Haftung

Die faktische Vereinigung hat keine Rechtspersönlichkeit. Das bedeutet:

Illustration einer Person, die einen überdimensionalen Sack mit einem Fragezeichen drauf vor sich trägt.
  • Sie hat weder Rechte noch Pflichten.
  • Sie kann keine Verantwortung übernehmen.
  • Sie kann keine Immobilien erwerben
  • Sie kann keine Gegenstände besitzen
  • Sie kann keine Verträge abschließen.

All das können nur die Mitglieder. Sie tragen die Verantwortung für alle Handlungen der faktischen Vereinigung. Im Ernstfall kann das auch das persönliche Vermögen der Mitglieder betreffen.

Bei faktischen Vereinigungen haftet jedes Mitglied

Bei einer faktischen Vereinigung haftet jedes Mitglied zu gleichen Teilen, ohne für ein Mitglied zahlen zu müssen, das seinen Anteil nicht aufbringen kann.

In einigen Fällen können Mitglieder auch solidarschuldnerisch haften. Das heißt, jeder Einzelne haftet für die Gesamtheit der Schulden. Das können zum Beispiel die Regeln der faktischen Vereinigung vorsehen. Außerdem gibt es gesetzliche Ausnahmen, bei denen diese Haftungsform greift. Zum Beispiel wenn die faktische Vereinigung Personal anstellt, die Soziallasten aber nicht bezahlt.

Verfolgt die faktische Vereinigung keinen uneigennützigen Zweck, sondern zielt darauf ab, ihre Mitglieder zu bereichern, gilt sie als „einfache Gesellschaft“. Die Mitglieder einer einfachen Gesellschaft haften gesamtschuldnerisch.

Haftung betrifft auch das persönliche Vermögen

Die Mitglieder einer faktischen Vereinigung haften mit ihrem gesamten persönlichen Vermögen für ihren Teil einer möglichen Haftsumme. Diese persönlichen Vermögen dienen als Garantie für den Fall, dass die Haftung in Frage gestellt wird oder wenn zum Beispiel Lieferanten nicht bezahlt werden.

Austretende Mitglieder bleiben für alle Verpflichtungen haftbar, die sie während ihrer Mitgliedschaft eingegangen sind. Neue Mitglieder haften nicht mit ihrem persönlichen Vermögen für Schulden, die vor ihrer Aufnahme entstanden sind.

Sie sollten diese Regeln schriftlich festhalten, um Missverständnissen vorzubeugen.

Faktische Vereinigungen können kein Gerichtsverfahren einleiten

Die faktische Vereinigung kann weder ein Gerichtsverfahren einleiten noch rechtlich vertreten werden. Die Einleitung eines Gerichtsverfahrens ist nur von allen Mitgliedern gemeinsam oder über eine bevollmächtigte Person möglich.

Datenschutz auch für faktische Vereinigungen verbindlich

An die Datenschutz-Regelungen müssen sich auch faktische Vereinigungen und folglich auch alle ihre Mitglieder halten. Informationen dazu finden Sie in den weiterführenden Links.

Im Vergleich: die VoG

Die VoG ist eine eigenständige juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten. Das bedeutet, dass die Verwaltung, die Mitglieder und deren persönliches Vermögen grundsätzlich geschützt sind. Nur wenn die Verwaltungsmitglieder ihre Aufgabe nicht sorgfältig ausführen, ist eine persönliche Haftung möglich.