Langzeitrehabilitation im Ausland

Seit dem 1. Januar 2020 ist das Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft ihr Ansprechpartner für die Langzeitrehabilitation im Ausland. Bisher waren das die Krankenkassen.

Für folgende Bereiche können Sie ganz unkompliziert einen Antrag stellen:

  • Rehabilitation für Personen mit einer Sucht/Abhängigkeit
  • Rehabilitation für Menschen mit Hörschädigung
  • Rehabilitation für Menschen mit einer Sehschädigung
  • psychosoziale Rehabilitation für Erwachsene
  • funktionelle Rehabilitation der Eltern-Kind-Beziehung
  • diagnostische Referenzzentren für Autismus
  • Rehabilitationszentren für Kinder mit psychiatrischer Erkrankung
  • Rehabilitationszentren für Kinder mit einer neurologischen und respiratorischen Erkrankung
  • ambulante multidisziplinäre Rehabilitationszentren für Kinder und Erwachsene
  • motorische und neurologische Rehabilitationszentren
  • Erholungszentren

Welche Bedingungen müssen Sie erfüllen?

  1. in der Deutschsprachigen Gemeinschaft wohnen
  2. in Belgien versichert sein
  3. einen Antrag stellen für eine Langzeitrehabilitationsmaßnahme, die Sie in einer Einrichtung im europäischen Ausland oder Norwegen, Lichtenstein oder der Schweiz in Anspruch nehmen möchten

Wie reichen Sie einen Antrag beim Ministerium ein?

Je nach Art Ihrer Anfrage stehen Ihnen verschiedene Formulare zur Verfügung. Auf diese können Sie online zugreifen und downloaden. Auf Wunsch werden Ihnen die Unterlagen zugestellt.

Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft
Rehabilitation im Ausland
Tel.: +32(0)87 596 359
Fax: +32(0)87 789 990
reha@dgov.be

Antrag auf Erhalt einer Vorabgenehmigung einer Langzeitrehabilitation (Antrag vor Antritt der Reha)

Diesen Antrag stellen Sie, wenn Sie planen, eine Langzeitrehabilitation im Ausland in Anspruch zu nehmen. Dieser muss vor Beginn der Reha durch das Ministerium genehmigt werden.

Dem Antrag sind folgende Dokumente beizulegen:

  • das Antragsformular
  • Bericht des belgischen Facharztes
  • Behandlungsplan der ausländischen Rehaeinrichtung
  • Kostenvoranschlag der ausländischen Rehaeinrichtung

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Wenn Sie grünes Licht kriegen, erhalten Sie einen S2-Anspruchsschein, der die Übernahme der Kosten garantiert.

Antrag auf Erhalt einer Zustimmung zur Kostenrückerstattung einer Langzeitrehabilitation (Antrag auch nach Abschluss der Reha möglich)

Diesen Antrag stellen Sie, wenn Sie nach dem 1. November 2019 eine Reha im Ausland in Anspruch genommen haben und die Krankenkasse diese nicht erstattet. Dies macht die Deutschsprachige Gemeinschaft möglich, damit für Sie als Bürger die Übernahme der Zuständigkeit möglichst reibungslos verläuft.

Dem Antrag müssen mindestens folgende Dokumente beiliegen:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • ein Behandlungsplan der ausländischen Einrichtung
  • die Rechnung für die ambulante Langzeitrehabilitationsmaßnahme
  • Zahlungsbelege

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Bei Zusage findet eine Kostenbeteiligung nach belgischem Tarif statt.

Antrag auf Kostenbeteiligung einer außergewöhnlichen Behandlung

Wenn Sie eine außergewöhnliche Behandlung im Ausland in Anspruch nehmen möchten, können Sie eine Kostenbeteiligung beim Ministerium beantragen.

Dem Antrag müssen mindestens folgende Dokumente beiliegen:

  • das ausgefüllte Antragsformular
  • ein Behandlungsplan der ausländischen Einrichtung inklusive Kostenaufstellung
  • Bericht eines belgischen Facharztes

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Bei Zusage findet eine Kostenbeteiligung nach festgelegten Bedingungen statt.

Antrag auf Erstattung der Reisekosten

Wenn Sie eine Langzeitrehabilitation im Ausland in Anspruch genommen haben, können Sie die Erstattung der Reisekosten beantragen. Dies ist möglich, wenn Sie eine monatliche Gesamtstrecke von mehr als 300 km für die Langzeitrehabilitation zurückgelegt haben. Den Antrag stellen Sie, wenn Ihre Langzeitrehabilitation abgeschlossen ist.

Dem Antrag müssen mindestens folgende Dokumente beiliegen:

  • das ausgefüllte Antragsformular (Spesen)
  • Ihre Zahlungsbelege

Sobald Sie den Antrag vollständig (Formular inklusive Anhänge) beim Ministerium eingereicht haben, prüft der zuständige Fachbereich Ihre Anfrage. Wenn der Antrag genehmigt wird, erstattet das Ministerium Ihre Reisekosten entsprechend der anwendbaren Bestimmungen zur Fahrtentschädigung des Ministeriums.