Wie sieht der Weg aus, den der Antrag auf Pflegegeld durchläuft?

Schritt 1: Antrag beim Ministerium stellen

Um Pflegegeld zu beantragen, wenden Sie sich ans Ministerium. Den Antrag können Sie online oder auf Papier ausfüllen. Das Papierformular reichen Sie vor Ort ein oder schicken es per E-Mail oder Post. Wenn Sie Hilfe benötigen, den Antrag auszufüllen, können Sie sich an das Pflegegeld-Team im Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft, die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, Ihre Krankenkasse, das ÖSHZ Ihrer Gemeinde oder eine Person Ihrer Wahl wenden.

Schritt 2: Kriterien überprüfen

Sobald Ihr Antrag eingeht, nimmt ihn das Team Pflegegeld für Senioren unter die Lupe und prüft Ihren Anspruch. Das Ministerium analysiert zuerst, ob Sie die Grundbedingungen wie etwa das erforderliche Alter oder den Wohnort erfüllen.

Wenn Sie den erforderlichen Kriterien entsprechen, schaut das Team Pflegegeld nach, ob ein gültiger BelRAI-Screener vorliegt. Dieser darf maximal sechs Monate alt sein.

Falls Sie keinen oder einen mehr als sechs Monate alten BelRAI-Screener besitzen, nimmt die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben (DSL) Kontakt mit Ihnen auf. Die DSL legt einen Termin mit Ihnen fest, damit Sie das Screening durchlaufen.

Schritt 3: Pflegekategorie bestimmen

Liegt ein gültiger BelRAI-Screener vor, bestimmt das Ministerium auf dieser Basis Ihre Kategorie für das Pflegegeld. Das Ergebnis teilt Ihnen das Team Pflegegeld für Senioren schriftlich mit.

Sie brauchen Hilfe, um den Antrag zu stellen?

 

Das Pflegegeld-Team des Ministeriums berät Sie gerne vor Ort und kann mit Ihnen gemeinsam das Formular ausfüllen. Ansonsten helfen Ihnen die Dienststelle für Selbstbestimmtes Leben, Ihre Krankenkasse, Ihr ÖSHZ oder der Rentendienst Ihrer Gemeinde.

Dauer

Das Team Pflegegeld bearbeitet Ihren Antrag innerhalb von 60 Werktagen. Los geht es ab dem Datum, an dem der Antrag im Ministerium eingeht.

Falls es länger als 60 Werktage dauert, Ihren Antrag zu bearbeiten, haben Sie Anrecht auf Zinsen. Der anwendbare Zinssatz beträgt 1,75 Prozent pro Jahr auf die geschuldeten Leistungen. Voraussetzung ist, dass Sie grünes Licht für Ihren Pflegegeldantrag erhalten und dass Sie die Verzögerung nicht verursacht haben.

Einspruch

Wenn das Ministerium Ihren Antrag ablehnt und Sie mit diesem negativen Beschluss nicht einverstanden sind, können Sie Einspruch erheben. Diese Möglichkeit besteht während 30 Kalendertagen, nachdem der Beschluss notifiziert wurde.

Sie können beim Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft vor Ort das Einspruchsformular einreichen. Oder Sie erledigen das online.

Sobald Ihr Einspruch eingeht, entscheidet der zuständige Minister anschließend innerhalb von 45 Werktagen über diesen. Sollten Sie dann immer noch gegen die Entscheidung sein, steht es Ihnen frei, eine Beschwerde beim Ombudsdienst der Deutschsprachigen Gemeinschaft oder eine Klage bei Gericht einzureichen.