Arbeiten mit Unternehmen - Kriterien

Wer kann einen Antrag stellen? Welche Art von Wohngebäude kommt in Frage? Antworten auf diese Fragen finden Sie hier!

Formale Anforderungen an das Wohngebäude

  • Das Wohngebäude muss oder die Gebäude müssen als Wohnraum dienen.

  • Der Bauantrag für das Wohngebäude oder die Gebäude muss mindestens 15 Jahre alt sein. 

  • Die Gebäude müssen in der Deutschsprachigen Gemeinschaft liegen.

Ausgeschlossen sind 

  • Beherbergungsbetriebe mit hotelähnlichen Leistungen

  • Ferienhäuser und -wohnungen

  • Wochenendhäuser

Ist das Wohngebäude renoviert, verpflichten Sie sich als Antragsteller zusätzlich, dass Sie

  • die Wohnung/das Gebäude für fünf Jahre nach Auszahlung der Prämie selbst als Hauptwohnsitz bewohnen

ODER

  • die Wohnung/das Gebäude bei einer sozialen Immobilienagentur (Wohnraum für Alle oder Trilandum) für mindestens fünf Jahre nach Auszahlung der Prämie zur Verfügung stellen

ODER

  • die Wohnung/das Gebäude für mindestens ein Jahr einem Verwandten oder Verschwägerten bis zweiten Grad kostenlos und als Hauptwohnsitz zur Verfügung stellen

ODER

  • die Wohnung/das Gebäude für fünf Jahre nach Auszahlung der Prämie vermieten unter Berücksichtigung der Mietpreistabelle

Formale Anforderungen an den Antragsteller

  • Als Antragsteller müssen Sie volljährig (18 Jahre) sein.

  • Als Antragsteller müssen Sie ganz oder teilweise Eigentümer des betroffenen Gebäudes sein.

  • Als Antragsteller müssen Sie im National- oder Fremdenregister eingetragen sein.

 

Technische Anforderungen an die geplanten Arbeiten

Für die Renovierung bzw. Sanierung gelten technische Mindestanforderungen, genauer gesagt U-Werte, die nachgewiesen werden müssen. Die genauen Anforderungen finden Sie im Ministeriellen Erlass unter "Kapitel 2 - Förderfähige Arbeiten und technische Bedingungen" pro Fördermaßnahme. Den entsprechenden Download können Sie sich herunterladen.

Die verwendeten Materialkennwerte müssen entweder eine ATG-, ETG-Zertifizierung oder eine CE-Kennzeichnung aufweisen. Fehlt diese Zertifizierung oder Kennzeichnung, dann dienen für die Berechnung vorgegebene Pauschalkennwerte (siehe PEB-Berechnungsgrundlagen).

Es ist Aufgabe der „Energieberatung Ostbelgien“, diese technischen Mindestanforderungen fallbezogen zu erläutern und nach Abschluss der Arbeiten zu überprüfen, ggf. auch vor Ort.

 

Anforderungen an das Bauunternehmen und Techniker

  • Alle Arbeiten müssen in ihrer Gesamtheit durch ein in Belgien in der zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragenen Unternehmer durchgeführt werden.

  • Zusätzlich muss die technische Anlage von einem Techniker installiert werden, der ein „Qualiwall-Zertifikat“ vorweisen kann. Hier wird eine Übergangszeit eingeplant, da zurzeit die Ausbildungszentren diese Zertifizierung in der Deutschsprachigen Gemeinschaft noch nicht alle anbieten.