Ostbelgien-Regelung: Gesundheitsversorgung über die Grenzen hinweg

Die sogenannte Ostbelgien-Regelung, kurz OBR, löste im Juli 2017 das IZOM-Abkommen ab. Sie ermöglicht Ihnen, weiterhin einen Facharzt, Krankenhäuser oder Tageskliniken im direkten deutschen Grenzgebiet aufzusuchen. Sie regelt den Zugang zu fachärztlichen Leistungen, insofern diese von der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung vergütetet werden, und definiert die entsprechenden Kostenerstattungen.

Die Regelung ist vielschichtig. Daher empfehlen wir Ihnen, BEVOR Sie eine Gesundheitsleistung im deutschen Grenzgebiet nutzen, mit Ihrer Krankenkasse zu sprechen. Diese kann Ihnen genau sagen, worauf Sie in Ihrer ganz individuellen Situation Anrecht haben oder nicht.

Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?

Die Ostbelgien-Regelung gilt für alle Bürger, die

  • in Belgien gesetzlich krankenversichert sind

  • und ihren Wohnsitz entweder in Ostbelgien (= die neun Gemeinden der Deutschsprachigen Gemeinschaft – Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach und Sankt Vith – und die Gemeinden Malmédy und Waimes) oder in den Gemeinden Baelen, Bleyberg (Plombières) und Welkenraedt haben

  • im deutschen Grenzgebiet, das heißt der Region Aachen und in den Landkreisen Bitburg, Daun und Prüm, eine Leistung in Anspruch nehmen möchten

Welche Gesundheitsdienstleistungen werden erstattet?

Nur Leistungen, die auch im Bereich der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind, werden auch erstattet:

  • ambulante medizinische Behandlungen bei einem Facharzt mit oder ohne vorherige Überweisung durch einen belgischen Facharzt

  • bestimmte bildgebende Diagnoseverfahren, ausschließlich im Rahmen einer Sprechstunde eines Facharztes

  • Krankenhausaufenthalte, wenn der Patient mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbringen muss bzw. einen Tag in einer Tagesklinik

Welche Gesundheitsleistungen deckt die Ostbelgienregelung NICHT ab?

Alle Gesundheitsdienstleistungen, die nicht ausdrücklich in den Anwendungsbereich der OBR fallen (Siehe: Welche Gesundheitsdienstleistungen werden erstattet?). Dazu gehören:

  • Gesundheitsdienstleistungen, die durch einen anderen Dienstleister als einen Facharzt erbracht werden

  • genetische Untersuchungen, die nur Laboratorien vorbehalten sind, die zu einem der zugelassenen humangenetischen Zentren gehören

  • der Ankauf von Arzneimitteln und Medizinprodukten, mit Ausnahme von Arzneimitteln, die im Rahmen von fachärztlichen Gesundheitsleistungen während eines Krankenhausaufenthaltes verabreicht werden, für die ein S2 OBR-Schein ausgestellt wurde

  • Schönheitsoperationen

  • die gezielte Inanspruchnahme aus Eigeninitiative (ohne Verschreibung im Rahmen einer Sprechstundee bei einem Facharzt im deutschen Grenzgebiet) von medizinischen Bildgebungsdiensten im deutschen Grenzgebiet

  • die gezielte Inanspruchnahme (ohne ärztliche Überweisung) eines spezialisierten Notfalldienstes im deutschen Grenzgebiet (siehe auch 2.3. für einen Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Tagesklinik)

  • Gesundheitsdienstleistungen, die ein Facharzt oder eine Krankenhauseinrichtung außerhalb des deutschen Grenzgebiets erbringt, auch wenn ein Facharzt, der auf belgischem Gebiet oder im deutschen Grenzgebiet tätig ist, eine Überweisung angefordert hat

  • Langzeitrehabilitation im Ausland (Hinweis: Seit 1. Januar 2020 stellen Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft die Anträge für diesen Bereich direkt bei uns im Ministerium. Mehr Infos finden Sie im weiterführenden Link.)

