstandort, der im St. Nikolaus-Hospital angesiedelt ist.

In St. Vith ist der Notarztdienst in der Klinik St. Josef angesiedelt.

Die Notarztdienste sind rund um die Uhr einsatzbereit und jeweils mit einem Notarzt sowie einem Krankenpfleger, der eine Zusatzausbildung in Intensiv- und Notfallpflege absolviert hat, besetzt. Auf Anfrage der Notrufzentrale in Lüttich, die den Notruf des Bürgers entgegennimmt, rückt der Notarzt immer dann aus, wenn eine lebensbedrohliche Situation vermutet wird.

Was kostet der Transport mit dem Rettungswagen?

Die Interventionskosten gehen zu Lasten der beförderten Person. Seit dem 1. Januar 2019 gilt für jeden Patientenkontakt eine Pauschale, unabhängig davon, ob der Patient transportiert wurde oder nicht.

Dieser Tarif ist im Königlichen Erlass vom 28. November 2018 über die Rechnungsstellung im Rahmen eines Einsatzes dringender medizinischer Hilfe durch einen Rettungsdienst festgelegt. Der Pauschalbetrag von 60 Euro wird pro Patientenkontakt gezahlt und umfasst alle Kosten.

Luftrettung

Für das Gebiet der Deutschsprachigen Gemeinschaft stehen zwei Rettungshubschrauber zur Verfügung. Sie werden in bestimmten Situationen zusätzlich als Ergänzung für das bodengebundene Rettungswesen angefordert. Einer der Rettungshubschrauber ist im wallonischen Bra-sur-Lienne (Nähe Lierneux) stationiert, der andere, ein deutscher Rettungshubschrauber des ADAC, in Aachen/Würselen.

Ausschließlich der Disponent in der Lütticher Notrufzentrale (erreichbar über die Telefonnummern 100 oder 112) kann den Rettungshubschrauber anfordern.

Der Ruf 100 (EU-weit ist es die Nummer 112) ist gebührenfrei – egal, woher Sie anrufen. Die Zentrale entscheidet:

  • welcher Dienst kommt
  • ob mehrere Dienste kommen
  • ob ein Hubschrauberdienst kommt
  • ob ein Notarzt kommt
  • ob den Zusatzanfragen der vor Ort diensttuenden Rettungsdienste Folge geleistet werden kann (z.B. auf Anfrage des Notarztes)

Die Polizei erreichen Sie unter 101 - sowohl für die lokale Polizei (z.B. die Zone Weser-Göhl) als auch für die föderale Polizei.

Weitere Informationen zu den Notrufnummern erhalten Sie in den weiterführenden Links.