Wer hat Anrecht auf Pflegegeld?

Im ersten Schritt müssen Sie folgende Grundbedingungen erfüllen:

  • Sie müssen das Pensionsalter erreicht haben (aktuell 65 Jahre).
  • Sie müssen in Belgien hauptsozialversichert sein.
  • Ihr Wohnsitz muss sich in der Deutschsprachigen Gemeinschaft befinden. Oder Ihnen gibt die europäische Verordnung 883/2004 Anrecht, Geldleistungen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zu erhalten.

Im zweiten Schritt müssen Sie einen Unterstützungsbedarf haben. Was heißt das konkret? Die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) stuft Ihren Hilfe- und Pflegebedarf anhand des BelRAI-Screeners ein. Sie müssen mindestens den Wert 3 in den Modulen „Instrumentale Aktivitäten des täglichen Lebens (IATL)“ und „Aktivitäten des täglichen Lebens (ATL)“ erreichen. Detaillierte Informationen finden Sie in den weiterführenden Links.

Sozialzuschlag

Obwohl sich das neue Pflegegeldsystem in erster Linie am Unterstützungsbedarf orientiert, greift es einkommensschwachen Senioren unter die Arme. Diese erhalten zusätzlich zum Basisbetrag einen Sozialzuschlag. Um Anrecht darauf zu haben, müssen Betroffene dem EKE-Statut unterliegen, also der erhöhten Kostenrückerstattung seitens der Krankenkasse.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „EKE“, der erhöhten Kostenrückerstattung?

 

Damit zahlt man weniger für Gesundheitsleistungen wie etwa für Arzttermine oder Medikamente. Gewisse Personen haben automatisch durch ihre Situation Anrecht darauf. Bei anderen hängt es von den Haushaltseinkünften ab.

 

Um zu prüfen, ob Sie Anrecht auf den EKE-Status haben, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.