  • Mobilitätshilfe (Hinweis: Die Dienststelle für selbstbestimmtes Leben ist seit dem 1. Juli 2017 Ihr Ansprechpartner für die Versorgung von Mobilitätshilfen. Mehr Infos finden Sie im weiterführenden Link.)

Wie erfolgt die Kostenerstattung?

Das allgemeine Prinzip lautet: Wenn Sie sich auf eigene Initiative für eine ambulante Behandlung zu einem deutschen Facharzt im deutschen Grenzgebiet begeben, müssen Sie das vom deutschen Facharzt geforderte Honorar vorstrecken. Auf eigene Initiative bedeutet konkret ohne Überweisung eines belgischen Facharztes und ohne vorherige Genehmigung durch Ihre Krankenkasse (S2 OBR-Dokumente).

Die Erstattung des Honorars können Sie dann mit dem Zahlungsbeleg bei der belgischen Krankenkasse im Nachhinein einfordern.

  • bei Rechnungen unter 200 EUR:

Ihre belgische gesetzliche Krankenversicherung übernimmt einen durchschnittlichen Erstattungssatz von 75 % der vorgestreckten Kosten.

Erstellt der deutsche Facharzt eine Sammelrechnung z. B. über 5 Konsultationen, deren Gesamtbetrag 200 EUR übersteigt, kann die Krankenkasse jede Konsultation einzeln in Betracht ziehen und somit jede einzelne zu 75 % des Betrags erstatten.

Sie haben das Recht, die Erstattung auf der Grundlage eines durchschnittlichen Erstattungssatzes von 75% abzulehnen. Hierzu können Sie sich auf die Rückerstattungstarife und - bedingungen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung berufen (Art. 294, §1.,13°, des Königlichen Erlasses vom 3. Juli 1996).

  • bei einem Rechnungsbetrag über 200 EUR

Ihre Krankenkasse gewährt eine Rückerstattung zu den Tarifen der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung.

ODER

Ihre Krankenkasse stellt einen Antrag an die zuständige deutsche Krankenkasse auf Rückerstattung zum Erstattungstarif der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Möglichkeit ist nur anwendbar, wenn ein S2 OBR-Schein im Vorfeld ausgestellt wurde. (siehe Ausnahme-Regelung der Kostenerstattung).

Wie sieht die Ausnahmeregelung der Kostenerstattung aus?

Ein S2-OBR-Dokument muss vorab bei Ihrer belgischen Krankenkasse angefragt werden. Sie erhalten in diesem Fall eine Rückerstattung der folgenden Gesundheitsdienstleistungen nach deutschem Krankenkassentarif.

Für ambulante fachärztliche Gesundheitsdienstleistungen, die:

  • unter dem Anwendungsbereich der OBR fallen
  • in der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen sind
  • im festgelegten deutschen Grenzgebiet ausgeführt werden

kann Ihre belgische Krankenkasse eine Ausnahme zu dem allgemeinen Rückerstattungsprinzip anwenden, indem diese Ihnen vorab einen S2 OBR-Schein erstellt.

Dieser Anspruchsschein wird nur erstellt für:

  • gesundheitliche Leistungen eines deutschen Facharztes, der in (Neuro-)Psychiatrie spezialisiert ist

  • gesundheitliche Leistungen eines deutschen Facharztes, der in Kinder-Psychiatrie spezialisiert ist

  • gesundheitliche Leistungen eines deutschen Facharztes in Folge der Überweisung eines in Belgien tätigen Facharztes

  • gesundheitliche Leistungen bei einem deutschen Kinderfacharzt (für Kinder bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres), falls diese von einem Kinderfacharzt, der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder in den Gemeinden Baelen, Bleyberg (Plombiéres) und Welkenraedt tätig ist, verordnet wurden

Für bestimmte bildgebende Diagnose-Verfahren (CT-Scan, IRM, Kernspintomographie, PET- Scan), die:

  • zur Vollständigkeit Ihrer Behandlung von einem deutschen Facharzt verordnet wurden

  • im Rahmen eines deutschen Facharztbesuches erfolgen

  • von der belgischen gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden

In diesem Fall kann rückwirkend ein S2 OBR-Dokument von Ihrer belgischen Krankenversicherung ausgestellt werden, um das bildgebende Diagnoseverfahren zu erstatten.

