Mitglieder-Darlehen – schon mal daran gedacht?

Es klingt vielleicht auf den ersten Blick komisch, aber ein Darlehen, zum Beispiel zum Renovieren des Lokals, für die Neuanschaffung von Vereinskleidung o. ä., muss nicht immer von einer Bank kommen. Auch Ihre Mitglieder könnten aushelfen und dem Verein Geld leihen – mit oder ohne Zinsen. Vielleicht legen mehrere Mitglieder zusammen und so kann die benötigte Summe unbürokratisch bereitgestellt werden.

Wie läuft das Ganze ab?

Jemand hält einen ganzen Stapel 50-Euro-Scheine in der Hand.

Zinslose Darlehen und ihre Tilgung sind einfach zu handhaben. Halten Sie einfach folgende Angaben transparent schriftlich fest:

  • Namen
  • Summen
  • Rückzahlungsbedingungen und -zeiträume

Werden Zinsen gezahlt, muss die Vereinigung wie jedes andere Unternehmen 30 Prozent Quellensteuer („Mobiliensteuervorabzug“) einbehalten und dem Darlehensgeber nur netto 70 Prozent der Zinsen auszahlen.

Sie haben dazu noch Fragen? Dann kontaktieren Sie bei Bedarf einen Steuerberater.