Die Hängenden Gärten von Ostbelgien

Dach- und Fassadenbegrünungen sind nicht neu und haben teils sogar eine sehr lange Tradition. Die ersten Dachgärten entstanden bereits im 9. Jahrhundert vor Christus. Die bekanntesten unter ihnen sind die Hängenden Gärten von Babylon, eines der sieben antiken Weltwunder. Ein Bauwerk aus Terrassen mit ausgeklügelten Drainagesystemen, auf denen sogar Bäume wuchsen.

Die Hängenden Gärten von Babylon

Dieses Weltwunder soll nun auch in der Deutschsprachigen Gemeinschaft Fuß fassen. Deswegen wurde das Energieprämiensystem um Zuschüsse für Dach- und Fassadenbegrünung erweitert.

Wo liegen die Vorteile?

  • Sie helfen, Gebäude zu erhalten und schützen deren Hülle.
  • Sie können ein Gebäude zusätzlich dämmen und Schall absorbieren.
  • Sie unterstützen die Artenvielfalt, bieten Tieren Nahrung und Rückzugsorte.
  • Sie schaffen ein eigenes Mikroklima, nehmen Regenwasser auf und geben es wieder ab.
  • Sie binden Schadstoffe und verbessern die Luftqualität.
  • Sie tragen zum Hochwasserschutz bei.
  • Sie verbessern das Dorf- und Stadtbild.
  • Sie schaffen neue Gestaltungsräume für Architekten und Landschaftsbauer.

Es ist möglich, die Dach- und Fassadenbegrünung mit PV-Anlagen zu kombinieren, was deren Wirkungsgrad erhöhen kann.

Was und wie hoch wird bezuschusst?

Wenn ein Bauunternehmen aktiv ist, können Sie eine Prämie von 2100 Euro erhalten.

Wenn Sie die Arbeiten selbst durchführen, beläuft sich der Zuschuss auf:

  • 70 % der Gesamtsumme
  • maximal 3000 Euro

Für die Dachbegrünung greift die Prämie ausschließlich für Komplettpakete.

Wie sehen die Kriterien aus?

Dachbegrünung

  • Die Dachfläche kann flach oder geneigt sein.
  • Die Substratschicht muss mindestens 6 cm dick sein.
  • Die Fläche muss mindestens 18 m² aufweisen.
  • Der Aufbau der Vegetationsschicht muss aus Schutzflies, Filtermatten, Drainageschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen bestehen.
  • Sie müssen die Begrünung für 5 Jahre unverändert im geförderten Zustand aufrechterhalten.

Je nachdem ist es für den Brandschutz und die Wasserabfuhr wichtig, mit Leisten abgetrennte Kiesstreifen zu den Rändern und sensiblen Bauteilen sowie Kontrollschächte über den Abflüssen anzubringen.

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Wandbegrünung

  • Die Fläche muss mindestens 18 m² aufweisen.
  • Die Begrünung kann über Gerüstkletterer oder horizontale und vertikale Systeme erfolgen.
  • Sie müssen die Begrünung für 5 Jahre unverändert im geförderten Zustand aufrechterhalten.
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