Für einen Aufenthalt im Krankenhaus oder in der Tagesklinik:

Die Ostbelgien-Regelung definiert die Gesundheitsversorgung in einem Krankenhaus wie folgt:

  • mindestens eine Nacht Krankenhausaufenthalt
  • im Rahmen eines Tagesaufenthaltes im Krankenhaus

Wünschen Sie im deutschen Grenzgebiet eine spezialisierte Gesundheitsversorgung in einem Krankenhaus, die Ihre belgische gesetzliche Krankenversicherung erstattet, kann Ihre Krankenkasse eine Genehmigung „S2 OBR“ erteilen, wenn:

  • die Krankenhauseinlieferung, Notfallsituation oder nicht, durch einen Facharzt aus dem belgischen Einzugsgebiet verordnet wurde
  • die Krankenhauseinlieferung die Folge einer ambulanten Leistung bei einem deutschen Facharzt ist, für die Ihnen bereits ein S2 OBR-Dokument ausgestellt wurde
  • die Krankenhauseinweisung die Folge einer ambulanten Leistung bei einem deutschen Facharzt ist, d.h. Sie den deutschen Facharzt besucht haben und Sie dafür ein Honorar bezahlt haben (75% -Regelung, ohne vorheriges S2 OBR-Dokument)

Ein S2 OBR-Dokument kann allerdings nicht ausgestellt werden, wenn Sie aus eigener Initiative einen spezialisierten Notfalldienst im deutschen Grenzgebiet aufsuchen.

Ausnahme dieser Regel: Wenn ein Notaufnahmedienst oder ein Facharzt, der in der Deutschsprachigen Gemeinschaft tätig ist, Sie zur Uni-Klinik Aachen weiterverweist.

Wie erfolgt die Kostenerstattung von Medikamenten, die in Deutschland verschrieben werden?

Kauf in Belgien

  • Selbstverständlich können Sie ein von einem deutschen Facharzt verordnetes Medikament in einer belgischen Apotheke kaufen und anschließend den Beleg der Apotheke zur Erstattung der Kosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
  • Ausländische Verschreiber haben nicht die Möglichkeit, elektronische Rezepte bzw. Genehmigungen (Medikamente) auszustellen. Ihnen ist es gestattet, diese Dokumente in Papierform zu verwenden.

    Sind die Erstattungsvoraussetzungen für ein verschriebenes Arzneimittel, das Sie in Belgien kaufen, nicht erfüllt, tragen Sie als Patient - vorbehaltlich etwaiger Ausnahmen - die Kosten.

Kauf in Deutschland

  • Arzneimittel, die Sie in Deutschland kaufen, fallen nicht unter die OBR. Sie müssen diese folglich selbst zahlen. Sie können den Rechnungsbeleg bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese überprüft dann die Rückerstattungsvorrausetzungen.

Gibt es neben OBR weitere Sonderregelungen?

Neben der Ostbelgien-Regelung haben die Bürger der Deutschsprachigen Gemeinschaft einen vereinfachten Zugang zu folgenden Gesundheitsdienstleistungen in Deutschland:

  • Zugang zu physischen Rehabilitationsangeboten:

    Das Landesinstitut für Kranken- und Invalidenversicherung ermöglicht Bürgern eine schnellere Genehmigung Ihrer Anfrage auf Rehabilitation im Ausland, wenn dieser Gesundheitsdienstleister (z.B. die Klinik aus Bernkastel-Kues) auf einer Liste mit Rehaeinrichtungen im Ausland aufgeführt ist. Aktuell besteht diese Liste aus 13 Einrichtungen und ist bei Ihrer Krankenkasse einzusehen.

  • Zugang zu Langzeitrehabilitation im Ausland:

    Ab 1. Januar 2020 stellen Sie Anträge für diesen Bereich direkt ans Ministerium.