Wie sieht der Übergang von der bisherigen Beihilfe für Betagte zum Pflegegeld aus?

Ein junger Mensch hält die Hände einer älteren Person.

Wenn Sie bereits eine Beihilfe für Betagte (BUB) erhalten, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Der Föderale Öffentliche Dienst für Soziale Sicherheit überträgt Ihre Akte im Hintergrund an die Deutschsprachige Gemeinschaft. Die Mitarbeiter im Ministerium überprüfen automatisch, ob das neue System für Sie vorteilhafter ist. Falls die bisher ausgezahlten Beträge steigen, werden Sie informiert.

Falls Sie im alten System mehr Geld erhalten als im neuen, friert das Ministerium Ihren Betrag so lange ein, bis das neue System vorteilhafter für Sie wird. So wird gewährleistet, dass Sie auf keinen Fall Geld verlieren.

Bis zum 30. November 2022 stellten Sie den Antrag noch beim Föderalen Öffentlichen Dienst für Soziale Sicherheit. Im Dezember 2022 wird dieser noch offene Anträge bearbeiten und zum Abschluss bringen.

Ab dem 1. Dezember 2022 stellen Sie Ihren Antrag beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft. Dieses bearbeitet Ihre Akte ab diesem Zeitpunkt nach dem neuen Regelwerk.

Wie sehen die Vorteile im neuen Pflegegeld-System für Ostbelgien im Vergleich zur bisherigen BUB aus?

Das neue Pflegegeld-System

  • gibt mehr Senioren als bisher Anrecht auf finanzielle Unterstützung, da eine Einkommensprüfung unnötig ist, um das Basispflegegeld zu erhalten.
  • legt den Fokus auf den tatsächlichen Unterstützungsbedarf der betagten Person, was es gerechter macht. Somit spielen die Einkünfte im neuen System eine untergeordnete Rolle. Allerdings können Senioren mit einem geringen Einkommen neben dem Basisbetrag ebenfalls einen Sozialzuschlag erhalten.
  • Es ist administrativ einfacher und für die Senioren sowie die Angehörigen nachvollziehbarer, da man keine Einkommensbelege einreichen muss und das Ministerium die notwendigen Informationen über Datenflüsse abfragt, soweit es geht.
  • Betagte Menschen erhalten früher und länger Pflegegeld, als es bisher der Fall war, da das Einkommen eine untergeordnete Rolle spielt und sich das Basispflegegeld am realen Unterstützungsbedarf des Seniors anlehnt.