Seit dem 7. März 2022 müssen sich alle Geflüchteten aus der Ukraine bei der Registrierungsstelle in Brüssel identifizieren, wo sie eine Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz erhalten.
Danach können diese Personen, wie alle anderen auch, unter den üblichen Bedingungen und vorbehaltlich einer vorherigen Mitgliedschaft den Schutz der Versicherung in Anspruch nehmen, die auch für Ihre übrigen Mitglieder gilt. Sie sind nicht sicher, welcher Versicherungsschutz für Ihren Verein besteht? Fragen Sie im Zweifelsfall bei Ihrem Dachverband oder Ihrer Versicherungsgesellschaft nach.
Je nach Art der Vereinsaktivität können jedoch verbandsspezifische Regelungen bestehen. Zögern Sie nicht, sich bei Ihrem Verband nach eventuellen Bedingungen für Mitgliedschaften zu erkundigen.
Und wenn die Geflüchteten kein Vereinsmitglied sind?
Ist der Verein Mitglied eines bei Ethias versicherten Sportverbands, so profitiert auch der Geflüchtete von der Sportversicherung über den Verband.
Der betreffende Sportverband muss die Liste der Geflüchteten nicht an Ethias weitergeben. Es genügt, die Anzahl der Sporttreibenden in der jährlichen Regularisierungserklärung anzugeben.
Was die freie Sportausübung (außerhalb eines Vereins) betrifft, so handelt es sich um eine rein individuelle Sportausübung. Wenn der Sportler eine Versicherung haben möchte, muss er einen individuellen Vertrag abschließen.
Dies betrifft die Ethias-Versicherung. Ihr Verein ist bei einer anderen Versicherung? Dann empfiehlt es sich, die Maßnahmen anderer Versicherungsgesellschaften zu überprüfen.
Was insbesondere die Erstattung der Kosten für medizinische Versorgung betrifft (die Versicherung tritt normalerweise zusätzlich zur Erstattung durch die Krankenkasse ein), so können sich Geflüchtete mit der Bescheinigung über den vorübergehenden Schutz, die ihnen ausgestellt wird, bei einer Krankenkasse eintragen lassen. Gegebenenfalls können sie auch die Hilfe des ÖSHZ in Anspruch nehmen. (Quelle: Association des établissements sportifs).