Kriterien

Welche Kriterien muss das Gebäude erfüllen?

  • Das Wohngebäude muss oder die Gebäude müssen als Wohnraum dienen.
  • Der Bauantrag für das Wohngebäude oder die Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Die Gebäude müssen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegen.

Ist das Wohngebäude renoviert, haben Sie als Antragsteller Auflagen, wie das renovierte Gebäude genutzt werden muss.

Welche Kriterien muss der Antragsteller erfüllen?

  • Als Antragsteller müssen Sie volljährig (18 Jahre) sein.
  • Als Antragsteller müssen Sie ganz oder teilweise Eigentümer des betroffenen Gebäudes sein.
  • Als Antragsteller müssen Sie im National- oder Fremdenregister eingetragen sein.

Welche technischen Anforderungen gelten für die Arbeiten?

Für die Renovierung bzw. Sanierung gelten technische Mindestanforderungen, genauer gesagt U-Werte, die nachgewiesen werden müssen. Die genauen Anforderungen finden Sie im Ministeriellen Erlass unter "Kapitel 2 - Förderfähige Arbeiten und technische Bedingungen" pro Fördermaßnahme. Den entsprechenden Download können Sie sich herunterladen.

Die verwendeten Materialkennwerte müssen entweder eine ATG-, ETG-Zertifizierung oder eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Fehlt diese Zertifizierung oder Kennzeichnung, dann dienen für die Berechnung vorgegebene Pauschalkennwerte (siehe PEB-Berechnungsgrundlagen).

Es ist Aufgabe der „Energieberatung Ostbelgien“, diese technischen Mindestanforderungen fallbezogen zu erläutern und nach Abschluss der Arbeiten zu überprüfen, ggf. auch vor Ort.

Wie berechnet man den geforderten U-Wert?

Im Internet gibt es einige U-Wertrechner. Das Ministerium nutzt den Ubakus-Rechner. Mit der DEMO-Version können Sie den Rechner ebenfalls kostenlos testen.

Müssen die beauftragten Unternehmen gewissen Kriterien entsprechen?

  • Alle Arbeiten müssen in ihrer Gesamtheit durch ein in Belgien in der zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragenen Unternehmer durchgeführt werden.
  • Zusätzlich muss die technische Anlage von einem Techniker installiert werden, der ein „Qualiwall-Zertifikat“ vorweisen kann. Hier wird eine Übergangszeit eingeplant, da zurzeit die Ausbildungszentren diese Zertifizierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch nicht alle anbieten.

Werden auch Beherbergungsbetriebe, Ferien- und Wochenendhäuser bezuschusst?

Nein, diese Gebäude sind nicht förderfähig.

Wie lange ist ein Haus als Neubau definiert?

Häuser müssen vor mindestens 15 Jahren eine Baugenehmigung erhalten haben.

Wird jede Form von Wärmepumpe bezuschusst (Luft, Wasser, Solewasser)?

Bis auf Luft-Luft-Wärmepumpen werden alle Wärmepumpen bezuschusst.

Kann man Arbeiten auch in Eigenregie durchführen, falls Handwerker zurzeit nicht verfügbar sind, und erhält man dann trotzdem eine Prämie?

Nein, die Arbeiten müssen durch ein in Belgien registriertes Unternehmen ausgeführt werden. Darüber hinaus wird es möglich sein, bis ca. 2026 Anträge zu stellen, sodass auch längere Wartezeiten noch in den Förderzeitraum fallen.

Was ist, wenn Außenwände das Maximum von 200 Quadratmetern überschreiten?

200 Quadratmeter werden auf jeden Fall bezuschusst, alles was über diesen festgelegten Maximalwert hinausgeht, nicht mehr.

Wenn die Kellerdecke gedämmt wird, darf dann auch der Zugang, sprich die Kellertreppe mit samt der Wände, gedämmt werden?

Ja, es ist sogar zu empfehlen, den gesamten Bereich zu dämmen. Zu beachten ist allerdings, dass Innentüren und Innenwände nicht bezuschusst werden.

Darf man auch nur einen Teil des Hauses von außen isolieren, beispielsweise nur die meistgenutzten Räume?

Ja, das ist möglich. Es wird nicht vorgeschrieben, welche Fassadenteile gedämmt werden sollten.

Gibt es Angaben dazu, welche Arbeiten sich im Schnitt am schnellsten amortisieren?

Das ist schwer zu beantworten, gerade vor dem Hintergrund stark steigender Preise. Allgemein kann man sagen, dass sich eine Dachdämmung am schnellsten amortisiert, Fenster am wenigsten. Hierbei kommt es aber immer auf den jeweiligen Fall an.

Gelten Anbauten im Vergleich zu Umbauten automatisch immer als Neubau?

Ja, alles das, was aus dem bestehenden Volumen herausgeht, wird nicht bezuschusst. Der Unterschied: Bei Neubauten wird man mittlerweile dazu verpflichtet zu dämmen.

Was ist mit einem alten Dach, das höher gelegt wird, und bei dem gleichzeitig der gesamte Dachstuhl erneuert wird. Erhält man in dem Fall bei einer Dämmung auch die Energieprämie?

Wenn der Wohnraum bei dieser Maßnahme erweitert wird, wird diese nicht bezuschusst. Andernfalls wird sie bezuschusst.