Wie hoch ist das Pflegegeld?

Das Pflegegeld setzt sich zusammen aus:

  • dem Basispflegegeld
  • dem Sozialzuschlag für einkommensschwache Senioren

Diese Beträge fangen bei Kategorie 1 an und steigern sich bis Kategorie 4. Die Kategorien spiegeln wider, wie stark Sie auf Unterstützung angewiesen sind.

Pflegegeldkategorie Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4
Basispflegegeld 45,00 EUR 152,00 EUR 190,00 EUR 268,00 EUR
Sozialzuschlag 30,00 EUR 102,00 EUR 127,00 EUR 179,00 EUR
Total 75,00 EUR 254,00 EUR 317,00 EUR 447,00 EUR

Sozialzuschlag

Obwohl sich das neue Pflegegeldsystem in erster Linie am Unterstützungsbedarf orientiert, greift es einkommensschwachen Senioren unter die Arme. Diese erhalten zusätzlich zum Basisbetrag einen Sozialzuschlag. Um Anrecht darauf zu haben, müssen Betroffene dem EKE-Statut unterliegen, also der erhöhten Kostenrückerstattung seitens der Krankenkasse.

Was verbirgt sich hinter dem Begriff „EKE“, der erhöhten Kostenrückerstattung?

 

Damit zahlt man weniger für Gesundheitsleistungen wie etwa für Arzttermine oder Medikamente. Gewisse Personen haben automatisch durch ihre Situation Anrecht darauf. Bei anderen hängt es von den Haushaltseinkünften ab.

 

Um zu prüfen, ob Sie Anrecht auf den EKE-Status haben, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden.

Steuerfrei und indexiert

Das Pflegegeld ist steuerfrei. Die Beträge werden ab 2024 im Januar eines jeden Jahres indexiert, sprich, sie passen sich dem abgeflachten Gesundheitsindex und seiner Entwicklung vom September des Vorjahres an. Achtung: Dies trifft nicht auf die alten, festgehaltenen Beträge vor Januar 2023 zu.

Auszahlung

Das Ministerium zahlt das Pflegegeld spätestens am 20. eines Monats aus, je nachdem, ob der 20. ein Werktag ist oder nicht. Es überweist den Betrag auf ein Bankkonto, das auf den Namen des Empfängers läuft.