Die Deutschsprachige Gemeinschaft bietet eine kostenlose Zusatzversicherung

Zwei Ordner mit der Aufschrift Versicherungen liegen auf einem Tisch

Die Bezeichnung „Zusatz“ ist etwas verwirrend, da diese Versicherung für kleine Vereinigungen durchaus schon als Versicherungsschutz ausreichen kann und nicht zusätzlich zu anderen Versicherungen zu sehen ist.

Allerdings ist diese Versicherung auf maximal 200 Kreditpunkte (Stand Mai 2021) pro Organisation begrenzt. Übersteigen die ehrenamtlichen Aktivitäten das begrenzte Kontingent an Kreditpunkten bei der Zusatzversicherung, so wird dringend eine Haftpflichtversicherung für die Aktivitäten der VoG empfohlen.

Nach einer entsprechenden Ausschreibung hat die Deutschsprachige Gemeinschaft eine Sammelversicherung bei der Ethias-Versicherung abgeschlossen. Damit bietet die Deutschsprachige Gemeinschaft für kleine Vereinigungen (VoGs und nichtrechtsfähige Vereinigungen) eine einfache und kostenlose Möglichkeit, sich zu versichern.

Die Versicherung beinhaltet:

  • die Haftpflicht (im Sinne des Gesetzes vom 03. Juli 2005)
  • den Rechtsschutz (außerhalb jeglichen Vertragsbereichs, das heißt, alle Rechtsschutzfälle, die nicht einen bestehenden Vertrag, beispielsweise mit einem Vermieter, betreffen)
  • die körperlichen Schäden (außerhalb aller Fragen nach der Zivilhaftung. Das heißt, die Versicherung tritt in jedem Fall in Kraft, unabhängig von Fragen der Zivilhaftung.)

Vereinigungen, die diese Zusatzversicherung in Anspruch nehmen möchten, müssen einen Zulassungsantrag bei der Deutschsprachigen Gemeinschaft stellen. Die Anmeldung ist unkompliziert. Ansprechpartnerin im Ministerium ist der Fachbereich Kultur und Jugend.

Zur Prozedur

Beantragen Sie die Zulassung, um die Versicherung zu nutzen, beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Damit wird überprüft, ob Sie Anrecht darauf haben.

Die Versicherung gilt nicht für

  • Einrichtungen der Körperschaft des öffentlichen Rechts, beispielsweise Gemeinde, Gemeinschaft, Provinz
  • Einrichtungen bzw. Organisationen, die in einem besonderen Verhältnis zu diesen Einrichtungen stehen, beispielsweise paragemeinschaftliche Einrichtungen, Dienststellen

Die Zulassung ist einmalig und gilt, solange die VoG oder der nicht-rechtsfähige Verein existiert. Die Daten der Vereinigung werden an die Versicherungsgesellschaft Ethias weitergeleitet.

Ethias teilt der Organisation einen Zahlencode mit. Dieser Code ermöglicht und vereinfacht den Kontakt mit Ethias. Damit ist die Vereinigung als Versicherungsnehmer registriert. Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz mit der Versicherung den Code an.

Vor einer Veranstaltung oder ehrenamtlichen Aktivität teilt die Organisation der Ethias-Versicherung mit, welche Tätigkeit sie versichern möchte und nennt die Anzahl der zu versichernden Personen (Ehrenamtliche). Dabei müssen keine Namen genannt werden. Bitte informieren Sie Ethias rechtzeitig über die bevorstehende Veranstaltung.

Die Nutzung dieser Versicherung ist pro Jahr auf 200 Kreditpunkte begrenzt (Stand: Jan. 2019) Ein Beispiel für die Berechnung der „verbrauchten“ Punkte: 8 Ehrenamtliche engagieren sich ehrenamtlich an zwei Wochenend-Veranstaltungen jeweils am Freitag, Samstag und Sonntag. Dies bedeutet: 8 EA x 2WE x 3Tage= 48 Kreditpunkte. Damit verbleiben noch 152 Kreditpunkte bis zum Ende eines Jahres. Sind die Kreditpunkte aufgebraucht, so ist die Organisation bis zum Ende eines Jahres nicht mehr versichert. Im neuen Jahr startet man wieder mit 200 Kreditpunkten.

Das Antragsformular sowie ein Merkblatt zur Zusatzversicherung finden Sie bei den Downloads.