Mitgliedsbeiträge – die Basis und darüber hinaus

Zahlen Ihre Mitglieder einen Beitrag, um dabei sein zu dürfen und von den Vereinsaktivitäten zu profitieren? Dieses Thema ist für viele Vereine eine heilige Kuh und will sicherlich gut überlegt sein.

Wie lautet die Richtlinie?

„Warum ist ein Aktivenbeitrag, den jede Musikerin oder jeder Musiker bezahlen könnte, in vielen Musikvereinen noch ein No-Go? Ich bin sicher, dass die überwiegende Anzahl der Musikerinnen und der Musiker liebend gerne 10 Euro pro Monat bezahlen würden, damit ein Deckungsbeitrag für Dirigent, Noten und ev. Probensaal erwirtschaftet wird.“

Alexandra Link vom Blasmusikblog.com

Laut VoG-Gesetzgebung muss in der Satzung einer jeden VoG der maximale Mitgliedsbeitrag pro Jahr stehen. In diesem Rahmen darf dann jedes Jahr ein tatsächlicher Beitrag festgesetzt werden. Sie haben also jedes Jahr erneut die Möglichkeit, einen Beitrag zu verlangen, der gut ausgelotet ist zwischen dem, was der Verein benötigt und dem, was Sie Ihren Mitgliedern zumuten können.

Bei faktischen Vereinigungen gilt das, was Sie unter den Mitgliedern vereinbart und auch schriftlich festgehalten haben.

Wie können Sie vorgehen?

Wenn Sie viele Mitglieder haben, kann eine minimale Erhöhung schon große Auswirkungen haben. Dies ist vielleicht eine Überlegung wert?

Ihre Mitglieder haben sehr unterschiedliche finanzielle Möglichkeiten? Wie wäre es mit einem Basisbeitrag, den sich jedes Mitglied leisten kann, und einer Bonuszahlung in selbstgewählter Höhe für diejenigen, die mehr zahlen können und wollen? Manchmal genügt es schon, zu fragen.