Förderkriterien

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Was ist Jugendkultur?

Graffiti, Breakdance, Poetry Slam, Skateboard, … Ist das Jugendkultur? JA! Die Begriffe „Szene“, „Jugendkultur“ oder „Subkultur“ meinen das Gleiche. Kennzeichen ist, dass sich Jugendliche unter Gleichaltrigen zusammen finden und in ihrer Freizeit gemeinsame kulturelle Interessen ausüben. Erwachsene, Eltern etc., sind diesen Interessen meist wenig verbunden und haben im Allgemeinen auch wenig dazu zu sagen. Zur Kultur gehört die Kreation eigener Musik, eigener Mode, eigener Szenetreffs, eigener Events ... Jugendkulturen entwickeln von Generation zu Generation neue Stile und Muster.

Kriterien für den Kulturbeutel:

1. Definition eines Jugendkulturprojekts

Projekte mit einem kulturellen oder kreativen Ansatz, die von Jugendlichen entwickelt, ausgearbeitet und umgesetzt werden.

2. Autonomie

Die Projektidee stammt von einem Jugendlichen oder einer Gruppe Jugendlicher. Die jugendlichen Antragssteller und Projektbeteiligten kümmern sich überwiegend selbst um Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Projekts. Eine Begleitung durch eine Kultur- oder Jugendorganisation ist möglich.

3. Öffentlichkeit

Das Ergebnis des Projektes muss der Öffentlichkeit vorgestellt bzw. zugänglich gemacht werden.

4. Finanzielle Eigenbeteiligung

Der Zuschuss soll eine Teilfinanzierung des Projekts gewährleisten. Im Prinzip wird eine 20%ige Eigenbeteiligung erwartet. In Ausnahmefällen kann der Zuschuss auch maximal 100% der Kosten betragen.

5. Antragsteller

a. Der Antragssteller ist zwischen 14-30 Jahre alt.
b. Der Antragsteller oder das Projekt hat einen Bezug zur Deutschsprachigen Gemeinschaft (Wohnort, Schulbesuch, Umsetzung des Projekts usw.).

Ein Projekt kann von einem einzelnen Jugendlichen oder einer Gruppe Jugendlicher eingereicht werden. Ist der Antragsteller unter 18 Jahre, muss dem Antrag zusätzlich eine Erklärung einer volljährigen Person beigelegt sein. Diese Person verpflichtet sich in der Erklärung, die rechtliche Verantwortung für das Projekt zu übernehmen und bei eventuell entstehenden Problemen zu haften.

6. Projektstart

Das Projekt darf nicht vor dem Datum der Antragstellung begonnen haben.