Kliniken

In der Deutschsprachigen Gemeinschaft gibt es zwei Allgemeinkrankenhäuser:

  • das St. Nikolaus-Hospital in Eupen mit 192 Betten

  • die Klinik St. Josef in St. Vith mit 156 Betten

Ein Großteil des Personals und der Ärzteschaft ist mehrsprachig. Somit können Patienten aus der DG und den frankophonen Randgemeinden, aber auch Patienten aus Deutschland und den Niederlanden in beiden Häusern behandelt werden.

Dienstleistungen

St. Nikolaus-Hospital, Eupen:

  • Chirurgie und Innere Medizin (116 Betten)
  • Intensivstation (7 Betten)
  • Wochenstation (12 Betten)
  • Kinderstation (13 Betten)
  • Geriatrieabteilung (24 Betten)
  • Intensivabteilung, Radiologie
  • Labor und Krankenhausblutbank
  • Dienst für Langzeitaufenthalte zur Rehabilitation von Erkrankungen des Bewegungsapparates (20 Betten)
  • chirurgische und onkologische Tagesklinik
  • Nierendialyse
  • Notfallaufnahme und Notarztdienst
  • Mediationsdienst

Klinik St. Josef, St. Vith:

  • Chirurgie und Innere Medizin (75 Betten)
  • spezialisierter Dienst für Behandlung und Rehabilitation – chronische Erkrankungen (20 Betten),
  • Wochenstation (10 Betten)
  • chirurgische und onkologische Tagesklinik
  • Notfallaufnahme und Notarztdienst
  • Radiologie mit Kernspintomograph
  • Labor und Krankenhausblutbank
  • Diätklinik zur Behandlung von Überernährung
  • Schlaflabor mit 4 Plätzen
  • akutpsychiatrische Behandlung von Erwachsenen (30 Betten)
  • psychiatrische Tagesklinik in Eupen und St. Vith (21 Plätze davon 15 für Erwachsene und 6 Plätze für Jugendliche). Im Bereich der Jugendpsychiatrie arbeiten zudem ein Netzwerkkoordinator und eine mobiles Team. Das mobile Team besucht die Familien betroffener Kinder und Jugendlicher und begleitet sie.
  • Mediationsdienst
  • Die Memoryklinik in der Klinik St. Josef diagnostiziert Demenzerkrankungen und begleitet Menschen mit Demenz und deren Angehörige
  • Poliklinik sowie andere Versorgungsangebote in verschiedenen Disziplinen

Aufgaben der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Der belgische Föderalstaat schafft die gesetzliche Grundlage für die Arbeit der Krankenhäuser. Die DG überwacht, dass die Gesetzgebung eingehalten wird.

Seit dem 1. Januar 2016 ist die DG für die Gesetzgebung der Anerkennungsnormen zuständig. Sie trägt die Verantwortung für die Aufsicht über die beiden Krankenhäuser. Erfüllen die Krankenhäuser und ihre Fachabteilungen die rechtlichen Vorgaben, erhalten sie durch die DG ihre Anerkennung. Diese Krankenhausinspektion erfolgt regelmäßig und bei neuen Abteilungen vor dem Betriebsstart.

Außerdem finanziert die DG Baumaßnahmen in beiden Häusern und die umfassende Ausstattung nach neuestem medizinischem und pflegerischem Standard. Die Funktionskosten der Krankenhäuser (Personal, Heizung, Küche, Verbrauchsmaterial...) trägt der belgischen Föderalstaat.

Patientenrechte

Aufgrund des Belgischen Gesetzes zu den Patientenrechten verfügt jedes Krankenhaus einen Mediator, der Klagen und Beschwerden entgegennimmt.