Was genau steckt dahinter?
Bei der sogenannten „energetischen Verbesserung“ fördert das Ministerium einzelne Baumaßnahmen - maximal zwei Maßnahmen. Diese müssen dazu dienen, die Gesamtenergieeffizienz von Wohnraum zu verbessern.
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Zwischen zwei Anträgen müssen mindestens 12 Monate liegen.
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Die Arbeiten müssen innerhalb von 24 Monaten durchgeführt werden, nachdem der Antragsteller den Prämienantrag eingereicht hat.
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Bei Bedarf kann die „Energieberatung Ostbelgien“ beraten.
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Es gibt keine verpflichtende Reihenfolge, in der die Einzelmaßnahmen durchgeführt werden müssen.
Welche Gebäude fördert das Ministerium?
Diese Förderung ist für alle Wohngebäude anwendbar:
Welche Einzelmaßnahmen fördert das Ministerium?
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Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke
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Austausch der Fenster, der Fensterpaneelen und Außentüren
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Dämmung der Außenfassade
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Dämmung der Kellerdecken/unteren Geschossdecke
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Erneuerung / Einbau einer Heizungsanlage (Wärmepumpe, Biomassekessel, lokaler Biomasseofen)
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Erneuerung/Einbau einer Warmwasserproduktionsanlage (Wärmepumpe)
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Installation einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
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Installation eines Biomassekessels oder Biomasseofens in Kombination mit einer solarthermischen Anlage zur Warmwasserproduktion
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Optimierung der bestehenden Heizungsanlage
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Optimierung der bestehenden Warmwasserproduktionsanlage
Um förderfähig zu sein, müssen diese Einzelmaßnahmen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Zusätzlich stellt das Ministerium auch formale Anforderungen an den Antragsteller und das Antragsobjekt. Hierzu finden Sie alle Details im weiterführenden Link.