Versicherung

Illustration einer Person mit Laptop, die auf einem übergroßen Sparschwein umringt von Münzen sitzt.

Eine faktische Vereinigung kann die gleichen Versicherungen abschließen, wie eine VoG. Einzige Ausnahme bildet die sogenannte Verwaltungsrats-Haftpflichtversicherung, die Verwaltungsfehler versichert. Sie können faktische Vereinigungen nicht abschließen.

Natürliche Person statt Vereinigung als Versicherungsnehmer

Bei einem Vertrag für eine faktische Vereinigung ist nicht immer die Vereinigung selbst der Versicherungsnehmer. Einige Versicherer verlangen die Angabe einer natürlichen Person (z. B. den Namen des Vorsitzenden). Deshalb sollten Sie die Versicherungsbedingungen im Vorfeld genauestens prüfen:

  • Wer ist versichert?
  • Was (Veranstaltung, Gegenstände, Haftung, …) ist versichert?
  • Wie hoch ist die Deckungssumme?
  • Welches sind die Ausschlüsse vom Versicherungsschutz?

Im Vergleich: die VoG

Eine VoG hat zusätzlich noch die Möglichkeit, sich gegen Verwaltungsfehler zu versichern. Diese Versicherung nennt man Verwaltungsrats-Haftpflichtversicherung. Sie deckt die finanziellen Risiken der Verwaltungsmitglieder, sobald sie zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Ausgenommen davon vorsätzlich herbeigeführten Schäden.